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Rats­informations­system Zaberfeld

Sitzung des des Gemeinderats

Sitzung am 28.06.2022 um 19:00 Uhr

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bürgerfragestunde

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Öffentlich zugängliche Automatische Externe Defibrillatoren (AED) für die Gemeinde Zaberfeld

     

    Kurzprotokoll

    Bei einem Herzstillstand zählt schnelles Handeln! Wenn der Defibrillator in den ersten drei Minuten am Patienten eingesetzt wird, hat der Betroffene bestmögliche Chancen zu überleben. Der gemeinnützige Verein Region der Lebensretter e.V. etabliert in Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen, den Feuerwehren und Leitstellen das System FirstAED in der Region. Der Verein rekrutiert professionelle Ersthelfer mit einer med. Ausbildung und kümmert sich darum, dass für den Notfall möglichst viele funktionsfähige Defibrillatoren rund um die Uhr öffentlich zugänglich sind. Alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren werden kartiert und sind unter https://regionderlebensretter.de/defi/ abrufbar. Die Gemeinde Zaberfeld besitzt aktuell 2 Defibrillatoren, einen im Bürgerhaus in Leonbronn sowie einen in der Mehrzweckhalle Zaberfeld. Einen Servicevertrag gibt es hierzu aktuell nicht, dieser müsste zeitnah abgeschlossen werden, um den Vorgaben der Medizinproduktebetreiberverordnung gerecht zu werden. Die vorhandenen Defibrillatoren sind aktuell nicht öffentlich zugänglich, was durch die Zustimmung des Gemeinderates für diese beiden Geräte noch im Jahr 2022 geändert wird. „Jedes Menschenleben, das mit einem Defibrillator gerettet werden kann, ist es Wert sich für dieses Projekt einzusetzen und hierfür Geld zu investieren“, sind sich Bürgermeisterin Diana Danner und der Gemeinderat einig. An den Außenwänden der Mehrzweckhalle und des Bürgerhauses wird jeweils eine Aufbewahrungsbox für die AED-Geräte angebracht, um eine freie Zugänglichkeit rund um die Uhr zu ermöglichen. Gleichzeitig wird die Gemeinde jeweils eine Hinweistafel an den Gebäuden anbringen und eine Technikversicherung für die Geräte abschließen. Des Weiteren wird für die Ehmetsklinge ein neuer AED angeschafft, was von Seiten des Gemeinderates ebenfalls unterstützt wird und wofür im aktuellen Haushaltsjahr noch ausreichend Deckungsmittel vorhanden sind. Und 2023 werden die beiden Ortsteile Michelbach und Ochsenburg gleichfalls mit öffentlich zugänglichen AEDs ausgestattet und entsprechende Mittel in den Haushaltsplanungen für das kommende Jahr mitberücksichtigt versichert Bürgermeisterin Diana Danner. Im ersten Schritt wird nun eine Informationskampagne verbunden mit einem Spendenaufruf durchgeführt, die vom Verein der Lebensretter unterstützt wird. Die Spenden erfolgen direkt an den Verein, der auf Wunsch auch eine Spendenbescheinigung ausstellen kann. Durch die eingehenden Spenden werden sich die Gesamtkosten für die Gemeinde verringern. Mit dieser Vorgehensweise hat der Verein der Lebensretter bereits positive Erfahrungen gemacht. Und im zweiten Schritt erfolgt eine sachbezogene Spende der Gemeinde über den noch ausstehenden Betrag an den Verein der Lebensretter erfolgen. Auf diese Weise muss die Gemeinde weder ausschreiben, noch sind wir Besitzer des AEDs oder Betreiber. Der Verein der Lebensretter übernimmt sämtliche Betreiberverpflichtungen nach der Medizinproduktebetreiberverordnung und wir haben einen jederzeit 100% einsatzbereiten AED. Der Service ist bei Meßmer Medizintechnik angehängt, an dem der gesamte Rettungsdienst in BaWü angegliedert ist. Die angebotenen AED-Geräte sind vom selben Hersteller, wie die Geräte in den Notarzt- und Rettungswägen der Region. Dies macht den Austausch bzw. den Ersatz von verbrauchten Einmalelektroden nach dem Einsatz unkompliziert. Durch eine Spende an den Verein der Lebensretter kann eine flächendeckende Einheitlichkeit hergestellt und ein Wiedererkennungswert geschaffen werden. Durch dieses Projekt kann erreicht werden, dass sich die Bevölkerung mit den AEDs identifiziert und sich mit dem Thema befasst. Der ein oder andere frischt möglicherweise einen Erste-Hilfe-Kurs auf, die Kameradinnen der Feuerwehr lassen sich zum SAN-Helfer qualifizieren, um am Lebensretter-System des Vereins teilnehmen zu können und Ärzte und Pflegepersonal registrieren sich. Ziel sollte sein, dass die öffentlich-zugänglichen AED zu einem Gesamtkonzept werden

