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Rats­informations­system Zaberfeld

Sitzung des des Gemeinderats

Sitzung am 12.09.2023 um 20:00 Uhr

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bürgerfragestunde

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Gründung der Erneuerbaren Energien BürgerEnergieZaberfeld GmbH & Co.KG

     

    Kurzprotokoll

    Ziel: Wertschöpfung in der Region halten

    Die Gemeinde Zaberfeld beteiligt sich an der Erneuerbaren Energie BürgerEnergie Zaberfeld GmbH & Co KG.  Obwohl die Einlage zunächst nur 1000 Euro beträgt, sichert sich die Gemeinde damit Vetorechte und eine weitgehende Kontrolle der zu gründenden Gesellschaft. Mit Blick auf die geplanten Windkraftanlagen soll das von der ZEAG vorgeschlagene BürgerEnergie-Modell die Gemeinde und damit auch die Allgemeinheit über die Pacht- und Gewerbesteuererträge profitieren lassen. Zudem kann die Bürgerschaft über eine noch zu gründende BürgerEnergiegenossenschaft an der Wertschöpfung aus dem Betrieb der Windräder partizipieren. An dieser Genossenschaft soll sich jeder Zaberfelder Bürger und jede Zaberfelder Bürgerin an den vor Ort gebauten Windrädern beteiligen können. Sobald die Windkraftanlagen realisiert sind, wird die Genossenschaft gegründet und selbst Gesellschafterin der BürgerEnergie GmbH. Die Gemeinde legt großen Wert darauf, Wertschöpfung in der Region zu halten. Beispiele anderer Modelle von privaten Investoren haben gezeigt, dass die Bürgerschaft zuweilen einen nur geringen Nutzen von Windkraftprojekten hat: Pachterträge gehen an private Grundstücksbesitzer, Gewerbesteuer fließt nur in geringem Umfang, Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger werden versprochen, aber nicht umgesetzt. Die Gemeinde kann ihre Beteiligung an der GmbH jederzeit erhöhen und damit auch die Rendite steigern. Die Finanzierung der GmbH (mit Ausnahme der geringen Gemeinde-Beteiligung) übernimmt die ZEAG, die damit auch das Projektierungsrisiko trägt. 

  • Tagesordnungspunkt 3

    Sanierung Grundschule; Erweiterung um die Ertüchtigung des Trinkwassernetzes, Förderung energetische Sanierung

     

    Kurzprotokoll

    Trinkwasserinstallationen werden auch im Altbau erneuert

    Am 24.07.2023 hat der Gemeinderat den Entwurfsbeschluss anhand der damals vorgelegten Pläne und Kostenberechnungen für die Sanierung des Schulgebäudes und dem Neubau der Mensa gefasst, auf dessen Basis das Architekturbüro Feigenbutz zwischenzeitlich auch den Bauantrag gefertigt hat. In den Planungen bisher nicht enthalten war eine flächendeckende Erneuerung der Trinkwasser- und Abwasserinstallationen. Mit dem Hinweis, einen eventuellen Sanierungsbedarf der Versorgungsleitungen nicht zu versäumen, hat der Gemeinderat am 24.07.2023 die Verwaltung gebeten, die Trinkwasser- und Abwasserinstallationen dahingehend nochmals zu prüfen. In den Räumen im Erdgeschoß mit Mensa-Neubau, Schüler-WC und Klassenzimmern ist die Trinkwasserinstallation in den Planungen und Kosten ohnehin bisher schon beinhaltet. Die Lehrer-WCs und die restlichen Klassenräume des Schulgebäudes wurden vom Architekturbüro Feigenbutz und den Fachplänern in den Sommerferien nochmals untersucht, mit dem Ergebnis, dass im Altbau von 1971 eine Erneuerung der Trinkwasserinstallationen durchführbar ist. Anders sieht es beim Anbau aus den 90iger Jahren aus. In diesen beiden Klassenzimmern sind die Leitungen in den Wänden verlegt, so dass eine Ertüchtigung des Trinkwassernetzes in diesem Teil des Schulgebäudes nur mit großen Kollateralschäden möglich wäre. Das Ingenieurbüro Zaehle & Buse beziffert die Ertüchtigung des Trinkwassernetzes für den Altbau von 1971 mit Brutto-Gesamtkosten von 95.000 Euro. Da dies unter Betrachtung der berechneten Ausgaben für die gesamte Schulsanierung vertreterbare Mehrkosten sind, hat der Gemeinderat einstimmig die Trinkwasserinstallationen für den Altbau (ohne den Anbau aus den 90iger Jahren) beauftragt. Ebenfalls bisher in den Planungen und Kosten nicht enthalten ist eine flächendeckende Erneuerung der Abwasserinstallationen, so dass auch diese Leitungen in den Sommerferien nochmals geprüft wurden. Bei diesen weiteren Untersuchungen wurde erfreulicherweise festgestellt, dass für die Abwasserinstallationen kein weiterer Sanierungsbedarf besteht. Die Leitungen sind in einem guten Zustand und Leckagen oder Undichtigkeiten wurden nicht festgestellt, so dass es für die Abwasserinstallationen bei den bisher vorgesehenen punktuellen Eingriffen und Anpassungen im Anbau- und Erweiterungsteil bleiben wird.

