Sitzung am 14.04.2026 um 19:00 Uhr im Rathaus Zaberfeld, Sitzungssaal
Einwohnerfragestunde
Bekanntgabe nichtöffentliche Beschlüsse vom 03.03.2026
Vorlage Nr. 16/2026
Projekt "LÄNDNAH" - Vorstellung der Studienergebnisse und des Nahversorgungskonzepts für die Gemeinde Zaberfeld
Vorlage Nr. 17/2026
Die Gemeinde Zaberfeld wurde im Jahr 2023 gemeinsam mit zwei weiteren Kommunen aus Baden-Württemberg als Projektkommune für das Forschungsprojekt „LÄNDNAH – Smarte Ansätze für eine effizientere Nahversorgung im ländlichen Raum“ ausgewählt. Ziel des Projektes ist es, die Nahversorgung im ländlichen Raum zu analysieren, bestehende Herausforderungen und Potenziale sichtbar zu machen und darauf aufbauend innovative sowie wirtschaftlich tragfähige Versorgungskonzepte zu entwickeln. Das Projekt „LÄNDNAH“ wird vom Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO gemeinsam mit dem Institut LOGWERT der Hochschule Heilbronn durchgeführt und vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert. Die Ergebnisse wurden in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Ein zentraler Bestandteil des Projekts war eine umfassende Befragung, an der rund 160 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen haben. Die Ergebnisse zeigen ein differenziertes Bild: Ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger erledigt seine Einkäufe zumindest teilweise innerhalb der Gemeinde. Gleichzeitig wird deutlich, dass viele Menschen dafür Wege von fünf bis 15 Kilometern zurücklegen. Das Auto ist dabei das wichtigste Verkehrsmittel, auch wenn Fahrrad und Fußwege ebenfalls eine Rolle spielen. Die Zufriedenheit mit dem Angebot an Produkten des täglichen Bedarfs ist insgesamt gut – insbesondere im Kernort Zaberfeld. In den Teilorten wird auf Grund geringer oder fehlender Angebote jedoch häufiger Unzufriedenheit geäußert. Deutlicher Verbesserungsbedarf zeigt sich aus Sicht der Bevölkerung vor allem bei den Mobilitätsangeboten, den Post- und Paketdiensten sowie der ärztlichen Versorgung. Ein klares Signal senden die Bürgerinnen und Bürger auch hinsichtlich ihrer Erwartungen: Gewünscht werden kurze Wege, eine wohnortnahe Versorgung sowie die Möglichkeit, mehrere Angebote gebündelt an einem Ort zu erledigen. Gleichzeitig bleibt der persönliche Kontakt ein wichtiger Faktor – digitale Lösungen allein können die Bedürfnisse vor Ort nicht vollständig ersetzen. Die Ergebnisse dieser Bürgerbefragung dienen der Gemeinde als Grundlage für zukünftige Weiterentwicklungen und Projekte – denn eine wohnortnahe, gut erreichbare und persönlich geprägte Nahversorgung bleibt ein zentraler Baustein für eine lebenswerte Gemeinde.
Amtsblatt Zaberfeld: Information über aktuelle Themen mit Nussbaum Verlag
Vorlage Nr. 18/2026
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung wichtige Beschlüsse zur zukünftigen Ausgestaltung des Amtsblattes gefasst. Der bestehende Vertrag mit dem bisherigen Druckverlag Nussbaum Medien wird zum Ende des Jahres gekündigt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, künftig – vorbehaltlich einer abschließenden vertraglichen Einigung – den Verlagsdruck Kubsch aus Schwaigern mit dem Druck und der Verteilung des Amtsblattes zu beauftragen. Das Amtsblatt ist ein zentrales Medium für die Gemeinde, mit dem die Bürgerinnen und Bürger über amtliche Bekanntmachungen, kommunale Themen sowie das vielfältige Vereins- und Gemeinschaftsleben wöchentlich informiert werden. Vor diesem Hintergrund hatte sich die Verwaltung in den vergangenen Monaten intensiv mit der zukünftigen Ausrichtung beschäftigt. Auslöser hierfür waren unter anderem veränderte Rahmenbedingungen im Bereich Druck und Zustellung, technische Anforderungen sowie vorgeschlagene Änderungen in der Zusammenarbeit durch den Druckverlag Nussbaum. Parallel dazu wurden alternative Möglichkeiten seitens der Verwaltung geprüft und Gespräche mit anderen Anbietern geführt. Im Ergebnis sehen Verwaltung und Gemeinderat in einem Verlagswechsel die Chance, die bestehenden Strukturen weitgehend beizubehalten und gleichzeitig die kommunale Informationsarbeit zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Das bisher genutzte Redaktionssystem kann beim Druckverlag Kubsch weiterhin verwendet werden, so dass sich hier nur geringe Änderungen für die Verwaltung und die Redakteure ergeben werden. Des Weiteren bereitet die Verwaltung aktuell eine Bürgerumfrage zum Thema Amtsblatt für Anfang Mai vor, um ein umfassendes Stimmungsbild der Bevölkerung zu erhalten. Dabei werden unter anderem die Gründe für und gegen ein Abonnement, die Zufriedenheit sowie mögliche Verbesserungsvorschläge abgefragt. Jetzt schon die Bitte an alle – nutzen Sie die Gelegenheit Ihre Meinung zu äußern. Ergänzend zum Amtsblatt ist für die Verwaltung und den Gemeinderat die Einführung einer Bürger-App als zusätzliche Plattform für Mitteilungen, Veranstaltungen und Push-Nachrichten eine weitere Option, die Bevölkerung aktuell und umfassend zu informieren. Die Beschlussfassung über die Einführung der Bürger-App wurde aber vorerst zurückgestellt. Erst nach einer Vorstellung durch KLIK EDV-Dienstleistungen GmbH im Gremium in einer der nächsten Sitzungen wird der Gemeinderat über eine mögliche Einführung einer Bürger-App entscheiden.
