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Aus dem Rathaus | 20.07.2022 – 31.08.2022
Die Grundsteuerreform wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig.
Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform und es ist eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe notwendig.
Maßgebend für die Neubewertung sind die Verhältnisse zum Stichtag 1. Januar 2022.