     

    Optimale Ausschöpfung der möglichen Förderprogramme macht eine Anpassung der energetischen Sanierungsmaßnahmen notwendig

    Die Sanierung der Grundschule mit Neubau der Mensa ist für Zaberfeld ein Großprojekt, was sich auch in den Finanzen der Gemeinde widerspiegelt. Ziel von Verwaltung und Gemeinderat ist es daher Förderprogramme von Bund und Land optimal auszuschöpfen, um den Eigenanteil der Gemeinde an den Baukosten so gering als möglich zu halten. Eines dieser Zuschussprogramme ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Hierfür muss das zu sanierende Gebäude aber gewisse Standards erfüllen, damit eine konkrete Förderung möglich ist. Der für die Grundschule geplante Fördertatbestand ist der Standard eines BEG Effizienzgebäudes der Klasse „70 EE“, für welchen es eine Förderquote von 30 % geben würde. Weil sich die Vorschriften zur Erfüllung dieses Standards erst kürzlich verändert haben, würden die Maßnahmen der bisherigen Planung aber aktuell nicht ausreichen, um diesen Standard zu erfüllen. Eine Möglichkeit wäre, zusätzliche raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) mit Wärmerückgewinnung vorzusehen, wobei alle Räume damit ausgestattet werden müssten und nicht wie ursprünglich geplant nur die Klassenzimmer. Alternativ wäre die Deklaration des Gebäudes in ein sog. „Einzonenmodell“ zu ändern. Bei diesem Modell würde die Gemeinde den neuen Förderstandard auch dann erreichen, wenn nur für die Räume mit einer Hauptnutzung eine RLT-Anlage vorgesehen wäre. Allerdings verbietet dieses Einzonenmodell den Einsatz von aktiven Kühlgeräten, sprich das geplante Kühlgerät für den PC-Raum müsste entfallen. Dieser Verlust steht im Gegensatz zu einer Alternative mit zusätzlichen RLT-Anlagen, welche nochmals erhebliche Mehrkosten mit sich bringen würden. Da im PC-Raum eine Lüftungsanlage enthalten ist, ist ein Kühlaggregat nicht zwingend notwendig. Die Verwaltung hat sich daher im Zuge der dringlichen Entscheidung - je schneller der Antrag eingeht, desto höher die Chancen auf eine Bewilligung – bei der Ausgestaltung des Förderantrages für die Variante mit einem Einzonenmodell entschieden, was seitens des Gemeinderates in der Sitzung begrüßt und einstimmig unterstützt wurde. Damit kann der geplante Standard „70 EE“ erreicht werden und eine Förderung von 30 % für die Wärmedämmung des Daches und der Außenwände, den Einbau von raumlufttechnischen Anlagen in den Klassen- und Kursräumen, den Einbau einer Wärmepumpe und den Bau einer PV-Anlage auf das Dach ist möglich. Neben der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ setzt die Gemeinde auf weitere Zuschussprogramme: zum einen für den Neubau der Mensa und die Sanierung des Schulgebäudes und zum anderen für den Ausbau der Ganztagesbetreuung aus dem Förderprogramm „Chancen durch Bildung“. Insgesamt kann die Gemeinde für die Sanierung der Grundschule und den Neubau der Mensa auf Zuschüsse von Bund und Land in Höhe von rund 3,2 Mio. Euro hoffen, wobei auch die Förderung der Mehrkosten in Aussicht gestellt wurde. Bürgermeisterin Diana Danner ist optimistisch: Die Gespräche mit dem Regierungspräsidium Stuttgart hinsichtlich der Förderungen sind gut gelaufen.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Entscheidung über Beibehaltung oder Abschaffung der unechten Teilortswahl

