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Rats­informations­system Zaberfeld

Sitzung des des Gemeinderats

Sitzung am 31.05.2022 um 19:00 Uhr im Rathaus Zaberfeld, Sitzungssaal

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bürgerfragestunde

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

     

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat hat die Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung am 03.05.2022 zur Kenntnis genommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Satzung über die Festsetzung des verkaufsoffenen Sonntags für die Gewerbeschau am 17.07.2022

     

    Kurzprotokoll

    Der Handels- und Gewerbeverein Zaberfeld (HGV) wird am Sonntag, 17.07.2022 eine Gewerbeschau mit verkaufsoffenem Sonntag – den Zaberfelder Sonntagsbummel - durchführen. Diese Veranstaltung findet traditionell alle 5 Jahre in Zaberfeld statt. Im Jahr 2020 musste diese aufgrund des Beginns der Corona-Pandemie abgesagt werden. Die Gewerbeschau ermöglicht der Bevölkerung aus Zaberfeld und der Region sich über die Betriebe und Leistungen vor Ort zu informieren. Aufgrund des Ladenöffnungsgesetzes besteht für die meisten Gewerbebetriebe am Sonntag ein Arbeitsverbot. Mit der Verabschiedung der Satzung durch den Gemeinderat dürfen die Gewerbebetriebe am Sonntag, 17.07.2022 ihre Geschäfte von 12 Uhr bis 17 Uhr für die Besucherinnen und Besucher öffnen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Beauftragung Beschaffungen für Digitalfunk Feuerwehr

     

    Kurzprotokoll

    Vor dem Hintergrund des Aufbaus eines neuen Funknetzes für die Feuerwehren in Baden-Württemberg hat das Land im vergangenen Jahr ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen. Das Förderprogramm dient der Finanzierung der Anschaffungen für neue Funkgeräte in den Feuerwehrhäusern und den Feuerwehrfahrzeugen. Am 16.07.2021 hat die Gemeinde Zaberfeld einen entsprechenden Zuwendungsbescheid in Höhe von 4.800 € für 8 Funkgeräte erhalten. Die Umsetzung der Maßnahme ist im Haushaltsplan 2022 mit 48.000 € verankert. Die Vergabe für die Bestellung der entsprechenden Geräte erfolgte zentral über das Landratsamt Heilbronn. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 22.06.2021 dieser zentralen Vergabe seine Zustimmung erteilt. Resultat des Vergabeverfahrens war die Beauftragung der Firma Abel und Käufl. Insgesamt liegen die Bestellungen bei rund 42.000 € und damit im Rahmen des Haushaltsbudgets der Gemeinde. Der Gemeinderat hat der Beschaffung der für die Umstellung auf den Digitalfunk notwendigen Ausstattungen (z. B. Funkgeräte, Antennen) zugestimmt, so dass Verwaltung und Feuerwehr die Bestellungen bei Firma Abel und Käufl zeitnah freigegeben können.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Umsetzung Sanierung Feldweg Hagen

     

    Kurzprotokoll

    Im Haushaltsplan der Gemeinde Zaberfeld ist für 2022 als Investition auch die Sanierung des Feldweges im Hagen vorgesehen, wofür der Gemeinderat jetzt den Baubeschluss gefasst hat, so dass die Umsetzung parallel im Zuge des Leitungsbaus erfolgen kann. Die Feldwegsanierung stand schon seit längerem auf der Vorhabensliste der Gemeinde, wurde allerdings bislang immer wieder wegen des geplanten Leitungsbaus vom Hochbehälter Ochsenburg bis zum Zaberfelder Ortsnetz durch den Zweckverband „Obere Zabergäugruppe“ zurückgestellt, um ein abermaliges Aufgraben des Weges zu vermeiden. Bereits im April 2019 hatte der Gemeinderat die Sanierung einer Teilfläche des Feldweges auf einer Länge von 550 Metern inklusive des Einbaues eines Asphaltbelages beschlossen. Um Kosten zu sparen wurde die Maßnahme Anfang 2022 zusammen mit den Arbeiten für den 5. Funktionsabschnitt ausgeschrieben. In der Sitzung der Verbandsversammlung am 22.02 dieses Jahres hat der Zweckverband „Obere Zabergäugruppe“ die Arbeiten an die Firma Bokmeier vergeben. Für den Feldweg entfallen dabei Kosten von 76.199,27 € brutto (64.033 € netto). Auf Anregung aus dem Gemeinderat wurde entschieden, die Sanierung auf einer Länge von 180 Metern zu erweitern. Dadurch entstehen Mehrkosten für die Gemeinde von 25.704 € brutto (21.600 € netto). Die Gesamtkosten liegen somit bei 101.903,27 € und damit genau auf dem Level des Haushaltsansatzes von 100.000 €. Aufgrund der geringen Überschreitung und vorhandener Deckungsmöglichkeiten entstehen der Gemeinde keine überplanmäßigen Ausgaben. Geplant ist, nach den Sommerferien mit den Baumaßnahmen zu beginnen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bebauungsplanverfahren "Wohnmobilstellplätze Ehmetsklinge"

    Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung

     

    Kurzprotokoll

    Bereits am 06.02.2014 wurde die Baugenehmigung für 4 Wohnmobilstellplätze, einer Wasser -/Abwasserstation sowie Stromstation in der Seestraße erteilt. Diese bestehenden Wohnmobilstellplätze sollten im Jahr 2022 um 6 Stellplätze erweitert werden. Hierzu wurde im Dezember vergangenen Jahres der Bauantrag eingereicht. Ende Januar 2022 wurde von der unteren Baurechtsbehörde mitgeteilt, dass es sich bei den geplanten Wohnmobilstellplätzen nicht um ein Vorhaben handelt, das im Außenbereich privilegiert oder begünstigt zulässig wäre. Bei mehr als drei Reisewohnmobilstellplätzen ist bauplanungsrechtlich die Ausweisung eines Sondergebietes durch Bebauungsplan erforderlich, da diese Nutzung rechtlich als Campingplatz zu werten ist. Aus diesem Grund wurde das Büro Käser-Ingenieure aus Untergruppenbach mit der Erstellung eines Bebauungsplanentwurfs beauftragt, auf dessen Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt wird. Parallel hierzu wurde das Büro Wagner + Simon Ingenieure GmbH zur Erstellung eines Umweltberichts, einer Eingriffs- und Ausgleichs-Untersuchung, eines Artenschutzgutachtens sowie einer Vorprüfung Natura 2000 Verträglichkeit beauftragt. In der Beratung des Gemeinderates sind Fragen zur Parkplatzsituation aufgekommen, die die Verwaltung zunächst prüfen möchte, bevor ein Aufstellungsbeschluss und der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gefasst werden kann. Der Gemeinderat wird in einer späteren Sitzung das Bebauungsplanverfahren „Wohnmobilstellplätze Ehmetsklinge“ erneut beraten.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Genehmigung außerplanmäßige Ausgaben Rückzahlung Zuwendung Kindergartensanierung Leonbronn

     

    Kurzprotokoll

    Im Jahr 2014 wurde der Kindergarten in Leonbronn saniert bzw. erfolgte ein Anbau. Hintergrund war die Erweiterung der bestehenden U3-Betreuung. Durch den Anbau konnte die Zahl der U3-Plätze von vorhandenen 5 auf insgesamt 10 Plätze, also um 5 Plätze erweitert werden. Für den Anbau der U3-Erweiterung wurde ein Förderantrag für das Programm der Kinderbetreuungsfinanzierung 2013/2014 gestellt. Bedauerlicherweise wurde damals im Förderantrag eine Erweiterung um 10 Plätze angegeben anstelle von 5 Plätzen. Die Gesamtzahl der Plätze wurde also mit der Anzahl der erweiterten Plätze verwechselt. Die Förderhöhe richtet sich allerdings nach der Zahl der zusätzlich entstandenen Plätze, in diesem Falle also 5. Zunächst wurde die Förderung aber für die 10 beantragten Plätze bewilligt. Die Gemeinde hatte somit 10 x 12.000 €, also 120.000 € erhalten. Aufgrund der nun letzten Endes 5 zu viel geförderten Plätze hat das Regierungspräsidium Stuttgart am 27.04.2022 die Gemeinde zur Rückzahlung der anteiligen Zuwendung in Höhe von 60.000 € aufgefordert, die nicht im Haushaltsplan eingeplant sind und somit eine außerplanmäßige Ausgabe für die Gemeinde darstellen. Der Gemeinderat hat sowohl der Rückzahlung als auch der außerplanmäßigen Ausgabe zugestimmt, so dass die Auszahlung an das Regierungspräsidium fristgerecht zum 10.06.2022 erfolgen kann.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Baugesuche

     

    • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage und 2 KFZ-Stellplätzen in Michelbach, Schulstr. 5, Flurstück 1988
    • Abbruch der bestehenden Garage, Gebäudeerweiterung als Anbau in Ochsenburg, Obere Gasse 21, Flurstück 17
    Kurzprotokoll
    • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage und 2 Kfz-Stellplätzen in Michelbach, Flurstück 1988, Schulstraße 5

    Der Gemeinderat hat das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag nicht erteilt.

     

     

    • Abbruch der bestehenden Garage, Gebäudeerweiterung als Anbau in Ochsenburg, Flurstück 17, Obere Gasse 21

    Der Gemeinderat hat dem vorgelegten Bauantrag zugestimmt.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

     

    - ohne Vorlage -