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Rats­informations­system Zaberfeld

Sitzung des des Gemeinderats

Sitzung am 12.05.2026 um 19:00 Uhr im Rathaus Zaberfeld, Sitzungssaal

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Einwohnerfragestunde

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bekanntgabe nichtöffentliche Beschlüsse vom 14.04.2026

     

    Vorlage Nr. 25/2026 

  • Tagesordnungspunkt 3

    Kindergartenbedarfsplanung 2026/2027

    Vorausschau und Aktuelles aus den Kindertageseinrichtungen

     

    Vorlage Nr. 26/2026

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 12. Mai 2026 mit der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2026/2027 befasst. Ziel dieser jährlichen Planung ist es, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren sicherzustellen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu stärken. Für Kinder ab dem ersten Lebensjahr besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Gemeinde Zaberfeld kommt dieser Verpflichtung nach und stellt unterschiedliche Betreuungsformen zur Verfügung. Die Auswertung der aktuellen Anmeldungen und Belegungszahlen zeigt ein insgesamt positives Bild: Allen Kindern kann im Kindergartenjahr 2026/2027 ein Betreuungsplatz angeboten werden. Durch sinkende Kinderzahlen gibt es sowohl in der Kindertagesstätte Regenbogen als auch in der Krippe in Michelbach und in der Kita am Hutzberg in Leonbronn freie Kapazitäten. Im Kindergarten Ochsenburg ist mit der Sanierung und Erweiterung des Kindergartengebäudes eine Anpassung der Gruppenstruktur geplant, um den Bedarf künftig noch besser abzudecken. Der Naturkindergarten erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit und ist gut ausgelastet. Und auch die Kindertagespflege ergänzt das Betreuungsangebot in unserer Gemeinde sinnvoll und bietet zusätzliche Plätze für die Kleinsten. Zur weiteren Verbesserung der Organisation wird zudem ein zentrales Platzvergabesystem eingeführt, das zum 1. September 2026 starten soll. 

  • Tagesordnungspunkt 4

    Anpassung der Elternbeiträge in den Kindergärten der Gemeinde für die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028

     

    Vorlage Nr. 27/2026

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat hat die Anpassung der Elternbeiträge für die kommunalen Kindertageseinrichtungen beschlossen. Hintergrund der Anpassung sind die weiterhin deutlich steigenden Kosten im Bereich der Kinderbetreuung. Während die Kosten im Jahr 2024 noch bei rund 2,37 Millionen Euro lagen, werden für das Jahr 2026 bereits rund 2,87 Millionen Euro erwartet. Die neuen Beiträge orientieren sich an den gemeinsamen Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und Kirchen in Baden-Württemberg. Ziel ist es, einen Teil der steigenden Betriebskosten aufzufangen und gleichzeitig eine verlässliche und qualitativ gute Betreuung in den Einrichtungen sicherzustellen. Trotz der Anpassung bleibt der Anteil der Elternbeiträge an den tatsächlichen Gesamtkosten weiterhin vergleichsweise niedrig. Derzeit decken die Elternbeiträge in Zaberfeld rund zehn Prozent der entstehenden Kosten ab und auch mit der Umsetzung der Empfehlung ist davon auszugehen, dass die geforderte Kostendeckung von 20% nicht erreicht werden kann. Für Familien gelten – wie bisher – sozial gestaffelte Beiträge. Das bedeutet: Familien mit mehreren Kindern werden weiterhin entlastet.

     

    Die monatlichen Gebühren im Kindergarten (Regelgruppe) betragen ab September 2026 für 11 Monate pro Jahr:

    • Familien mit 1 Kind: 226,25 Euro/Kind
    • Familien mit 2 Kindern unter 18 Jahren: 176,25 Euro/Kind
    • Familien mit 3 Kindern unter 18 Jahren: 120,00 Euro/Kind
    • Familien mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren: 40,00 Euro/Kind

    Für zweijährige Kinder in altersgemischten Gruppen gelten entsprechend höhere Beiträge.

    Die Krippengebühren (30 Stunden/Woche) betragen ab September 2026:

    • Familien mit 1 Kind: 537,00 Euro/Kind
    • Familien mit 2 Kindern unter 18 Jahren: 399,00 Euro/Kind
    • Familien mit 3 Kindern unter 18 Jahren: 269,00 Euro/Kind
    • Familien mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren: 106,00 Euro/Kind

    Die Beiträge für die Krippenplätze reduzieren sich bei geringeren Betreuungszeiten entsprechend.

     

    Ebenfalls beschlossen wurde die künftig einheitliche Regelung der Verpflegungs- und Materialpauschalen über die Gebührenordnung. Damit entfällt das bisherige separate Einsammeln von Tee- oder Bastelgeldern in den Einrichtungen. Für die Kindergärten Leonbronn und Ochsenburg beträgt die monatliche Pauschale künftig 4 Euro, im Naturkindergarten 1 Euro. Die neuen Beiträge gelten ab dem 1. September 2026.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Anbau und energetische Sanierung Kindergarten Ochsenburg

    Vergabe der Außenanlagen

     

    Vorlage Nr. 28/2026

    Kurzprotokoll

    Für die Ausschreibung der Außenanlagen des Kindergartens in Ochsenburg wurden insgesamt zwölf Firmen angefragt. Bis zum Abgabetermin gingen jedoch lediglich zwei Angebote ein, ein weiterer Bieter hatte bereits im Vorfeld aus terminlichen Gründen abgesagt. Ursprünglich waren für die Außenanlagen laut Kostenschätzung aus dem Jahr 2024 rund 15.000 Euro vorgesehen. Diese Planung umfasste einen etwa 60 Quadratmeter großen Zugangsweg sowie zwei Stellplätze. Im weiteren Planungsverlauf haben sich jedoch zusätzliche Anforderungen ergeben: So werden unter anderem der bestehende Zugangsweg zum Haupteingang erneuert, Pflasterflächen im Bereich der Fahrradüberdachung erweitert und ein neuer Zugang zur U3-Gruppe geschaffen. Darüber hinaus wurden bei Bauarbeiten Mängel an der Abdichtung des Gebäudes festgestellt, die eine umfassende Erneuerung des sogenannten Spritzschutzstreifens erforderlich machen. Auch Anpassungen am Notausgang sowie der Einbau von Drainagerinnen vor bodentiefen Fenstern sind notwendig. Insgesamt vergrößert sich die zu bearbeitende Fläche dadurch auf rund 165 Quadratmeter. Auf Anregung aus dem Gremium wird dies vor der Ausführung aber nochmals geprüft. Die entstehenden Mehrkosten können teilweise durch Einsparungen bei anderen Gewerken – insbesondere im Rohbau und bei den Flachdacharbeiten – ausgeglichen werden. Der Gemeinderat ist dem Vergabevorschlag der Verwaltung gefolgt und hat den Auftrag an die Firma Reimold aus Gemmingen vergeben. 

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bauplatzvergabe Baugebiete "Gottesacker III" in Zaberfeld und "Gartenäcker" in Michelbach

     

    Vorlage Nr. 29/2026

    Kurzprotokoll

    Die zuletzt durchgeführten Bauplatzverkäufe der Gemeinde erfolgten auf Grundlage der Vergaberichtlinien mittels eines aufwendigen Bewerbungsverfahrens mit Punktesystem und Ranking. Dieses Verfahren war jedoch sehr zeitintensiv für die Verwaltung. Vor diesem Hintergrund und der deutlich geringeren Nachfrage als noch vor 3 bis 4 Jahren, als die Vergaberichtlinien verabschiedet wurden, hat der Gemeinderat nun beschlossen, künftig einen einfacheren und flexibleren Weg zu gehen und die Bauplätze der Gemeinde an die Interessenten entsprechend ihrer Anfrage zu vergeben. Unverändert bleiben die Verkaufspreise für die Bauplätze: im Baugebiet „Gottesacker III“ beträgt der Preis 310 Euro pro Quadratmeter, im Baugebiet „Gartenäcker“ liegt der Preis bei 210 Euro pro Quadratmeter. Zu diesen Konditionen hat der Gemeinderat 3 Bauplätze im Baugebiet „Gottesacker III“ und 1 Baugrundstück in Michelbach im Baugebiet „Gartenäcker“ an die Interessenten vergeben. Unverändert bleibt, dass vor dem Kauf eine Finanzierungsbestätigung vorgelegt werden muss. Außerdem gilt weiterhin eine Bauverpflichtung: Das heißt, dass die erworbenen Grundstücke innerhalb von drei Jahren mit einem bezugsfertigen Wohnhaus bebaut werden müssen. Zur Absicherung wird die Gemeinde eine Rückerwerbsvormerkung im Grundbuch eingetragen lassen.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bebauung Ochsenburger Straße 43+45 und Anwendung des Bau-Turbo nach § 246e BauGB

     

    Vorlage Nr. 30/2026

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat der Gemeinde Zaberfeld hat sich erneut mit einem geplanten Bauvorhaben im Bereich der Ochsenburger Straße 43 und 45 befasst. Dort beabsichtigt die Bauherrschaft, einen Anbau an ein bestehendes Gebäude sowie ein Einfamilienhaus zu errichten. Bereits im Oktober 2025 wurde hierzu ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Gemeinderat vorgestellt. Im weiteren Verfahren hat sich jedoch gezeigt, dass es insbesondere aufgrund kritischer Stellungnahmen von Fachbehörden schwer wird, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Eine Umsetzung über ein reguläres Bebauungsplanverfahren würde sich daher schwierig gestalten. Um das Vorhaben dennoch zu ermöglichen, hat der Gemeinderat nun die Anwendung des sogenannten „Bau-Turbos“ nach § 246e Baugesetzbuch beschlossen. Diese gesetzliche Regelung erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine erleichterte Genehmigung von Bauvorhaben, insbesondere zur Schaffung von Wohnraum. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass sich das Bauvorhaben in räumlicher Nähe zur bestehenden Bebauung befindet und ein Abstand von 100 m zur letzten zulässigen Bebauung gegeben ist. Der Gemeinderat hat festgelegt, dass als Bezugspunkt die Grundstücksgrenze des Nachbargrundstücks 139 herangezogen wird. Damit liegt das geplante Vorhaben mit ca. 85m innerhalb des zulässigen Abstands. Wichtig ist der Gemeinde dabei: Die Anwendung dieser Regelung erfolgt ausschließlich für diesen Einzelfall. Eine Ausweitung der Bebauung im Außenbereich soll damit nicht verbunden sein. Im nächsten Schritt wird die Bauherrschaft einen Bauantrag beim Landratsamt einreichen. 

  • Tagesordnungspunkt 8

    Allgemeine Finanzprüfung der Jahre 2017 bis 2019, sowie der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindeprüfungsanstalt

     

    Vorlage Nr. 31/2026

    Kurzprotokoll

    Die Gemeinde Zaberfeld wurde im Herbst 2025 einer turnusmäßigen allgemeinen Finanzprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt unterzogen. Geprüft wurden die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 sowie die Eröffnungsbilanz der Gemeinde. Gleichzeitig erfolgte auch die Prüfung der Jahresabschlüsse des Zweckverbands Obere Zabergäugruppe für die Jahre 2017 bis 2023. Hintergrund für den späten Prüfungszeitraum ist, dass die erforderlichen Jahresabschlüsse sowie die Eröffnungsbilanz erst im Jahr 2025 vollständig vorlagen. Diese sind Voraussetzung für eine solche Prüfung. Das Ergebnis fällt insgesamt positiv aus: Für die Jahre 2017 bis 2019 wird der Gemeinde eine geordnete Haushaltsführung bestätigt. Einschränkend weist der Prüfbericht jedoch darauf hin, dass aufgrund fehlender aktueller Jahresabschlüsse ab 2020 derzeit keine vollständige Aussage zur aktuellen Vermögenslage möglich ist. Zudem wird der Gemeinde empfohlen, die mittelfristige Finanzplanung zu verbessern, da in den Folgejahren negative Ergebnisse erwartet werden. Im Bereich der Eröffnungsbilanz wurden noch offene Punkte festgestellt. So steht beispielsweise eine vollständige Inventur des Gemeindevermögens noch aus. Außerdem sind einzelne Vermögenswerte und Rückstellungen zu überprüfen und anzupassen. Viele dieser Punkte konnten bereits während der Prüfung bearbeitet werden, weitere Maßnahmen sind in Umsetzung. Auch organisatorische Verbesserungen wurden angeregt, insbesondere im Kassenwesen und bei internen Regelungen, etwa zur Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Verbänden. Erste Schritte hierzu wurden bereits eingeleitet, weitere sollen im Laufe des Jahres folgen. Ziel ist es, die offenen Punkte schrittweise abzuarbeiten und die finanzielle Transparenz weiter zu verbessern. Der Gemeinderat wurde über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung informiert und hat diese zur Kenntnis genommen.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Einnahmestruktur der Gemeinde Zaberfeld - Informationen und Grundsatzentscheidungen

     

    Vorlage Nr. 32/2026

    Kurzprotokoll

    Die Gemeinde Zaberfeld steht vor großen finanziellen Herausforderungen. In der Gemeinderatssitzung am 12. Mai 2026 wurde die aktuelle Einnahmesituation umfassend dargestellt. Dabei wurde deutlich: Die Spielräume werden enger – gleichzeitig bleiben die Erwartungen an eine funktionierende und verlässliche Infrastruktur hoch. Viele Bürgerinnen und Bürger spüren selbst steigende Kosten im Alltag. Umso wichtiger ist es der Gemeinde, verantwortungsvoll und mit Augenmaß zu handeln. Ziel bleibt es, die Belastungen für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig die notwendigen Leistungen aufrechtzuerhalten. Die Ursachen für die angespannte Lage sind vielfältig: Neben steigenden Ausgaben – etwa für Sanierungen, Energie oder Kinderbetreuung – wirken sich auch äußere Faktoren stark aus. Dazu zählen insbesondere höhere Umlagen an übergeordnete Stellen sowie geringere Einnahmen, die nur begrenzt beeinflussbar sind.

    Die Analyse zeigt:

     

    • Viele Leistungen sind gesetzlich vorgegeben, können aber nicht kostendeckend finanziert werden.
    • Zuschüsse und Umlagen gleichen sich teilweise aus, sodass weniger Mittel im Gemeindehaushalt verbleiben.
    • Gebühren decken oft nur einen Teil der tatsächlichen Kosten, um die Belastung für die Nutzer bewusst niedrig zu halten.


    Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass mögliche Anpassungen – etwa bei Gebühren – direkte Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger haben. Deshalb sollen alle Maßnahmen sorgfältig geprüft und sozial verträglich gestaltet werden. Gleichzeitig wird daran gearbeitet, zusätzliche Einnahmemöglichkeiten zu erschließen und bestehende Strukturen zu optimieren. Dazu gehören unter anderem: eine behutsame Anpassung einzelner Gebühren, eine bessere Auslastung und Nutzung kommunaler Einrichtungen und die konsequente Nutzung von Förderprogrammen. Wichtig ist: Es geht nicht darum, kurzfristig möglichst viele Einnahmen für die Gemeinde zu erzielen, sondern langfristig eine stabile und gerechte Finanzierung sicherzustellen. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, konkrete Vorschläge weiter auszuarbeiten. Diese werden in den kommenden Sitzungen beraten und öffentlich diskutiert. „Zaberfeld steht in den kommenden Jahren vor großen finanziellen Herausforderungen und hat einen anspruchsvollen Weg vor sich“, betont Bürgermeisterin Diana Danner. „Mit einem verantwortungsvollen Mix aus Einsparungen, maßvollen Anpassungen und neuen Ideen wollen wir die finanzielle Stabilität und Handlungsfähigkeit unserer Gemeinde langfristig sichern mit dem Blick auf unsere Bürgerinnen und Bürger.“

  • Tagesordnungspunkt 10

    Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

     

    ohne Vorlage