     

    Kurzprotokoll

    Gemeinderat entscheidet sich für die Beibehaltung der unechten Teilortswahl

    Am Sonntag, 09.06.2024 finden turnusmäßig die Kommunalwahlen, bei denen sowohl die Gemeinderäte als auch die Mitglieder des Kreistages gewählt werden. Die Gemeinde Zaberfeld hat in ihrer Hauptsatzung unter § 8 Abs. 1 geregelt, dass die Ortsteile je einen Wohnbezirk bilden. Die Sitze im Gemeinderat sind mit Vertretern dieser Wohnbezirke zu besetzen (unechte Teilortswahl). Nach Absatz 2 werden die Sitze im Gemeinderat wie folgt auf die einzelnen Wohnbezirke verteilt: Wohnbezirk Zaberfeld 6 Sitze, Wohnbezirk Leonbronn 2 Sitze, Wohnbezirk Michelbach 2 Sitze, Wohnbezirk Ochsenburg 2 Sitze. Der Gemeinderat hatte sich bereits vor der Sommerpause mit der unechten Teilortswahl befasst und am 24.07.2023 die Verwaltung gebeten, die Thematik nochmals aufzuarbeiten, mit dem Hintergrund eine Vereinfachung des Wahlsystems zu erreichen. Dennoch ist es sowohl für die Verwaltung als auch für die Mehrheit der Gemeinderat wichtiger, dass die einzelnen Ortsteile garantiert von Vertretern, die Ortskenntnisse haben, im Gremium repräsentiert und vertreten werden Nach Betrachtung der Vor- und Nachteile der unechten Teilortswahl hat sich der Gemeinderat daher mehrheitlich für die Beibehaltung der unechten Teilortswahl in der Gemeinde Zaberfeld entschieden. „Die unechte Teilortswahl ist aber für Zaberfeld nicht in Stein gemeißelt“, versichert Bürgermeisterin Diana Danner. Die Gemeinde ist verpflichtet, regelmäßig zu kontrollieren, ob die Kriterien noch eingehalten sind oder ob z. B. durch eine starke Veränderung der Einwohnerzahlen eine Anpassung und Änderung der Hauptsatzung in Betracht kommt.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Baugesuche

     

    Kurzprotokoll

    Teilabbruch der bestehenden Garage; Gebäudeerweiterung als Anbau in Ochsenburg, Obere Gasse 21, Flst. 17: Der Gemeinderat hat dem Bauvorhaben zugestimmt.

     

    Teilung der bestehenden Produktionshalle in drei Gewerbeeinheiten und Einbau einer Betriebswohnung in Zaberfeld, Schindelberg 2, Flst. 672: Der Gemeinderat hat dem Bauvorhaben zugestimmt.

     

    Nutzungsänderung Hundezucht in Ochsenburg, Eppinger Str. 35, Flst. 34: Der Gemeinderat hat dem Bauvorhaben zugestimmt.

     

    Nutzungsänderung von einem Lebensmittelladen in ein Fitnessstudio in Zaberfeld, Leonbronner Straße 35, Flst. 2271: Der Gemeinderat hat das Einvernehmen zur Nutzungsänderung erteilt, jedoch mit der Einschränkung der Betriebszeiten des Fitnessstudios von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

     

    Neubau provisorisches Schulgebäude (Container) während der Bauzeit, In der Fuchsgrube 4, Flst. 3032: Der Gemeinderat hat das Einvernehmen erteilt.

     

    Umbau / Sanierung und Anbau Mensa im EG Grundschule Zaberfeld, In der Fuchsgrube 6, Flst. 3032: Der Gemeinderat hat dem Bauvorhaben zugestimmt.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

     

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