Sitzung am 27.05.2025 um 19:00 Uhr im Rathaus Zaberfeld, Sitzungssaal
Einwohnerfragestunde
Wild- und Nilgänse an der Ehmetsklinge - aktueller Sachstandsbericht
ohne Vorlage
Die Ehmetsklinge ist nicht nur ein beliebtes Ausflugsziel für Gäste, sondern auch ein attraktiver Lebensraum für Grau- und Nilgänse. Die offene Wasserfläche und die regelmäßig gemähten Wiesen bieten ideale Bedingungen für die Tiere. Treten sie wie an der Ehmetsklinge und in anderen Naherholungsgebieten in der Region allerdings in großer Anzahl auf, werden die Gänse eher als Belästigung empfunden. Dies zeigt sich auch an der Vielzahl an Beschwerden, die bei der Verwaltung eingehen. Ein aggressives Verhalten der Jungtiere, die Verschmutzung der Liegewiese und das Verbreiten von Krankheitserregern im Wasser führen zunehmend zu Problemen. Sanfte Vergrämungsmaßnahmen, wie das Erschweren des Wasserzugangs, das Aufstellen von Fangzäunen oder der Einsatz von sogenannten Vergrämungsdrachen, haben bislang keine spürbare Wirkung gezeigt. Um dem entgegenzuwirken hat die Gemeinde 2024 einen Stadtjäger mit der regulierten Bejagung beauftragt. Der Bestand konnte dadurch zwar reduziert werden – von der Bevölkerung wird dies jedoch oft anders wahrgenommen. Zu Beginn der Badesaison 2025 informierte Julia Meny, Wildtierbeauftragte beim Landratsamt Heilbronn, den Gemeinderat über den aktuellen Sachstand sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen. Bereits 2023 wurden die Jagdzeiten erweitert: Jungtiere dürfen seither ganzjährig, erwachsene Tiere von August bis Februar bejagt werden. Eine nachhaltige Bestandsreduktion bleibt dennoch aufwendig – sowohl personell als auch finanziell. Eine Novelle des Jagdrechts sieht zudem die Möglichkeit einer sogenannten Managementkonzeption vor. Diese muss mit dem Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt werden und erlaubt bei Genehmigung auch Eingriffe in Gelege. „Allerdings ist dies mit erheblichem Aufwand verbunden“, so Julia Meny. Die Brutstätten müssten durch geschultes Personal aufwendig gesucht werden, zumal Nilgänse keine festen Nistplätze bevorzugen. Langfristiges Ziel sollte es sein, alternative Lebensräume zu schaffen, um die Tiere zur Umsiedlung zu bewegen. An der Ehmetsklinge selbst stehen jedoch keine geeigneten Flächen zur Verfügung, da diese bereits für andere Naturschutzmaßnahmen reserviert sind. Zudem liegt der See in einem Schutzgebiet, was zusätzliche Auflagen für die Gemeinde mit sich bringt. Gemeinderat und Verwaltung möchten die Gänsepopulation an der Ehmetsklinge weiter eindämmen und haben sich auf folgende Schritte verständigt: Es werden Gespräche mit den zuständigen Naturschutzbehörden hinsichtlich möglicher Ausweichflächen geführt und es erfolgt eine Abstimmung der weiteren Vorgehensweise für die Bejagung der Grau- und Nilgänse mit dem Stadtjäger und den Jagdpächtern der Gemeinde. Zusätzlich wird die Ehmetsklinge der Jägervereinigung Heilbronn als Fortbildungsstandort für die Bejagung invasiver Arten – insbesondere der Nilgans – beispielsweise mittels Lockjagd zur Verfügung gestellt.
Betreuungskonzept an der Grundschule Zaberfeld und Gebührenkalkulation
Mit Inkrafttreten des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) am 12. Oktober 2021 wurde im Sozialgesetzbuch VIII ein bundesweiter Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von Kindern im Grundschulalter festgelegt. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird dieser Anspruch in Baden-Württemberg stufenweise eingeführt – beginnend mit der Klassenstufe 1. Die Gemeinde Zaberfeld stellt sich frühzeitig auf diese neue gesetzliche Regelung ein.
Bereits ab dem Schuljahr 2025/2026 wird das bestehende kommunale Betreuungsangebot ausgeweitet. Ab September 2025 können Grundschulkinder an fünf Wochentagen bis 15:00 Uhr betreut werden – das entspricht einer Betreuungszeit von sieben Stunden täglich. Eine zusätzliche Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn könnte bei entsprechendem Bedarf eingerichtet werden, aktuell ist dies jedoch nicht notwendig. Ab dem neuen Schuljahr 2025/2026 wird es eine neue Struktur bei der Betreuung geben, die halbjährlich nach Vorlage des Stundenplans gebucht werden kann. Eltern können dann zwischen einer Betreuung an drei oder fünf Tagen pro Woche wählen:
In enger Abstimmung mit der Schulleitung ist geplant ab dem Schuljahr 2027/2028 auf einen Ganztageschulbetrieb in Wahlform mit einem Zeitmodell von drei Tagen mit je sieben Stunden umzustellen. Wahlform heißt, dass sich die Schülerinnen und Schüler entscheiden, ob sie am Ganztageschulbetrieb teilnehmen möchten. Der entsprechende Antrag wird bis Oktober 2026 beim Staatlichen Schulamt Heilbronn eingereicht. Entscheiden sich Familien für dieses Angebot, besteht an den festgelegten Ganztagsschultagen Nachmittagspflichtunterricht. An den verbleibenden zwei Tagen kann bei Bedarf das kommunale Betreuungsangebot genutzt werden. Die Genehmigung des Ganztagsschulbetriebs wird allerdings von der Zahl der angemeldeten Kinder abhängen.
