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Rats­informations­system Zaberfeld

Sitzung des des Gemeinderats

Sitzung am 24.07.2023 um 19:00 Uhr im Rathaus Zaberfeld, Sitzungssaal

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bürgerfragestunde

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

     

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat hat die Bekanntgabe der nichtöffentlichen der Sitzung am 20.06.2023 zur Kenntnis genommen.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Sanierung Grundschule: Beschluss Entwurfsplanung und Kostenberechnung

     

    Kurzprotokoll

    Entwurfsbeschluss im Gemeinderat: Sanierung und Erweiterung der Zaberfelder Schule sind jetzt mit 5,5 Millionen Euro veranschlagt

    Das Architekturbüro Feigenbutz hat die Planungen für Sanierung und Erweiterung der Grundschule konkretisiert und statt der überschlägigen Kostenermittlung nun eine Kostenberechnung vorgelegt. Ergebnis: Das Großprojekt ist jetzt mit 5,57 Millionen Euro veranschlagt. Bekanntlich soll die Grundschule energetisch saniert und um zwei Klassenzimmer sowie eine Mensa für die künftige Ganztagsbetreuung erweitert werden. Beim Grundsatzbeschluss des Gemeinderats am 21. März lagen die Kosten noch bei 4,45 Millionen Euro. Der Gemeinderat hat jetzt den Entwurfsbeschluss gefasst und die Verwaltung mit der Fertigung des Bauantrags beauftragt. Das Architekturbüro Feigenbutz begründete die Mehrkosten vor allem mit der fortgeschrittenen Planungstiefe und damit verbundenen neuen Erkenntnissen für die bauliche Umsetzung. Die im März beauftragten Fachplaner hätten das Projekt inzwischen gemeinsam durchgearbeitet, ihre Erkenntnisse seien in die Kostenberechnung eingeflossen. So liegt mittlerweile ein Baugrundgutachten vor, die notwendigen Gründungsmaßnahmen sind mit dem Statikbüro geklärt, die Bauteildimensionierungen im Detail abgestimmt, und auch das Brandschutzkonzept wurde mit dem Kreisbrandmeister und der Feuerwehr durchgesprochen. Zudem sind nach der März-Sitzung noch einige Punkte hinzugekommen, die bisher in keiner Prognose enthalten waren oder detailliert untersucht worden sind. Dazu gehören die Sanierung der WC-Anlage in der Ebene, die Schadstoffsanierung oder auch die Erstausstattung der neuen Räume. Die zusätzlichen Bausteine machen allein Mehrkosten von rund 350 000 Euro aus. Wegen der Aktualisierung des Maßnahmenpakets und der neuen Kostenberechnung wird die Verwaltung weitergehende Gespräche mit dem Regierungspräsidium Stuttgart führen. Vor allem wird es dabei um die Abstimmung zwischen den verschiedenen Gewerken auf der einen und den Fördertöpfen und zusätzlichen Möglichkeiten auf der anderen Seite gehen. Die Gemeinde Zaberfeld rechnet mit beträchtlichen Zuschüssen. 

  • Tagesordnungspunkt 4

    Vergabe Tiefbauarbeiten für Ortsdurchfahrt Ochsenburg

     

    Kurzprotokoll

    Nach den Sommerferien ab Mitte September fällt der Startschuss für die rund einjährige Bauphase der Sanierung der Ortsdurchfahrt im Ortsteil Ochsenburg. Die Sanierung umfasst die Erneuerung des Straßenbelages inkl. Gehwege sowie die Erneuerung von Kanälen und Leitungen. In diesem Zug wird die Gemeinde auch die Straßenbeleuchtung erneuern sowie eine Breitbandverkabelung mitmachen. Ebenfalls werden die Bushaltestellen in Ochsenburg in diesem Zusammenhang auf Barrierefreiheit hin umgebaut. Da es sich bei der Ortsdurchfahrt Ochsenburg um eine Kreisstraße handelt, werden die Kosten für die Straßenbauarbeiten und die Tiefbaukosten vom Landkreis Heilbronn anteilig mitgetragen, was in einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Landkreis geregelt wird. Die Kosten für die Wasserversorgung, Kanalisation und die Gehwegarbeiten (inkl. Bushaltestellen) werden über den Gemeindehaushalt finanziert. Das Maßnahmenpaket wurde auf 2 Lose aufgeteilt. Los 2 umfasst dabei die Rohrleitungsbauarbeiten im Bereich der Wasserversorgung, Los 1 alle anderen Maßnahmenbereiche. Aufgrund der Kostenhöhe wurden beide Lose öffentlich ausgeschrieben (Staatsanzeiger, Heilbronner Stimme). Insgesamt haben 8 Firmen die Vergabeunterlagen bei dem begleitenden Ingenieurbüro Ippich angefragt. Davon haben bis zum Submissionstermin am 22.06. drei Firmen für das Los 1 und zwei Firmen für das Los 2 ein Angebot abgegeben. Für das Los 1 hat die Firma Reimold aus Gemmingen das günstigste Angebot abgegeben. Dieses beträgt 3.393.564,51 brutto €. Für das Los 2 hat die Firma LWR Rohrnetzbau GmbH das günstigste Angebot eingereicht. Dieses umfasst 305.847,90 brutto €. Beiden Vergabevorschlägen hat der Gemeinderat zugestimmt. Zuzüglich Nebenkosten für Ingenieurleistungen, Kosten für die Umleitungen und sonstige Nebenkosten, werden mit der Vergabe für die Gemeinde insgesamt Kosten von rund 4,3 Mio. € anfallen, welche anteilig vom Landkreis erstattet werden. Da ein Großteil der Umsetzung in 2024 stattfindet, sind im Haushalt 2023 genügend Planmittel für die in 2023 anfallenden Abschlagszahlungen enthalten. Entsprechend dem aktuellen Kostenstand werden dann weitere Mittel in den Haushalt 2024 aufgenommen.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Betriebliche Gesamtversorgung; Angebote der Gemeinde Zaberfeld an ihre MitarbeiterInnen

     

    Kurzprotokoll

    Zeichen als attraktiver Arbeitgeber - Altersversorgung und Krankenversicherung: Gemeinderat beschließt Neuregelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  

    Die Gemeinde Zaberfeld übernimmt mehr soziale Verantwortung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurden Verbesserungen in Sachen Altersversorgung und Krankenversicherung beschlossen. So beteiligt sich die Gemeinde ab dem 1. Dezember 2023 bei Neuabschlüssen mit einem freiwilligen pauschalen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent an den Beiträgen zu einer privaten Altersversorgung. Weil sie gleichzeitig arbeitgeberseitige Sozialversicherungsbeiträge einspart, ist die Sache für die Kommune nahezu kostenneutral. Aus Gründen der Gleichbehandlung soll die Zuschussregelung auch auf die bereits bestehenden Verträge zur betrieblichen Altersversorgung angewandt werden. Die Neuregelung bringt nach Auffassung der Verwaltung nicht nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Vorteile (Steigerung der Rendite in der betrieblichen Altersversorgung), sondern auch der Gemeinde. Denn sie erhöht ihre Attraktivität als Arbeitgeberin und sammelt Pluspunkte bei der Mitarbeitergewinnung und -bindung auf dem hart umkämpften Markt der Fachkräfte. Zusätzlich will die Gemeinde eine betriebliche Krankenversicherung für ihre Beschäftigten einrichten. Durch eine teilweise Umwidmung des im Tarifvertrag vorgesehenen Budgets für leistungsorientierte Bezahlung sollen pro Monat und Beschäftigtem 22,50 Euro zur Installation einer solchen betrieblichen Krankenversicherung genutzt werden. Hintergrund ist der Rückgang des Versorgungsniveaus in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit der Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung haben die Arbeitgeber im kommunalen öffentlichen Dienst die Möglichkeit, zur Schließung der Versorgungslücke beizutragen. Mit wenig Aufwand können sie durch die neue Finanzierungsmöglichkeit, die der geltende Tarifvertrag bietet, Mehrwerte für die Beschäftigten schaffen – und selbst unter Umständen Sozialabgaben sparen. 

  • Tagesordnungspunkt 6

    Vergabe eines Hangmähgerätes für den Bauhof

     

    Kurzprotokoll

    Für den Bauhof wird ein Metrac H70 Hangmähgerät angeschafft – diesem Beschlussantrag der Verwaltung hat der Gemeinderat zugestimmt. Aufgrund der Kostenhöhe wurden drei vergleichbare Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot hat die Firma Joachim Mehl Land- und Gartentechnik aus Pfaffenhofen in Höhe von 140.806,56 € abgegeben, an die der Gemeinderat den Auftrag erteilt hat. Auch wenn die Gemeinde einen kleinen Teil der in den Anschaffungskosten enthaltenen Mehrwertsteuer wieder als Vorsteuer absetzen kann, wird die Beschaffung dennoch mit knappen 140.000 € zu Buche schlagen. In der Haushaltsplanung im Herbst des vergangenen Jahres wurden noch mit 90.000 € kalkuliert. Insgesamt sind für investive Anschaffungen des Bauhofes im Haushalt 2023 105.000 € vorgesehen. Bislang wurden dieses Jahr bereits Anschaffungen von insgesamt rund 30.000 € getätigt, darunter auch unvorhergesehen ein Gabelstapler mit rund 25.000 €. Mit dem Metrac H70 wird sich das Ausgabevolumen in 2023 auf 170.000 € erhöhen. Damit ist der Planansatz weit überschritten. Deckungsmöglichkeiten finden sich bei anderen gleichartigen Investitionen nicht. Daher ist für die Mehrausgaben von rund 70.000 € als überplanmäßige Ausgaben gemäß § 84 der Gemeindeordnung eine Genehmigung notwendig, welche der Gemeinderat ebenfalls erteilt hat. Eine Nachtragssatzung ist nicht erforderlich. Vielmehr wird der „Investitionshaushalt“ der Gemeinde 2023 aufgrund zeitlicher Verschiebungen von Maßnahmen auch mit diesen überplanmäßigen Ausgaben durch den Metrac um rund 0,5 Millionen Euro unterhalb des geplanten Ausgabenvolumens bleiben.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Einleitungsbeschluss Ortskernsanierung; "Ortskern II Zaberfeld"

     

    Kurzprotokoll

    Am 4. Mai dieses Jahres wurde der Antrag der Gemeinde Zaberfeld zur Aufnahme des Ortskern II Zaberfeld in das Landessanierungsprogramm erfreulicherweise bewilligt. Zwischenzeitlich wurde die weitere Vorgehensweise inklusive aller wichtigen Termine festgelegt und die STEG mit den vorbereitenden Untersuchungen für die Erneuerungsmaßnahme beauftragt. Diese sind nach § 142 BauGB erforderlich, um Entscheidungsgrundlagen für die Notwendigkeit, den Umfang und die Intensität der Sanierung zu erhalten. Der Gemeinderat hat in der jüngsten Sitzung den Einleitungsbeschluss gefasst und damit den Beginn dieser vorbereitenden Untersuchungen für das ca. 10,8 ha große Abgrenzungsgebiet beschlossen. Innerhalb der vorbereitenden Untersuchungen werden – aufbauend auf die Antragsstellung und unter Berücksichtigung der Befragungsergebnisse aller Eigentümer im Gebiet – Vorschläge für eine Neuordnung erarbeitet und die Voraussetzungen für die förmliche Festsetzung eines Sanierungsgebietes geschaffen. Dazu gehört eine Analyse der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse sowie eine Darstellung der anzustrebenden Sanierungsziele. Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, die in einem Ergebnisbericht festgehalten werden, bilden später auch die Grundlage für den zu fassenden Satzungsbeschluss.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Verkauf einer Teilfläche von Flurstück 76/1

     

    Kurzprotokoll

    Der Gemeinderat hat dem Verkauf einer Teilfläche von 63 m² des Flurstücks 76/1 zugestimmt.

  • Tagesordnungspunkt 9

    Baugesuche

     

    Kurzprotokoll
    • Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Satteldach in Holzbauweise in Zaberfeld, Michelbacher Straße 5/1, Flst. 2257 und 46/4, Michelbacher Straße 5/1

    Der Gemeinderat hat das Einvernehmen erteilt, wenn die Bauherrschaft das Gebäude incl. Dachvorsprung innerhalb der Baugrenze errichtet und die untere Wasserbehörde zu dem Ergebnis kommt, dass das Vorhaben hochwasserangepasst ist.

