Tagespflegepersonen betreuen Kinder tagsüber während die Eltern arbeiten, aber auch während der Wochenenden und sogar über Nacht. Die Betreuung und Förderung von Kindern wird durch geeignete Tagespflegepersonen angeboten und kann in verschiedenen Betreuungsformen stattfinden: Im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Erziehungsberechtigten oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten. Ziel der Tagespflege ist es, eine besonders flexible Möglichkeit der Kinderbetreuung zu schaffen und Mütter und Väter bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Die Kindertagespflege stellt eine Alternative zu den Betreuungsformen in den Kindertagesstätten dar und kann auch ergänzend zur Betreuung in den Kindertagesstätten in Anspruch genommen werden. Ferner kann mit diesem weiteren Angebot der Bedarf in unserer Gemeinde insbesondere im Krippenbereich der unter 3jährigen gedeckt werden. In der langfristigen Kindergartenbedarfsplanung bis 2038, die dem Gemeinderat vor der Sommerpause bereits vorgestellt wurde, wurde ein Zielwert des Betreuungsumfangs von 45% für unsere Gemeinde angenommen. Für Kinder unter drei Jahren gibt es aktuell in unserer Gemeinde in vier Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten insgesamt 40 Plätze. In 2 altersgemischten Gruppen stehen weitere 6 Plätze zur Verfügung. Bei einer Jahrgangsstärke 0 bis unter 3 Jahren von 134 Kindern sind somit knapp 34 % gedeckt, so dass die Kindertagespflege für Zaberfeld eine gute Ergänzung darstellt. Grundsätzlich sind Tagespflegepersonen mit Ihrer Tätigkeit Solo-selbstständig. Dies bedeutet, dass die Tagespflegepersonen selbst über die Höhe Ihres Stundensatzes entscheiden können. Die Tagespflegepersonen schließen einen privatrechtlichen Vertrag mit den Eltern ab und können bis zu 5 fremde Kinder betreuen. Die Finanzierung der Tagespflege liegt grundsätzlich in der Verantwortung der sorgeberechtigten Eltern, bei denen das Kind lebt. Der Landkreis Heilbronn fördert die Kindertagespflege nach §23 SGB VIII einkommensabhängig. Eltern haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Die Tagespflegepersonen erhalten vom Landratsamt eine Förderung in Höhe von 5,50 € für Kinder über drei Jahren pro Kind pro Betreuungsstunde und 6,50 € für jedes Kind unter 3 Jahren. Sollte die Tagespflegeperson einen höheren Stundensatz festgelegt haben, ist die Differenz von den Eltern direkt an die Tagespflegeperson zu bezahlen. Tagespflegepersonen werden über den Landkreis vermittelt. Um Tagespflegeperson werden zu können, muss eine Qualifizierung mit 160 Unterrichtseinheiten (Fachkräfte 30 Unterrichtseinheiten) absolviert werden, welche jährlich mit 15 Unterrichtseinheiten aufgefrischt werden muss. Die Grundqualifizierung ist kostenlos, wenn diese im Landratsamt absolviert wird. Die jährliche Fortbildung wird beispielsweise von Arkus, aim und dem Tageskinderverein angeboten. Kosten für diese Fortbildungen fallen nur teilweise an, die meisten sind kostenfrei. Es besteht auch die Möglichkeit Fortbildungen über andere Angebotsträger zu besuchen. Diese Kosten werden vom Landratsamt nicht erstattet. In der Gemeinde Zaberfeld gibt es bisher keine Kindertagespflegepersonen. Für das kommende Jahr möchte eine Tagesmutter in ihren privaten Räumlichkeiten mit der Kindertagespflege von Kindern ab dem 1. Lebensjahr bis zum 3. Lebensjahr (Krippe) starten, weshalb der Gemeinderat ab 01.01.2023 eine finanzielle Unterstützung verabschiedet hat. Tagespflegepersonen erhalten in Zaberfeld ab 2023 für die Betreuung von Kindern im Alter von 0 – 3 Jahren je Kind und Betreuungsstunde einen Zuschuss von 1,00 €. Der Zuschuss ist allerdings an zwei Bedingungen gekoppelt. Die Förderung kann nur für Kinder in Anspruch genommen werden, welche in Zaberfeld wohnen oder deren Eltern bei einem Arbeitgeber in Zaberfeld beschäftigt sind. Zusätzlich erhält jede Tagespflegeperson einen Krippenwagen, der im Eigentum der Gemeinde Zaberfeld bleibt. Die anfallenden Reparaturkosten werden von der Gemeinde getragen.