Neu ist auch die Schulmensa, die aktuell im Bau ist und ab dem Schuljahr 2025/2026 in Betrieb gehen wird. Dort können die Schülerinnen und Schüler künftig ein warmes Mittagessen oder alternativ ein mitgebrachtes Vesper einnehmen.
Für die kommunale Betreuung sowie das Mittagessen und die Ferienbetreuung wird die Gemeinde Gebühren entsprechend der verabschiedeten Gebührensatzung für die Schulkindbetreuung erheben. Kommt es zur Einführung der Ganztagesgrundschule wäre die Teilnahme daran kostenfrei. Für die Betreuung während der Schulzeit hat sich unter Berücksichtigung der Ausgaben für Personal, Material, Ausstattung und Gebäudekosten ein Stundensatz von 4,79 Euro ergeben, aus denen sich mit einer gerechneten Kostendeckung von 65% beim ersten Kind und 50% ab dem zweiten Kind monatliche Gebühren in folgender Höhe ergeben:
Block | 5-Tage-Modell 1. Kind | 5-Tage-Modell ab 2. Kind | 3-Tage-Modell 1. Kind | 3-Tage-Modell ab 2. Kind |
1. Block | 42,47 € | 32,67 € | 25,47 € | 19,59 € |
2. Block | 42,47 € | 32,67 € | 25,47 € | 19,59 € |
3. Block | 33,97 € | 26,13 € | 20,39 € | 15,69 € |
4. Block | 59,44 € | 45,72 € | 35,65 € | 27,42 € |
Die Gebühren werden von der Verwaltung zunächst jährlich zum Schuljahreswechsel überprüft und angepasst. Sollten sich die Anmeldezahlen stabilisieren, ist eine längerfristige Kalkulation denkbar.
Bereits seit 2011 bietet die Gemeinde eine Ferienbetreuung an der Grundschule an. Hier können Schülerinnen und Schüler ab der 1. Klasse an Werktagen von montags bis freitags betreut werden. Neu bei der Buchung der Ferienbetreuung ab dem kommenden Schuljahr ist zum einen, dass diese zukünftig halbjährlich im Voraus erfolgen muss. Und zum anderen wird bei einer Buchung der Ferienbetreuung bis 14.30 Uhr das Mittagessen verpflichtend mitgebucht. Mit dieser Neuerung haben sowohl die Verwaltung als auch das Betreuungspersonal mehr Planungssicherheit.
Obwohl die Kalkulation der Gebühren für das Mittagessen theoretisch 19,23 Euro pro Essen ergeben würde, hat sich der Gemeinderat auf einen gedeckelten Preis von 5 Euro je Essen verständigt.
Neben der sozialverträglichen Staffelung der monatlichen Gebühren haben ferner Alleinerziehende bereits ab dem ersten Kind die Möglichkeit gegen Vorlage einer Bescheinigung ermäßigte Tarife für die Betreuungsangebote an der Grundschule zu beantragen.
Die neue Gebührensatzung für die Schulkindbetreuung wird zum 1. September 2025 in Kraft treten. Ab dem Schuljahr 2025/2026 gelten damit die neuen Regelungen und Tarife für die Betreuungsangebote an unserer Grundschule.
Baugebiet "Ob dem Höppler" in Leonbronn
Vergabe Bauleistungen
Der Gemeinderat hat in seiner Februarsitzung die Trägerschaft für die Erschließung des neuen Baugebiets „Ob dem Höppler“ in Leonbronn an das erfahrene Ingenieurbüro Willibald aus Bad Waldsee vergeben. Das Büro hat bereits die Erschließung der Baugebiete Gottesacker III und Gartenäcker in Zaberfeld erfolgreich begleitet und arbeitet vor Ort mit den vertrauten Partnerbüros Ippich (Herr Martin) und Käser zusammen. Auf Basis der vom Gemeinderat beschlossenen Planungen zum Bebauungsplan „Ob dem Höppler“ wurden die Bauleistungen in zwei Lose aufgeteilt und öffentlich ausgeschrieben: Los 1: Kanal- und Straßenbauarbeiten und Los 2: Wasserversorgung und Rohrleitungsbau. Der Gemeinderat folgte dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Willibald: Die Firma Haass Bauunternehmung GmbH aus Güglingen wird die Kanal- und Straßenbauarbeiten ausführen. Mit dem Rohrleitungsbau für die Wasserversorgung wurde die örtliche Firma LWR aus Zaberfeld beauftragt. Für das Projekt sind im Haushaltsplan 2025 entsprechende Mittel eingeplant. Ursprünglich war ein Gesamtvolumen von 757.000 Euro vorgesehen, wovon rund 511.000 Euro für die reinen Erschließungsarbeiten (ohne Ingenieursleistungen) im Jahr 2025 veranschlagt waren. Nach der aktualisierten Kostenschätzung vom 2. April 2025 geht die Verwaltung nun von Baukosten von rund 864.000 Euro aus. Die Erschließungsarbeiten sollen im Herbst 2025 beginnen, mit dem Ziel, das Baugebiet bis Sommer 2026 fertigzustellen.
Baugesuche
Der Gemeinderat hat allen 3 Bauanträgen zugestimmt.
Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
ohne Vorlage