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 Öffnungszeiten und Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung über die Feiertage


Ab Mittwoch, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich Donnerstag, 01.01. (Neujahr):
geschlossen und nicht besetzt


Freitag, 02.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet

 

Ab Montag, 05.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da. 

 

Während der Schließtage (ausgenommen der 24. und 31. Dezember sowie die jeweiligen Feiertage) 
vertritt uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) die Stadtverwaltung Güglingen.
Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit an 
Frau Sandra Schaber 07135/108-31 oder Frau Vanessa Ensinger 07135/108-10.

 

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK
rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. 
Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Rats­informations­system Zaberfeld

Sitzung des des Gemeinderats

Sitzung am 16.12.2025 um 19:00 Uhr im Rathaus Zaberfeld, Sitzungssaal

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Einwohnerfragestunde

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bekanntgabe nichtöffentliche Beschlüsse vom 11.11.2025

     

    Vorlage Nr. 73/2025

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat hat die Bekanntgabe der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.11.2025 zur Kenntnis genommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026 - Einbringung

     

    Vorlage Nr. 74/2025

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat hat die Entwürfe des Ergebnishaushalts und des Finanzhaushalts 2026 sowie dem Entwurf der Finanzplanung inkl. Investitionsprogramm 2027 bis 2029 zustimmend zur Kenntnis genommen hat.

     

    In der ersten Sitzung im neuen Jahr am Dienstag, 27.01.2026 ist die Verabschiedung des Haushaltsplans geplant. 

  • Tagesordnungspunkt 4

    Neufassung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Zaberfeld zum 01.01.2026

     

    Vorlage Nr. 75/2025

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat der Gemeinde Zaberfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16. Dezember 2025 sowohl die Neufassung der Wasserversorgungssatzung als auch die Abwassersatzung jeweils mit neuen Gebührensätzen beschlossen. Die Änderungen bei den Wassergebühren treten zum 01. Januar 2026 in Kraft. Die Gebühren für das Abwasser treten rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft, werden aber aufgrund der technischen Abläufe erst mit der Abrechnung 2026 wirksam. Beide Satzungen wurden bereits in der letzten Ausgabe des Amtsblattes am 19. Dezember 2025 veröffentlicht.

     

    Warum steigen die Gebühren? Ein Großteil der kommunalen Leitungen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung stammen aus den Jahren 1964 bis 1984 und sind damit im Durchschnitt rund 45 Jahre alt. Wasserleitungen gelten nach Erfahrungswerten als etwa 40 Jahre nutzbar, Abwasserkanäle rund 50 Jahre. Ein erheblicher Teil der Infrastruktur hat diese Lebensdauer bereits überschritten. Allein seit 2015 wurden rund 9 Millionen Euro in die Wasserneukonzeption investiert. Ziel war und ist es, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und die Gemeinde unabhängiger von Fremdwasserbezug zu machen. Dennoch verzeichnete die Wasserversorgung im Jahr 2024 ein Defizit von rund 80.000 Euro, welches durch andere Bereiche ausgeglichen werden musste – ein deutliches Zeichen für die Notwendigkeit einer Gebührenanpassung. Auch bei der Abwasserbeseitigung entstehen hohe Kosten. Die Gemeinde unterhält rund 44 Kilometer Abwasserkanäle. Die eigentliche Abwasserreinigung erfolgt über den Gemeindeverwaltungsverband Oberes Zabergäu in der Kläranlage Güglingen. Die Abwasserbeseitigung verursachte 2024 Kosten von rund 390.000 Euro. Die Gebührenerlöse lagen zwar höher, werden jedoch durch Umlagen und Abrechnungen des Verbandes weitgehend aufgezehrt.

     

    Was ändert sich konkret: Ab dem 01.01.2026 werden pro Kubikmeter Wasser 3,95 € zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben. Hinzu kommt eine monatliche Zählergrundgebühr – 4,20 € zuzüglich Mehrwertsteuer für einen Zähler Q3 und 8,80 € zuzüglich Mehrwertsteuer für einen Zähler Q3. Für größere Zähler, die hauptsächlich im gewerblichen Bereich eingesetzt werden, werden künftig individuelle Kostenvereinbarungen abgeschlossen. 

     

    Blick in die Zukunft: Mit der aktuellen Gebührenanpassung sind die Investitionen jedoch noch nicht abgeschlossen. In den kommenden Jahren sind weitere umfangreiche Maßnahmen in der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung notwendig:

    • Sanierung von Gemeindestraßen sowie der Ortsdurchfahrten in Zaberfeld, Leonbronn und Michelbach (Leonbronn bereits ab 2026), jeweils inklusive der Wasserleitungen und Abwasserkanäle
    • Bau einer Teilenthärtungsanlage beim Zweckverband Obere Zabergäugruppe zur Erhöhung des Eigenwasseranteils und zur Senkung der Wasserhärte
    • Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage an der Kläranlage Güglingen zur deutlichen Reduzierung der Stromkosten
    • Erneuerung zentraler technischer Anlagen der Kläranlage zur Senkung des Wartungs- und Betriebsaufwands

    Viele dieser Maßnahmen werden über Kredite finanziert und wirken sich künftig über Abschreibungen und Umlagen auf die Gebühren aus. Gleichzeitig sollen sie langfristig dazu beitragen, die Betriebskosten zu senken und die Versorgung dauerhaft zu sichern.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Neufassung der Abwassersatzung der Gemeinde Zaberfeld zum 01.01.2025

     

    Vorlage Nr. 76/2025

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat der Gemeinde Zaberfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16. Dezember 2025 sowohl die Neufassung der Wasserversorgungssatzung als auch die Abwassersatzung jeweils mit neuen Gebührensätzen beschlossen. Die Änderungen bei den Wassergebühren treten zum 01. Januar 2026 in Kraft. Die Gebühren für das Abwasser treten rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft, werden aber aufgrund der technischen Abläufe erst mit der Abrechnung 2026 wirksam. Beide Satzungen wurden bereits in der letzten Ausgabe des Amtsblattes am 19. Dezember 2025 veröffentlicht.

