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Rats­informations­system Zaberfeld

Sitzung des des Gemeinderats

Sitzung am 20.06.2023 um 19:00 Uhr im Rathaus Zaberfeld, Sitzungssaal

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bürgerfragestunde

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Neukalkulation Abwassergebühren für 2023 und 2024 und Änderung der Abwasserentsorgungssatzung

     

    Kurzprotokoll

    Abwassergebühren steigen - die Gemeinde muss die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser anheben. Das ist das Ergebnis der aktuellen Gebührenkalkulation, der der Gemeinderat jetzt zugestimmt hat. Das Kommunalbüro Schmidt und Häuser aus Nordheim hat ausgerechnet, dass die Schmutzwassergebühr für 2023 von 1,53 auf 2,22 Euro und 2024 auf 2,91 Euro pro Kubikmeter anzusetzen ist. Die Gebühr für Niederschlagswasser erhöht sich im laufenden Jahr auf 0,23 Euro pro Kubikmeter, ab 2024 auf 0,30 Euro. Bereits Ende vergangenen Jahres hatte die Verwaltung auf die anstehende Erhöhung im Amtsblatt hingewiesen. Dass die detaillierten Zahlen auch für 2023 erst jetzt vorliegen, liegt unter anderem daran, dass die Eröffnungsbilanz des Gemeindeverwaltungsverbands erst Anfang des Jahres beschlossen werden konnte. Diese Bilanz enthält wichtige Parameter für Nach- und Neukalkulationen. Die Gründe für den Anstieg sind vielschichtig. So fließen zum Beispiel die steigenden Umlagen des Gemeindeverwaltungsverbandes für die Kläranlage in die Kalkulation ein. Dies erhöht die Kosten. Zudem hat die Gemeinde viel Geld in die Modernisierung und den Ausbau der Kanalisation investiert. Dies zum Beispiel in der Ortsdurchfahrt Ochsenburg oder in der Strombergstraße. Dazu kommen Maßnahmen vor dem Hintergrund der Eigenkontrollverordnung. Diese soll unter anderem sicherstellen, dass möglichst wenig Abwasser verloren geht. Und: Vor 2020 flossen einige Jahre höhere Gebühren als tatsächlich notwendig. Mit dieser sogenannten Überdeckung konnten die Gebühren 2020 bis 2022 reduziert werden. Ohne diesen Effekt wären sie damals schon höher ausgefallen. 

  • Tagesordnungspunkt 3

    Vorstellung der Windenergieflächen der Gemeinde Zaberfeld und des Bürger-Energie-Modells der ZEAG Energie AG

     

    Kurzprotokoll

    Jede Region muss 1,8 Prozent ihrer Fläche als Vorranggebiet für Windkraft ausweisen: Diese gesetzliche Vorgabe machen Bund und Land mit Blick auf den Klimaschutz. Gelingt es bis Ende 2027 nicht, diesen Auftrag zu erfüllen, gelten Windräder als privilegierte Vorhaben. Das heißt: Wenn die Kommunen sicherstellen wollen, dass es zu einem gesteuerten und konzentrierten Ausbau kommt, müssen sie entsprechende Bauleitplanungen erarbeiten und Vorrangflächen ausweisen. Die ZEAG Erneuerbare Energien GmbH aus Heilbronn praktiziert mit Erfolg ein BürgerEnergie-Modell mit vielen Vorteilen für die Kommunen. Die Fachleute der ZEAG haben untersucht, welche Standorte in Zaberfeld sinnvoll sind. Die Ergebnisse haben sie jetzt dem Gemeinderat präsentiert. Die gesetzlich definierten Ziele ergeben für den Landkreis Heilbronn eine Fläche von 1.980 Hektar, für Zaberfeld sind es rund 40 Hektar. Verschiedene Faktoren entscheiden darüber, welche Standorte grundsätzlich in Frage kommen. Dazu zählen zum Beispiel der Abstand zur Wohnbebauung, das Windaufkommen oder die Besitzverhältnisse. Im Ergebnis kommt auf Zaberfelder Gemarkung das Potenzialgebiet „Pfitzenhof“ zwischen Michelbach und Ochsenburg infrage. Pro Anlage würden 0,5 Hektar benötigt, diese könnte knapp 4.200 Haushalte mit Elektrizität versorgen und 7800 Tonnen CO2 einsparen. Dies sind geschätzte Zahlen, Gutachten würden im weiteren Verfahren genau Daten liefern. Am 12. Juli wird es in der Zaberfelder Mehrzweckhalle eine öffentliche Veranstaltung geben, in der die ZEAG und der Regionalverband umfassend informieren. „Uns ist sehr wichtig, dass wir die Bürgerschaft möglichst intensiv beteiligen können“, sagt Bürgermeisterin Diana Danner. Deshalb haben sich Verwaltung und Gemeinderat über Beteiligungsmodelle informiert. Große Erfahrung in diesem Bereich hat die ZEAG. Das BürgerEnergie-Modell sieht eine gemeinsame Gesellschaft von Gemeinde, ZEAG und genossenschaftlich organisierten Bürgern vor. Unternehmenssitz und Gewerbesteuerpflicht sind in Zaberfeld. Diese Gesellschaft baut und betreibt die Anlagen, die Gemeinde hat die Kontrollfunktion und kann die Energiewende steuern. Wenn sie sich finanziell beteiligen, profitieren die Bürger über die Genossenschaft, die ZEAG übernimmt den technischen und administrativen Bereich. Derzeit führt die ZEAG im Windkraft-Bereich 30 Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung. Das sind 42 laufende Windanlagen, 9 sind genehmigt, 22 sind im Antragsverfahren. Die Gemeinde hat ein umfangreiches Mitsprachrecht, es gibt eine garantierte Mindestpacht und Gewinnbeteiligungen. Zudem bindet die ZEAG bestmöglich lokale Unternehmen bei Bau und Betrieb ein.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Kindergartenbedarfsplanung - Vorausschau und Aktuelles aus den Kindergarteneinrichtungen sowie Festlegung einheitlicher Vergabekriterien

     

    Kurzprotokoll

    Ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder gilt für Kommunen als wichtiger Standortfaktor. Mit dem Ausbau der Kleinkindbetreuung wird ein wesentlicher Beitrag zur Unterstützung der Familien zur besseren Vereinbarkeit von familiärer Verantwortung und Erwerbstätigkeit mit einem Bildungsanspruch für die Kinder geleistet. Grundlage für das Angebot für 0-6-jährige Kinder ist hierbei die Bedarfsplanung. Daher legt die Verwaltung dem Gemeinderat jedes Jahr die fortgeschriebene Kindergartenbedarfsplanung für das aktuelle und das folgende Jahr vor, um das Gremium über Angebote, Kinderzahlen und die geförderten Träger zu informieren. Aktuell stehen in der Gesamtgemeinde Zaberfeld in den 3 kommunalen und 2 kirchlichen Einrichtungen insgesamt 261 Betreuungsplätze zur Verfügung, davon 40 Krippenplätze für Kinder unter 3 Jahren. Der Bedarf an Betreuungsplätzen ist in ganz Zaberfeld auch für die kommenden Kindergartenjahr groß, was die Geburtenzahlen und die Anfragen in den Einrichtungen belegen. Gleichzeitig ist durch Neubaugebiete mit weiteren Anmeldungen zu rechnen. Lediglich in der Kita am Hutzberg in Leonbronn ist die Situation durch die im letzten Jahr eingerichtete weitere altersgemischte Gruppe aktuell etwas entspannt. Für den Kindergarten Ochsenburg hat sich der Gemeinderat schon über eventuelle Optionen Gedanken gemacht, da in diesem Ortsteil das Defizit mit am größten ist und voraussichtlich bereits im Sommer 2024 zu wenig Betreuungsplätze zur Verfügung stehen werden. Aktuell wird eine Umfrage durchgeführt und Vorschläge für die Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen sind bereits auf dem Prüfstand, so dass der Gemeinderat nach der Sommerpause über die Ergebnisse beraten kann. Neben der Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 hat der Gemeinderat auch der Festlegung einheitlicher Vergabekriterien für die Betreuungsplätze zugestimmt. Um künftig einheitliche Regelungen zu haben, erfolgt die Vergabe von Betreuungsplätzen ab dem nächsten Kindergartenjahr 2023/2024 nach einem Kriterienkatalog. Entsprechend dieser Vorgaben erhalten künftig vorrangig Kinder einen Platz im Betreuungsangebot

