Der Gemeinderat hat der Satzungsänderung sowie der Nachkalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften für die Jahre 2020 (Juli – Dezember) und 2021, als auch der vorgelegten Kalkulation für den Zeitraum 2025 bis 2026 und den vorgeschlagenen Gebührensätzen inklusive der berücksichtigen Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen, Prognosen und Schätzungen zugestimmt. Eine Nachkalkulation für den aktuellen Kalkulationszeitraum 2022 und 2024 kann somit über den nächstfolgenden Gebührenzeitraum 2027 bis 2029 berücksichtigt werden. Auf der Grundlage der beschlossenen Gebührenkalkulation wird die Gebühr je Monat für die Jahre 2025 bis 2026 wie folgt geändert: Gemeindeeigene Unterkünfte je m² 11,57 Euro, gemietete Unterkünfte je m² 13,46 Euro, Nebenkosten je Person 130,64 Euro. Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.