  • Tagesordnungspunkt 3

    Kindergartenbedarfsplanung, Vorausschau und Aktuelles aus den Kindertageseinrichtungen

     

    Kurzprotokoll

    Die Gemeinde Zaberfeld kann ihre gesetzlichen Verpflichtungen bei der Kinderbetreuung aktuell erfüllen. Das geht aus der Kindergartenbedarfsplanung hervor, den die Verwaltung dem Gemeinderat vorgelegt hat. Die Investitionen in den Neubau in Zaberfeld, in den Containeranbau in Leonbronn und in den Naturkindergarten zahlen sich aus. Grundsätzlich gilt: Der Rechtsanspruch der Familien auf einen Betreuungsplatz bezieht sich auf einen Platz in der die Gesamtgemeinde und nicht auf eine speziell gewünschte Einrichtung. „Wir bemühen uns aber, allen Wünschen der Eltern und den Bedarfssituationen gerecht zu werden“, sagt Bürgermeisterin Diana Danner. Sie ist sehr froh über die engagierten Teams in den Kindertagesstätten. Mit Blick auf den hohen finanziellen Aufwand, den die Gemeinde betreibt, hat der Gemeinderat beschlossen, die Elternbeiträge zu erhöhen und an die Landesrichtsätze anzupassen. Ziel ist, dass die Kommunen einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent erreichen. 

    Insgesamt stehen in Zaberfeld 258 Betreuungsplätze zur Verfügung, davon 46 für Kinder unter drei Jahren. Die geforderte Quote von 35 Prozent wird damit knapp erfüllt. Die 212 Plätze für Kinder ab drei Jahren entsprechen angesichts von 199 Kindern in diesem Alter einem Polster von sieben Prozent. Wenn es doch zu Engpässen kommt, liegt dies meist an Doppel-Anmeldungen der Eltern. Um dies künftig zu vermeiden und eine einheitliche Vergabe gewährleisten zu können, prüft die Gemeinde ein zentrales Vergabemanagement. Die Kindergartenbedarfsplanung ist für Kommunen ein wichtiges Instrument, um auf Entwicklungen reagieren zu können. Als Ergänzung richtet die Gemeinde Zaberfeld den Blick noch weiter voraus. So hat die Kommunalentwicklung GmbH langfristige Betrachtungen bis zum Jahr 2038 angestellt. Basis sind folgende Zielwerte:

    • Krippe (U3): 45 Prozent. Der Bedarf steigt landesweit, die bisher geltenden 35 Prozent werden langfristig nicht ausreichen
    • Kindergarten (ab drei Jahren): 100 Prozent
    • Ganztagsbetreuung: 25 Prozent bei Kleinkindern und 35 Prozent im Kindergartenbereich. Aktuell gibt es in Zaberfeld nur in der evangelischen Kita Regenbogen eine Ganztags-Betriebserlaubnis. Wegen Personalmangels kann diese aber nicht angeboten werden.

    Angesichts dieser Ziele und der demografischen Entwicklung in Zaberfeld kommt die Kommunalentwicklung zum Ergebnis, dass die Gemeinde in einigen Bereichen aktiv werden muss:

    • In Zaberfeld ist eine U3-Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten in eine Ganztags-Gruppe und später eine Ü3 Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten in eine U3-Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten umzuwandeln.
    • Michelbach braucht eine neue Ü3-Ganztagsgruppe
    • In Leonbronn und Ochsenburg müssen ebenfalls Ganztagsangebote geschaffen werden.

    Das bedeutet insgesamt, dass die Gemeinde zwei neue Gruppen einrichten und damit 20 neue Plätze schaffen muss. Die wöchentliche Betreuungszeit verlängert sich über alle Gruppen hinweg um 97 Stunden. Da Ganztagsangebote mehr Platz benötigen (Schlafen, Essen), steigt mittel- und langfristig auch der Raumbedarf.

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Anpassung der Elternbeiträge in den Kindergärten der Gemeinde für das Kindergartenjahr 2022/2023

     

    Kurzprotokoll

    Mit Blick auf den hohen finanziellen Aufwand, den die Gemeinde für die Kinderbetreuung betreibt, hat der Gemeinderat beschlossen, die Elternbeiträge zu erhöhen und an die Landesrichtsätze anzupassen. Ziel ist, dass die Kommunen einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent erreichen.

     

    Für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 hat der Gemeinderat ab 01.09.2022 folgende Gebührensätze für die Regelgruppen in den kommunalen Kindergärten in Leonbronn, Ochsenburg und den Naturkindergarten in Zaberfeld beschlossen:

     

    Bei 2-Jährigen ist ein 100 % Aufschlag beinhaltet. Sofern bei 2-Jährigen die Betreuungszeit nur mit 3 Stunden in Anspruch genommen wird, also der Hälfte der täglichen Betreuungszeit, wird sich der Beitrag wie bisher auf den Regelbeitrag bei 3- bis 6-Jährigen reduzieren.

     

    Für die Krippe im Kindergarten Leonbronn gelten ab 01.09.2022 folgende Elternbeiträge:

     

     

    Bei der Staffelung nach Zahl der Kinder unter 18 Jahre werden nur Kinder berücksichtigt, die im gleichen Haushalt wohnen. Da die Öffnungszeiten über die Regelöffnungszeit von 30 Wochenstunden hinausgehen können, wird weiterhin für Mehrbelegungsstunden im Kindergarten und der Krippe ein Beitrag von 3,00 €/Stunde erhoben werden.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Lärm an den Ortsdurchfahrten: Verkehrerhebung in Zaberfeld

     

    Kurzprotokoll

    Viele Anwohner der Ortsdurchfahrten in Zaberfeld, Michelbach, Leonbronn und Ochsenburg klagen über Lärm. Darauf reagiert die Gemeinde und gibt eine neue Verkehrserhebung in Auftrag. Das hat der Gemeinderat jetzt entschieden. Ziel ist, Vergleichswerte zu den Zahlen der bislang letzten Verkehrszählung aus den Jahren 2012-2015 zu erhalten. „Wir suchen nach Ansätzen, um die Situation für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern“, erklärt Bürgermeisterin Diana Danner.

    Neben der Zählung wird die Firma IVG eine qualifizierte Verkehrsbeobachtung der Durchfahren Michelbach, Leonbronn und Ochsenburg liefern sowie das Geschehen rund um die Ehmetsklinge an einem Sonntag unter die Lupe nehmen. Auf dieser Basis können im nächsten Schritt Verbesserungen eingeleitet werden, die Tempo und Lärm reduzieren. Orientieren müssen sich die Folgeschritte an den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen. Diese Beurteilung ist beispielsweise die Grundlage dafür, Tempo 30 anzuordnen. Das Landratsamt Heilbronn hat auf Anfrage der Verwaltung bestätigt, dass Maßnahmen auch ohne Lärmaktionsplan möglich sind. Allerdings nur dann, wenn nicht mehr als 8200 Autos täglich die Ortsdurchfahrten passieren. 

    Bis zum Jahr 2017 gab es in Zaberfeld einen Lärmaktionsplan, der die Weilerer Straße in den Fokus genommen hatte. Da Kartierungsergebnisse der Landesanstalt für Umwelt ergaben, dass in der Gemeinde keine Straßen mit mehr als 8200 Kfz belastet sind, musste der Lärmaktionsplan nicht fortgeschrieben werden. 

  • Tagesordnungspunkt 6

    Bebauungsplanverfahren "Wohnmobilstellplätze Ehmetsklinge"

    Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung

     