     

    Warum steigen die Gebühren? Ein Großteil der kommunalen Leitungen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung stammen aus den Jahren 1964 bis 1984 und sind damit im Durchschnitt rund 45 Jahre alt. Wasserleitungen gelten nach Erfahrungswerten als etwa 40 Jahre nutzbar, Abwasserkanäle rund 50 Jahre. Ein erheblicher Teil der Infrastruktur hat diese Lebensdauer bereits überschritten. Allein seit 2015 wurden rund 9 Millionen Euro in die Wasserneukonzeption investiert. Ziel war und ist es, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und die Gemeinde unabhängiger von Fremdwasserbezug zu machen. Dennoch verzeichnete die Wasserversorgung im Jahr 2024 ein Defizit von rund 80.000 Euro, welches durch andere Bereiche ausgeglichen werden musste – ein deutliches Zeichen für die Notwendigkeit einer Gebührenanpassung. Auch bei der Abwasserbeseitigung entstehen hohe Kosten. Die Gemeinde unterhält rund 44 Kilometer Abwasserkanäle. Die eigentliche Abwasserreinigung erfolgt über den Gemeindeverwaltungsverband Oberes Zabergäu in der Kläranlage Güglingen. Die Abwasserbeseitigung verursachte 2024 Kosten von rund 390.000 Euro. Die Gebührenerlöse lagen zwar höher, werden jedoch durch Umlagen und Abrechnungen des Verbandes weitgehend aufgezehrt.

     

    Was ändert sich konkret: Die Abwassergebühren werden rückwirkend ab dem 01.01.2025 geändert. Für die Schmutzwassergebühr hat der Gemeinderat einen Kubikmeterpreis von 3,32 € zzgl. Mehrwertsteuer und für das Niederschlagswasser eine Gebühr von 0,35 € pro Quadratmeter versiegelte Fläche zzgl. Mehrwertsteuer festgesetzt. 

     

    Blick in die Zukunft: Mit der aktuellen Gebührenanpassung sind die Investitionen jedoch noch nicht abgeschlossen. In den kommenden Jahren sind weitere umfangreiche Maßnahmen in der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung notwendig:

    • Sanierung von Gemeindestraßen sowie der Ortsdurchfahrten in Zaberfeld, Leonbronn und Michelbach (Leonbronn bereits ab 2026), jeweils inklusive der Wasserleitungen und Abwasserkanäle
    • Bau einer Teilenthärtungsanlage beim Zweckverband Obere Zabergäugruppe zur Erhöhung des Eigenwasseranteils und zur Senkung der Wasserhärte
    • Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage an der Kläranlage Güglingen zur deutlichen Reduzierung der Stromkosten
    • Erneuerung zentraler technischer Anlagen der Kläranlage zur Senkung des Wartungs- und Betriebsaufwands

    Viele dieser Maßnahmen werden über Kredite finanziert und wirken sich künftig über Abschreibungen und Umlagen auf die Gebühren aus. Gleichzeitig sollen sie langfristig dazu beitragen, die Betriebskosten zu senken und die Versorgung dauerhaft zu sichern.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Baugesuche

     

    Vorlage Nr. 77/2025

    Kurzprotokoll

    Der GR hat die Anbringung einer einseitig unbeleuchteten Werbeanlage in Michelbach, Brückenstraße 5, Flst. 30, abgelehnt.

     

    Zugestimmt hat der GR dem beantragten Nachtrag des angebauten Freisitzes und der Erweiterung im UG im Technikraum des Wohngebäudes Häfnerhaslacher Straße 2 in Zaberfeld, Flst. 3194/4.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

     

    Vorlage Nr. 78/2025

    Kurzprotokoll

    Der Rad- und Fußweg vom Ortsausgang von Zaberfeld in Richtung Ehmetsklinge sowie die angrenzenden Wiesen wurden kürzlich durch austretendes Wasser über- und unterspült. Ursache hierfür war ein Schaden an der Leitung der Bettelquelle. Um weitere Schäden zu verhindern, wurden umgehend umfangreiche Sicherungs-, Instandsetzungs- und Entwässerungsmaßnahmen durchgeführt. Das anfallende Wasser wird nun kontrolliert in den Riesenbach abgeleitet. Die Maßnahmen erfolgten in enger Abstimmung mit der Naturschutz- und Wasserbehörde des Landratsamts. Die beschädigte Leitung wurde vorübergehend gekappt. Da sie jedoch weiterhin für die Versorgung der Pumpstation Bitz beim Lebensmittelmarkt Netto benötigt wird, ist eine zeitnahe Reparatur vorgesehen. Diese erfolgt mittels eines sogenannten Inliners, der die Leitung von innen abdichtet und stabilisiert.