Trinkwasserinstallationen werden auch im Altbau erneuert
Am 24.07.2023 hat der Gemeinderat den Entwurfsbeschluss anhand der damals vorgelegten Pläne und Kostenberechnungen für die Sanierung des Schulgebäudes und dem Neubau der Mensa gefasst, auf dessen Basis das Architekturbüro Feigenbutz zwischenzeitlich auch den Bauantrag gefertigt hat. In den Planungen bisher nicht enthalten war eine flächendeckende Erneuerung der Trinkwasser- und Abwasserinstallationen. Mit dem Hinweis, einen eventuellen Sanierungsbedarf der Versorgungsleitungen nicht zu versäumen, hat der Gemeinderat am 24.07.2023 die Verwaltung gebeten, die Trinkwasser- und Abwasserinstallationen dahingehend nochmals zu prüfen. In den Räumen im Erdgeschoß mit Mensa-Neubau, Schüler-WC und Klassenzimmern ist die Trinkwasserinstallation in den Planungen und Kosten ohnehin bisher schon beinhaltet. Die Lehrer-WCs und die restlichen Klassenräume des Schulgebäudes wurden vom Architekturbüro Feigenbutz und den Fachplänern in den Sommerferien nochmals untersucht, mit dem Ergebnis, dass im Altbau von 1971 eine Erneuerung der Trinkwasserinstallationen durchführbar ist. Anders sieht es beim Anbau aus den 90iger Jahren aus. In diesen beiden Klassenzimmern sind die Leitungen in den Wänden verlegt, so dass eine Ertüchtigung des Trinkwassernetzes in diesem Teil des Schulgebäudes nur mit großen Kollateralschäden möglich wäre. Das Ingenieurbüro Zaehle & Buse beziffert die Ertüchtigung des Trinkwassernetzes für den Altbau von 1971 mit Brutto-Gesamtkosten von 95.000 Euro. Da dies unter Betrachtung der berechneten Ausgaben für die gesamte Schulsanierung vertreterbare Mehrkosten sind, hat der Gemeinderat einstimmig die Trinkwasserinstallationen für den Altbau (ohne den Anbau aus den 90iger Jahren) beauftragt. Ebenfalls bisher in den Planungen und Kosten nicht enthalten ist eine flächendeckende Erneuerung der Abwasserinstallationen, so dass auch diese Leitungen in den Sommerferien nochmals geprüft wurden. Bei diesen weiteren Untersuchungen wurde erfreulicherweise festgestellt, dass für die Abwasserinstallationen kein weiterer Sanierungsbedarf besteht. Die Leitungen sind in einem guten Zustand und Leckagen oder Undichtigkeiten wurden nicht festgestellt, so dass es für die Abwasserinstallationen bei den bisher vorgesehenen punktuellen Eingriffen und Anpassungen im Anbau- und Erweiterungsteil bleiben wird.
Optimale Ausschöpfung der möglichen Förderprogramme macht eine Anpassung der energetischen Sanierungsmaßnahmen notwendig
Die Sanierung der Grundschule mit Neubau der Mensa ist für Zaberfeld ein Großprojekt, was sich auch in den Finanzen der Gemeinde widerspiegelt. Ziel von Verwaltung und Gemeinderat ist es daher Förderprogramme von Bund und Land optimal auszuschöpfen, um den Eigenanteil der Gemeinde an den Baukosten so gering als möglich zu halten. Eines dieser Zuschussprogramme ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Hierfür muss das zu sanierende Gebäude aber gewisse Standards erfüllen, damit eine konkrete Förderung möglich ist. Der für die Grundschule geplante Fördertatbestand ist der Standard eines BEG Effizienzgebäudes der Klasse „70 EE“, für welchen es eine Förderquote von 30 % geben würde. Weil sich die Vorschriften zur Erfüllung dieses Standards erst kürzlich verändert haben, würden die Maßnahmen der bisherigen Planung aber aktuell nicht ausreichen, um diesen Standard zu erfüllen. Eine Möglichkeit wäre, zusätzliche raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) mit Wärmerückgewinnung vorzusehen, wobei alle Räume damit ausgestattet werden müssten und nicht wie ursprünglich geplant nur die Klassenzimmer. Alternativ wäre die Deklaration des Gebäudes in ein sog. „Einzonenmodell“ zu ändern. Bei diesem Modell würde die Gemeinde den neuen Förderstandard auch dann erreichen, wenn nur für die Räume mit einer Hauptnutzung eine RLT-Anlage vorgesehen wäre. Allerdings verbietet dieses Einzonenmodell den Einsatz von aktiven Kühlgeräten, sprich das geplante Kühlgerät für den PC-Raum müsste entfallen. Dieser Verlust steht im Gegensatz zu einer Alternative mit zusätzlichen RLT-Anlagen, welche nochmals erhebliche Mehrkosten mit sich bringen würden. Da im PC-Raum eine Lüftungsanlage enthalten ist, ist ein Kühlaggregat nicht zwingend notwendig. Die Verwaltung hat sich daher im Zuge der dringlichen Entscheidung - je schneller der Antrag eingeht, desto höher die Chancen auf eine Bewilligung – bei der Ausgestaltung des Förderantrages für die Variante mit einem Einzonenmodell entschieden, was seitens des Gemeinderates in der Sitzung begrüßt und einstimmig unterstützt wurde. Damit kann der geplante Standard „70 EE“ erreicht werden und eine Förderung von 30 % für die Wärmedämmung des Daches und der Außenwände, den Einbau von raumlufttechnischen Anlagen in den Klassen- und Kursräumen, den Einbau einer Wärmepumpe und den Bau einer PV-Anlage auf das Dach ist möglich. Neben der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ setzt die Gemeinde auf weitere Zuschussprogramme: zum einen für den Neubau der Mensa und die Sanierung des Schulgebäudes und zum anderen für den Ausbau der Ganztagesbetreuung aus dem Förderprogramm „Chancen durch Bildung“. Insgesamt kann die Gemeinde für die Sanierung der Grundschule und den Neubau der Mensa auf Zuschüsse von Bund und Land in Höhe von rund 3,2 Mio. Euro hoffen, wobei auch die Förderung der Mehrkosten in Aussicht gestellt wurde. Bürgermeisterin Diana Danner ist optimistisch: Die Gespräche mit dem Regierungspräsidium Stuttgart hinsichtlich der Förderungen sind gut gelaufen.