Die LBG Breitbandgesellschaft mbH, ein Tochterunternehmen der tktVivax Group, wurde vom Landkreis Heilbronn beauftragt, sowohl das Markterkundungsverfahren als auch die damit verbundene Strukturplanung und Netzkostenkalkulation für die Gemeinde Zaberfeld durchzuführen. Im Rahmen des über den Landkreis Heilbronn durchgeführten Markterkundungsverfahrens wurden für die Gemeinde Zaberfeld 80 förderfähige Adressen gemäß Gigabit Richtlinie 2.0 ermittelt – sogenannte dunkelgraue Flecken, die noch nicht gigabitfähig erschlossen sind. In einem Abstimmungstermin am 19.09.2023 wurden die ermittelten 80 Adressen geprüft und auf 56 reduziert. Entsprechend dem Markterkundungsverfahren kann die Gemeinde jetzt Zuschüsse für 50 % der notwendigen Ausbaukosten über den Bund und 40 % über das Land Baden-Württemberg beantragen, wozu der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt hat. Bei einer Förderzusage hätte die Gemeinde dann unterm Strich 190.187,66 Euro der aktuell geschätzten Ausbaukosten in Höhe von 1.901.876,60 Euro selbst zu tragen. Durch teilweise bereits vorhandene Infrastruktur, die für den Breitbandausbau genutzt werden kann, ist davon auszugehen, dass sich die Ausbaukosten und damit auch der Eigenanteil der Gemeinde jedoch noch reduzieren wird. Zunächst erfolgt jetzt ein zweistufiges Förderverfahren des Bundes, für den die Gemeinde nach Zustimmung durch den Gemeinderat bereits den Förderantrag gestellt hat. Wird der Antrag vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr positiv beschieden, erfolgt anschließend die Antragsstellung beim Land Baden-Württemberg. Inwieweit eine Förderzusage tatsächlich zustande kommt, wird sich aber erst im Laufe der folgenden Monate zeigen und ist abhängig von der Anzahl und Höhe der eingereichten Anträge sowie dem Rankingmodell, welches durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr festgeschrieben wurde. Somit muss jetzt zunächst abgewartet werden, ob die Förderanträge der Gemeinde bewilligt werden. Erst dann wird der Gemeinderat in weiteren Schritten die endgültige Investitionsentscheidung treffen und bei Bedarf die förderfähigen Adressen nochmals anpassen.