    • deren Aufnahme vom Sozialen Dienst des Jugendamtes empfohlen wird (auf Grundlage des Tatbestands der Kindeswohlgefährdung oder des Tatbestands einer Förderung des Kindeswohls),
    • die im folgenden Betreuungsjahr schulpflichtig werden und noch keine Einrichtungen besuchen und
    • die zum Zeitpunkt des Übergangs in den Kindergarten bereits ein Krippenangebot in derselben Einrichtung wahrnehmen.

    Für alle anderen Kinder ist der Zeitpunkt der Anmeldung in der Einrichtung ausschlaggebend. Darüber hinaus greift bei Platzmangel künftig ein Punktesystem, bei dem die Beschäftigung der Erziehungsberechtigen aber auch Geschwisterkinder in den Einrichtungen oder soziale Problemlagen wie beispielsweise Krankheit oder Pflege berücksichtigt werden. Diese Vergabekriterien und das Punktesystem wurden gemeinsam mit den Einrichtungen erarbeitet.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Anpassung der Elternbeiträge in den Kindergärten der Gemeinde für das Kindergartenjahr 2023/2024

     

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat hat die Anpassung der Elternbeiträge für 2023/2024 für die kommunalen Kindergärten verabschiedet und ist damit den Empfehlungen der kommunalen Landesverbände gefolgt. Ab 01. September 2023 gelten damit in den Regelkindergartengruppen in Leonbronn und Ochsenburg sowie im Naturkindergarten in Zaberfeld folgende Gebührensätze:

    • für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind: 151 Euro/pro Monat für 11 Monate
    • für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren: 117 Euro/pro Monat für 11 Monate
    • für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren: 79 Euro/pro Monat für 11 Monate
    • für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren: 26 Euro/pro Monat für 11 Monate

    Des Weiteren hat der Gemeinderat beschlossen

    • für 2-jährige Kinder in altersgemischten Gruppen und Regelgruppen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres den doppelten Betrag im Vergleich zur Regelgruppe zu erheben,
    • für 2-jährige Kinder, die nur mit der hälftigen Wochenstundenzahl von 15 Stunden den Kindergarten besuchen, wie bisher der Regelbeitrag wie bei 3 - bis 6-Jährigen festzulegen
    • und bei Mehrbelegungsstunden über die Regelzeit von 30 Wochenstunden hinaus sind wie bisher auch pro Stunde 3,00 € zu bezahlen.

    Gleichfalls zugestimmt hat der Gemeinderat der Erhöhung der Elternbeiträge für die Krippe in der Kita am Hutzberg in Leonbronn, die ab 01. September 2023 gelten:

    • für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind:
      30 Wochenstunden: 445 Euro/pro Monat für 11 Monate
      25 Wochenstunden: 371 Euro/pro Monat für 11 Monate
      20 Wochenstunden: 297 Euro/pro Monat für 11 Monate
      15 Wochenstunden: 222 Euro/pro Monat für 11 Monate
    • für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern:
      30 Wochenstunden: 331 Euro/pro Monat für 11 Monate
      25 Wochenstunden: 276 Euro/pro Monat für 11 Monate
      20 Wochenstunden: 221 Euro/pro Monat für 11 Monate
      15 Wochenstunden: 165 Euro/pro Monat für 11 Monate
    • für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern:
      30 Wochenstunden: 224 Euro/pro Monat für 11 Monate
      25 Wochenstunden: 187 Euro/pro Monat für 11 Monate
      20 Wochenstunden: 149 Euro/pro Monat für 11 Monate
      15 Wochenstunden: 112 Euro/pro Monat für 11 Monate
    • für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern:
      30 Wochenstunden: 89 Euro/pro Monat für 11 Monate
      25 Wochenstunden: 74 Euro/pro Monat für 11 Monate
      20 Wochenstunden: 59 Euro/pro Monat für 11 Monate
      15 Wochenstunden: 44 Euro/pro Monat für 11 Monate

    Die evangelische Kirchengemeinde hat für ihre Einrichtungen in Zaberfeld und Michelbach die Beschlüsse bereits gefasst und passt die Elternbeiträge ab dem kommenden Kindergartenjahr 2023/2024 ebenso wie die Gemeinde an die Vorgaben der Spitzenverbänden an.