    • Errichtung einer Terrasse in Zaberfeld, Strombergstraße 13, Flst. 3171/1

    Der Gemeinderat hat das Einvernehmen erteilt.

    • Errichtung von 3 Mobilheimen auf Schraubfundamenten in Ochsenburg, Hagenrain 19, Flst. 31

    Der Gemeinderat hat das Einvernehmen erteilt.

    • Aufstockung der bestehenden Dachfläche in Zaberfeld, Im Dachsbau 4, Flst. 4113/1

    Der Gemeinderat hat das Bauvorhaben zur Kenntnis genommen.

    • Errichtung einer landwirtschaftlichen Gerätehalle, Abbruch von 2 Nebengebäuden in Michelbach, Kleingartacher Straße 47, Flst. 1252

    Der Gemeinderat hat das Einvernehmen erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 10

    Kommunalwahl 2024 - Information über unechte Teilortswahl

     

    Kurzprotokoll

    Im Jahr 2024 finden turnusmäßig die Kommunalwahlen statt, ein Wahltermin wurde noch nicht abschließend festgelegt. Die Gemeinde Zaberfeld hat in ihrer Hauptsatzung unter § 8 Abs. 1 geregelt, dass die Ortsteile je einen Wohnbezirk bilden. Die Sitze im Gemeinderat sind mit Vertretern dieser Wohnbezirke zu besetzen (unechte Teilortswahl). Nach Absatz 2 werden die Sitze im Gemeinderat wie folgt auf die einzelnen Wohnbezirke verteilt: Wohnbezirk Zaberfeld 6 Sitze, Wohnbezirk Leonbronn 2 Sitze, Wohnbezirk Michelbach 2 Sitze, Wohnbezirk Ochsenburg 2 Sitze. Die unechte Teilortswahl als besondere Form der Gemeinderatswahl stammt aus dem württembergischen Landesrecht und wird seit den Wahlen zum Gemeinderat im Jahr 1953 angewandt. Sie bezweckt die Gewährleistung einer ausreichenden Vertretung der Teilorte, insbesondere solcher, die ihre frühere Selbstständigkeit durch Eingliederung vor allem im Rahmen der Gemeindereform Anfang der 1970er Jahre verloren hatten. Gemäß § 27 Abs. 2 Satz 4 GemO sind bei der unechten Teilortswahl bei der Bestimmung der auf die einzelnen Wohnbezirke entfallenden Anzahl der Sitze die örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteil zu berücksichtigen. Der Gemeinde obliegt eine Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung, ob die Kriterien des § 27 Abs. 2 Satz 4 GemO (noch) eingehalten werden. Ändern sich beispielsweise die Einwohnerzahlen stark, so ist gegebenenfalls eine Anpassung der Regelungen zur unechten Teilortswahl in der Hauptsatzung zu prüfen. Rechtzeitig vor der Kommunalwahl muss daher eine Berechnung der Repräsentation nach Bevölkerungsanteilen stattfinden. Auf Basis dieser Berechnung ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Gleichwertigkeit der Vertretung der Wohnbezirke im Zaberfelder Gemeinderat gegeben ist und keine Anpassung der Hauptsatzung erforderlich ist. Dennoch wird die Verwaltung auf Anregung aus dem Gremium die unechte Teilortswahl nochmals aufarbeiten, um eventuelle auch eine Verwaltungsvereinfachung zu erzielen. Der Gemeinderat wird sich mit der unechten Teilortswahl nach der Sommerpause nochmals befassen.

  • Tagesordnungspunkt 11

    Annahme von Spenden vom 01.04.2023 - 30.06.2023

     

    Kurzprotokoll

    In der Zeit vom 01.04.2023 bis 30.06.2023 sind Spenden für die Grundschule und das Projekt Biodiversität bei der Gemeinde eingegangen. Der Gemeinderat hat die genannten Spenden angenommen.

  • Tagesordnungspunkt 12

    Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

     

    ohne Vorlage