Icon Leichte Sprache

Leicht

Icon Translate

translate

See-Ampel

Icon Navi

Navigation

 Öffnungszeiten und Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung über die Feiertage


Ab Mittwoch, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich Donnerstag, 01.01. (Neujahr):
geschlossen und nicht besetzt


Freitag, 02.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet

 

Ab Montag, 05.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da. 

 

Während der Schließtage (ausgenommen der 24. und 31. Dezember sowie die jeweiligen Feiertage) 
vertritt uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) die Stadtverwaltung Güglingen.
Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit an 
Frau Sandra Schaber 07135/108-31 oder Frau Vanessa Ensinger 07135/108-10.

 

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK
rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. 
Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau | 02.08.2022 – 08.08.2022

Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft

Anträge bis 30. September 2022 stellen

Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Ausgleichsleistung beantragen, darauf macht die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLA) aufmerksam.

Anspruch hierauf hat, wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr vollendet hat. Außerdem ist für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft nachzuweisen.

Antragsteller aus den neuen Bundesländern müssen außerdem nach dem 31. Dezember 1994 noch mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben.

Auch ehemalige Arbeitnehmer, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungswerkes haben, können einen Antrag auf Ausgleichsleistung stellen.

Die maximale Geldleistung beträgt zurzeit monatlich 80 Euro für Verheiratete und 48 Euro für Ledige.

Anträge sind bis zum 30. September 2022 zu stellen. Dies ist aber nur dann maßgebend, wenn der Antragsteller bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2022 bezogen hat. Wird der Antrag später gestellt, gehen nur die Leistungsansprüche vor dem 1. Juli 2022 verloren.

Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, Druseltalstraße 51, 34131 Kassel (Tel.: 0561 785179-00, Fax: 0561 7852179-49, Mail: info@zla.de). Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.zla.de.

Artikel-Code: