Die Anregung der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Heilbronn wurde von Seiten der Verwaltung zum Anlass genommen, für das Zaberfelder Amtsblatt ein Redaktionsstatut zu erarbeiten. Bislang gab es einen solchen Regelungskatalog nicht. Zeichenbeschränkungen für Schulen, Kirchen, Vereine und Parteien, Wahlwerbung, Karenzzeiten vor der Wahl, unzulässige Inhalte - ein Amtsblatt bringt viele Herausforderungen mit sich. Die Gemeinde ist gefordert, zwischen verschiedenen Zielgruppen zu vermitteln, Verständnis zu schaffen und dabei den rechtlichen Rahmen einzuhalten. Klare Regelungen und für alle beteiligten Gruppen klar definierte Vorgaben sind für die Schaffung von Transparenz und Gleichbehandlung untereinander unerlässlich. Nähere Einzelheiten sind durch den Gemeinderat im Rahmen von Richtlinien für das Amtsblatt zu regeln, das sogenannte Redaktionsstatut. Letztendlich ist die Entscheidung an den örtlichen Bedürfnissen, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Informationsbedarfs der Einwohner, das Interesse der Fraktionen und Wählervereinigungen, der Kapazität des Amtsblatts sowie den Vorgaben des Druckverlags auszurichten. Die Verwaltung hat daher auf Grundlage der Vorschriften aus der Gemeindeordnung, den Hinweisen des Landratsamtes Heilbronn - Kommunales und Prüfung - im Hinblick auf die Karenzzeit und in Abstimmung mit der Rechtsabteilung des Druckverlages Nussbaum Medien ein Redaktionsstatut erstellt. Mit der Einführung des Redaktionsstatutes sind die Weichen für eine künftig rechtssichere Handhabung bei Veröffentlichungen im Amtsblatt gestellt. Die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht zum vorgelegten Redaktionsstatut ist erfolgt und die rechtskonforme Ausgestaltung bestätigt. Abgerundet wird das Redaktionsstatut des Weiteren durch das neu erarbeitete Layout des Amtsblattes. Die Redaktionsstatuten sind in der Ausgabe des Amtsblattes am 14.04.2022 veröffentlicht und treten nach der öffentlichen Bekanntgabe in Kraft.