    Der Deckungsgrad bei unseren kommunalen Kindergärten lag im Jahr 2022 bei ca. 7 % der Ausgaben, der Zuschussbedarf für alle Kindergärten in Zaberfeld bei rund 1,7 Mio. €. Für die kommunalen Kindergärten Leonbronn, Ochsenburg und den Naturkindergarten Zaberfeld lagen die Ausgaben bei rund 1,3 Mio. €, die Elternbeiträge bei 90.000 €.

    Mit der Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5% nähert sich die Gemeinde in kleinen Schritten der Empfehlung der kommunalen Landesverbände, einen Deckungsgrad von 20% zu erreichen.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen bzw. Jugendschöffen für die Geschäftsjahrer 2024 bis 2028

     

    Kurzprotokoll

    2023 finden in Baden-Württemberg wieder die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 statt, die dann an den Amtsgerichten, Schöffengerichten sowie an den Kleinen und Großen Strafkammern der Landgerichte tätig sein werden. Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 sind die Gemeinden deshalb wieder aufgefordert Vorschlagslisten mit geeigneten Bewerbern an das Amtsgericht in Brackenheim zu übersenden. Zeitgleich läuft auch die Amtszeit der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen aus. Für diese Wahl muss die Gemeinde Zaberfeld dem Jugendamt des Landkreises Heilbronn geeignete Personen nennen. Anders als bei der Schöffenwahl, bei der der Gemeinderat über die Vorschlagsliste zu beschließen hat, werden die Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Heilbronn vorgeschlagen, so dass hier der Gemeinderat die eingegangenen Bewerbungen lediglich zur Kenntnis nimmt. Zaberfeld hat das große Glück bei dieser Wahl für beide Ämter deutlich mehr Bewerber zu haben, als Personen vorzuschlagen sind. Für das Amt als Schöffen folgt der Gemeinderat dem Antrag der Verwaltung und schlägt die BewerberInnen Melissa Merk, Michael Grundmann, Jens Lecour und Thomas Burger vor. Die beschlossene Vorschlagsliste liegt noch bis einschließlich 03. Juli 2023 im Rathaus zur Einsicht aus, die Einspruchsfrist läuft, beginnend ab dem 04. Juli bis einschließlich 11. Juli 2023. Die Wahl der Schöffen erfolgt dann durch den Schöffenwahlausschuss unter dem Vorsitz des Richters beim Amtsgericht.

    Die eingegangenen Bewerbungen für das Amt als Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen von Birgit Dehn, Melissa Merk, Christian Siller, Thomas Burger und Angelika Zaake hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen. 

  • Tagesordnungspunkt 7

    Baugesuche

     

    Kurzprotokoll
    • Neubau eines Ferienhauses in Zaberfeld, Seestraße, Flurstück 2357/12 und 2357/13
    • Nutzungsänderung in Wohnraum, Seegasthof in Zaberfeld, Seestraße 50, Flurstück 2357/1 und 2349

    Der Gemeinderat hat beiden Bauanträgen nicht zugestimmt.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

     

    ohne Vorlage

    Kurzprotokoll

    Saunamiete

    In der Märzsitzung hat sich der Gemeinderat für die Nutzung der Sauna in der Zaberfelder Mehrzweckhalle auf einen Grundbetrag von 35 Euro je Abend zuzüglich einer Strompauschale geeinigt. Für die Strompauschale wurde die Verwaltung mit einer Messung beauftragt, um auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs die Höhe der Strompauschale festlegen zu können. Nach Auswertung der fünfwöchigen Messungen haben sich tatsächliche Stromkosten von durchschnittlich 5,49 Euro je Abend ergeben. Basierend auf diesem Ergebnis wird die Strompauschale auf 5 Euro je Abend festgelegt, so dass die Saunamiete insgesamt 40 Euro je Abend beträgt.