Anpassung der Elternbeiträge in den Kindergärten der Gemeinde für die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028
Vorlage Nr. 19/2026
Die Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände lagen bis zur Gemeinderatssitzung noch nicht vor. Auf Antrag der Verwaltung wurde dieser Tagesordnungspunkt daher vertagt und wird in einer späteren Sitzung beraten.
1. Änderung der Satzung der Gemeinde Zaberfeld über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Schulkindbetreuung (Gebührensatzung für Schulkindbetreuung) - Gebührenanpassung
Vorlage Nr. 20/2026
Der Gemeinderat hat sowohl die Gebührenkalkulation für die Schulkindbetreuung und die Mensa für das Schuljahr 2026/2027 beschlossen als auch die entsprechende Änderung der Gebührensatzung verabschiedet. Hintergrund der Anpassung ist das bundesweit geltende Ganztagsförderungsgesetz, das ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder vorsieht. Dieser Anspruch umfasst eine Betreuung von montags bis freitags im Umfang von acht Stunden täglich und wird bis zum Schuljahr 2029/2030 auf alle Klassenstufen ausgeweitet. In Zaberfeld wird die Betreuung auch im kommenden Schuljahr über das kommunale Angebot der Gemeinde sichergestellt, da sich bei einer kürzlich durchgeführten Befragung nur 22 Eltern für eine Einführung einer Ganztagesschule ausgesprochen haben. 2028 wird die Gemeinde das Thema nochmals aufgreifen und prüfen, ob sich die Rahmenbedingungen und der Bedarf geändert haben. Neu eingeführt wird ab September 2027 eine zusätzliche Frühbetreuung ab 7:00 Uhr bis zum Schulbeginn. Die Gebührenkalkulation für das kommende Schuljahr wurde von der Verwaltung neu erstellt. Ziel ist es, die Gebühren möglichst kostendeckend für die Gemeinde und gleichzeitig sozial verträglich für die Familien zu gestalten. Durch höhere Zuschüsse des Landes mit voraussichtlich knapp 70 % sowie eine ausgeweitete Betreuungskapazität sinkt der kalkulierte Stundensatz für die Betreuung im Vergleich zum Vorjahr. Gleichzeitig wird die Kostendeckung schrittweise erhöht, um langfristig stabile Gebühren zu gewährleisten und größere Gebührensprünge in der Zukunft zu vermeiden. Für die Eltern bedeutet dies, dass sich die Gebühren je nach Betreuungsmodell unterschiedlich entwickeln. Ein Großteil der Betreuungsangebote wird künftig geringfügig günstiger, während einzelne Angebote angepasst werden. Die neu eingeführte Frühbetreuung wird erstmals in die Gebührenstruktur aufgenommen. Auch bei der Ferienbetreuung erfolgt eine Anpassung der Gebühren. Trotz einer höheren Kostendeckung sinken die Gebühren für das erste Kind in vielen Fällen leicht, während sie für weitere Kinder moderat ansteigen. Die Mensagebühren bleiben weiterhin stabil bei 5 Euro pro Essen. Die tatsächlichen Kosten liegen deutlich höher, sodass die Gemeinde die Mittagsverpflegung weiterhin in erheblichem Umfang bezuschusst. Mit den beschlossenen Maßnahmen stellt die Gemeinde sicher, dass die Schulkindbetreuung in Zaberfeld auch künftig den gesetzlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig ein verlässliches und bedarfsgerechtes Angebot für Familien bereitgestellt wird.
Genehmigung von Nebentätigkeiten für Verbände während der Arbeitszeit
Vorlage Nr. 21/2026
Bürgermeisterin Diana Danner ist Vorsitzende des Wasserverbands Zaber sowie des Zweckverbands „Obere Zabergäugruppe“, deren Verbandssitz sich jeweils im Rathaus in Zaberfeld befindet. Aus diesem Grund übernehmen auch Mitarbeitende der Zaberfelder Rathausverwaltung Aufgaben für beide Verbände. Diese Tätigkeiten dürfen künftig auch während der regulären Arbeitszeit und unter Nutzung der vorhandenen Infrastruktur der Gemeindeverwaltung erfolgen. Mit dem Beschluss schafft der Gemeinderat nun die rechtliche Grundlage, die bisherige Praxis fortzuführen, was durch die Gemeindeprüfungsanstalt im Rahmen der überörtlichen Prüfung beanstandet wurde. Für die Nutzung von Personal und Sachmitteln der Gemeinde ist ein entsprechender Kostenausgleich vorgesehen. Dieser besteht für den Wasserverband Zaber bereits und soll künftig auch für den Zweckverband Obere Zabergäugruppe geregelt werden.
