Seit dem 01.01.2023 setzt die Gemeinde Zaberfeld den § 2b Umsatzsteuergesetz um, was sich auch auf die Einnahmen aus den Parkgebühren an der Ehmetsklinge auswirkt. Ab diesem Jahr sind diese Einnahmen dadurch mit 19% umsatzsteuerpflichtig, was eine Anpassung der Benutzungs- und Entgeltordnung erforderlich macht. Der Gemeinderat hat die Gebühren angepasst, die dann ab der kommenden Badesaison gelten werden: Das Parken bis 15 Minuten ist künftig kostenlos. Bei einer Parkdauer bis zu 1 Stunde 15 Minuten sind künftig 1,50 € zu bezahlen, das Parken bis zu 3 Stunden 15 Minuten kostet ab diesem Jahr 2,50 € und für eine Tageskarte werden 6,00 € fällig. Die Gebühren in Höhe von 90,00 € für eine Saisonkarte bleiben unverändert, da mit 15 verkauften Karten im Jahre 2022 die Nachfrage gering war. Ferner sind in der vergangenen Badesaison zahlreiche Anregungen eingegangen, die die Verwaltung gesammelt, bewertet und dem Gemeinderat vorgelegt hat. Unter anderem haben Eltern, die ihre Kinder ans Naturparkzentrum bringen oder auch Personen, die Essen abholen bei den Gaststätten Wirtshaus am See oder Le Radici, angeregt, eine sogenannte Brötchentaste einzuführen. Verwaltung und Gemeinderat begrüßen die Anregung, die auch den Zaberfeldern zu Gute kommen wird, und haben das 15minütige kostenfreie Parken in die Benutzungs- und Entgeltordnung mit aufgenommen. Gleichfalls wurde mehrfach vorgeschlagen, den Beginn der Gebührenpflicht von bisher 8 Uhr auf 9 Uhr oder 10 Uhr zu verlegen, um Spaziergängern am Morgen kostenfreies Parken zu ermöglichen. Gemeinderat und Verwaltung sind sich einig, dass 10 Uhr bereits zu spät ist, da an warmen Sommerwochenenden um diese Uhrzeit bereit ein großer Andrang an der Ehmetsklinge herrscht. Der Kompromissvorschlag, mit der Gebührenpflicht erst ab 9 Uhr zu beginnen, wird aber von beiden Seiten begrüßt und ab der kommenden Badesaison ebenfalls umgesetzt. Für nicht zielführend sehen Gemeinderat und Verwaltung sowohl die Anregung, die Kontrolle der Parkscheine bereits vor Ende der Gebührenpflicht (20 Uhr) einzustellen als auch eine Parkgebührenbefreiung für E-Fahrzeuge sowie Parkausweise für Anwohner, so dass diese Vorschläge nicht in die überarbeitete Benutzungs- und Entgeltordnung aufgenommen wurden.