    Kurzprotokoll

    Bereits am 06.02.2014 wurde die Baugenehmigung für 4 Wohnmobilstellplätze, einer Wasser -/Abwasserstation sowie Stromstation in der Seestraße erteilt. Diese bestehenden Wohnmobilstellplätze sollten im Jahr 2022 um 6 Stellplätze erweitert werden. Hierzu wurde im Dezember vergangenen Jahres der Bauantrag eingereicht. Ende Januar 2022 wurde von der unteren Baurechtsbehörde mitgeteilt, dass es sich bei den geplanten Wohnmobilstellplätzen nicht um ein Vorhaben handelt, das im Außenbereich privilegiert oder begünstigt zulässig wäre. Bei mehr als drei Reisewohnmobilstellplätzen ist bauplanungsrechtlich die Ausweisung eines Sondergebietes durch Bebauungsplan erforderlich, da diese Nutzung rechtlich als Campingplatz zu werten ist. Aus diesem Grund wurde das Büro Käser-Ingenieure aus Untergruppenbach mit der Erstellung eines Bebauungsplanentwurfs beauftragt. Parallel hierzu wurde das Büro Wagner + Simon Ingenieure GmbH zur Erstellung eines Umweltberichts, einer Eingriffs- und Ausgleichs-Untersuchung, eines Artenschutzgutachtens sowie einer Vorprüfung Natura 2000 Verträglichkeit beauftragt. Die Prüfung der Parkplatzsituation, was in der vergangenen Sitzung am 31.05. von Seiten des Gremiums gefordert wurde, hat ergeben, dass der Standort für die geplanten Wohnmobilstellplätze eindeutig im öffentlichen Bereich liegt. Ebenfalls in der Maisitzung wurde die Prüfung eines alternativen Standorts der Wohnmobilstellplätze entlang des Reuternwegs vom Gremium angeregt, was aber gleichfalls einen Verlust von Parkplätzen bedeuten würde. Für die Erweiterung am aktuellen Standort spricht außerdem die bestehende Bepflanzung, wodurch ein Schutz sowie eine eindeutige Abtrennung der Wohnmobilstellplätze zu den Parkplätzen gegeben ist. Der Gemeinderat hält daher an seinen bisherigen Planungen fest und hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohnmobilstellplätze Ehmetsklinge“ gefasst und gleichzeitig die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beauftragt.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Baugesuche

     

    Kurzprotokoll
    • Errichtung von zwei Dachgauben in Leonbronn, Burgstraße 23, Flurstück 332/2

    Der Gemeinderat hat das Einvernehmen zu diesem Baugesuch erteilt.

     

    • Errichtung eines Wind- und Wetterschutzes mit verschiebbaren Glaselementen in Michelbach, Brombeerweg 6, Flurstück 1901

    Das Bauvorhaben verstößt nicht gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans „Bäumlesäcker“ und wurde dem Gemeinderat daher zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Seefest 2023 - Aktueller Sachstand

     

    Kurzprotokoll

    Die Vorbereitungen für unser großes Seefest vom 7. bis 9. Juli 2023 laufen auf Hochtouren. Erste Verträge mit dem Zeltausleiher und den beiden Bands für Freitag- und Samstagabend sind bereits unterzeichnet. Über die Sommerwochen werden nun erste Werbematerialen bestellt um größere Preiserhöhungen bei den Produkten weitestgehend zu umgehen. Unter anderem zu klären war noch, wer letztendlich Veranstalter des traditionellen Seefestes ist. Bislang war dies die Gemeinde, wobei die Ereignisse wie z.B. beim Festumzug in Eppingen gezeigt haben, dass dies einer ausführlichen Überprüfung bedarf. In den letzten Wochen wurde daher das Rechtsanwaltsbüro iuscomm beauftragt, verschiedene Rechtsformen zu prüfen. Letztendlich ist die Verwaltung zu dem Entschluss gekommen, dass die Gemeinde Zaberfeld auch für das Seefest 2023 Veranstalter bleibt und die Organisation und die Verantwortung Sache der Kommune ist. Derzeit werden bereits ein umfassendes und rechtssicheres Sicherheitskonzept ausgearbeitet sowie Informationen und Daten für den Abschluss einer Versicherung zusammengetragen. Durch das Sicherheitskonzept und dem Abschluss einer Versicherung sollen Bürgermeisterin und Gemeinderat in Hinblick auf eine mögliche Haftbarkeit im Schadensfall ausreichend abgesichert sein. Die bestehende kommunale Haftpflichtversicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht der Gemeinde und des Weiteren die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitarbeiter der Gemeinde und der ehrenamtlichen Veranstaltungshelfer, wenn sie für die Gemeinde tätig werden. Zur umfassenden Absicherung wird die Verwaltung daher eine sogenannte „Versicherung von einmaligen Veranstaltungen“ bei der Württembergischen Gemeindeversicherung abschließen.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

     

    - ohne Vorlage -