Überarbeitung der Vereinsförderrichtlinien
Vorlage Nr. 22/2026
Der Gemeinderat hat sich dem Vorschlag der Verwaltung angeschlossen und die Anpassung der Vereinsförderrichtlinien aus dem Jahr 2012 mit geringfügigen Änderungen beschlossen. Ein besonderer Schwerpunkt der Vereinsförderung liegt weiterhin auf der Unterstützung der Jugendarbeit in unserer Gemeinde. Der Zuschuss pro jugendlichem Mitglied wird von bisher 5 Euro auf 7,50 Euro erhöht. Gleichzeitig entfällt ein bisher geltender Mindestbetrag, sodass die Förderung künftig noch stärker an der tatsächlichen Jugendarbeit der Vereine ausgerichtet ist. Auch bei der Förderung von Vereinsjubiläen ergeben sich Änderungen: Der Zuschuss wird auf 5 Euro pro Jubiläumsjahr erhöht. Ab dem 100-jährigen Bestehen wird auf Antrag eine Vereinszuwendung in Höhe von 500 Euro gewährt – jeweils für Jubiläen wie 125, 150, 175, 200 Jahre usw. Die Ehrung sportlicher Erfolge wird künftig nicht mehr im Rahmen der Vereinsförderung vorgenommen, sondern gebündelt und individuell über die gemeindliche Sportlerehrung. So ist auch eine stärkere Anerkennung der einzelnen Leistungen möglich. Neu geregelt wird mit der Aktualisierung der Vereinsförderrichtlinien die Nutzung gemeindlicher Einrichtungen. Vereine leisten künftig einen Beitrag von 2 Euro pro Stunde pro Nutzung und beteiligen sich in moderatem Umfang an den laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten. Damit möchte die Gemeinde auch einen angemessenen Ausgleich zu Vereinen mit eigenem Vereinsheim herstellen. Vereine mit eigenen Vereinsheimen erhalten beispielsweise teilweise Zuschüsse oder Erstattungen für anfallende Kosten wie Wasser- und Abwassergebühren. Demgegenüber entstehen der Gemeinde für den Betrieb und Unterhalt der gemeindlichen Gebäude ebenfalls erhebliche Kosten, während die Vereine diese bislang unentgeltlich nutzen können. Weitere Anpassungen betreffen auch die Unterhaltung der Sportplätze, die künftig klar und einheitlich geregelt wird. Der Bauhof übernimmt weiterhin die Pflege der Sportplätze, wodurch der Gemeinde allerdings erhebliche Kosten entstehen (zuletzt über 10.000 Euro pro Platz und Jahr). Um die Vereine zu entlasten und gleichzeitig angemessen an den Kosten zu beteiligen, wird ein jährlicher Beitrag von 1.500 Euro pro Sportplatz festgelegt. Damit eine fristgerechte Bearbeitung und Auszahlung der Vereinsförderungen sichergestellt werden kann, hat die Verwaltung in der Sitzung auf den jährlichen Termin 30.09. hingewiesen. Bis zu diesem Datum müssen Förderanträge künftig – unabhängig davon, ob sie die Jugendarbeit, Jubiläen oder Investitionen betreffen – bei der Verwaltung vorliegen, damit genügend Zeit für die Bearbeitung und die Einplanung in den Haushaltsplan bleibt. Mit der Überarbeitung der Vereinsförderrichtlinien schafft die Gemeinde trotz der angespannten finanziellen Situation eine zeitgemäße, transparente und ausgewogene Grundlage zur Unterstützung des Vereinslebens vor Ort.
Bauvorhaben
Vorlage 23/2026
1.) Errichtung eines Carports mit Geräteraum in Michelbach, Himbeerweg 7, Flst. 1899
2.) Neubau einer Doppelhaushälfte und Carport in Michelbach, Kleingartacher Str., Flst.1250
3.) Neubau einer Doppelhaushälfte und Carport in Michelbach, Kleingartacher Str., Flst.1251
4.) Errichtung eines Bungalows als Anbau an eine bestehende Werkhalle in Zaberfeld, Muttersbachstr., Flst.1512/1
5.) Errichtung eines Wintergartens in Zaberfeld, Schillerstr., Flst. 3024/4
Der Gemeinderat hat allen fünf Bauanträgen zugestimmt.
Annahme von Spenden vom 01.01.2026 bis 31.03.2026
Vorlage 24/2026
Im 1. Quartal 2026 sind wieder zahlreiche Spenden für die Jugendfeuerwehr, den Naturkindergarten in Zaberfeld und den Kindergarten in Ochsenburg sowie das Projekt „Naturnaher Schulhof“ und die Wasserwelt Zaberfeld eingegangen. Der Gemeinderat hat alle Spenden angenommen.
Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
ohne Vorlage