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Amtliche Mitteilungen (Archiv)

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Amtliche Mitteilungen | 02.08.2022 – 16.08.2022

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Alte Sägemühle“, in Zaberfeld

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat hat am 25.07.2022 in öffentlicher Sitzung gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Alte Sägemühle“ beschlossen. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, erfolgt die Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Von der Erstellung eines Umweltberichts wird abgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Das Plangebiet umfasst das Flurstück Nr. 1517/4. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nachstehend abgebildeten Lageplan des Ingenieurbüros Käser vom 25.07.2022 dargestellt.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.07.2022 den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer einmonatigen öffentlichen Auslegung durchzuführen. Es gilt der Vorentwurf des Ingenieurbüros Käser, Untergruppenbach vom 25.07.2022. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im zeichnerischen Teil des Vorentwurfs umgrenzt, dieser ist nachstehend auszugsweise abgedruckt:

Mit dem Bebauungsplan sollen auf dem Gelände des ehemaligen Sägewerks die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung mit Wohngebäuden und vereinzelter gewerblicher Nutzung geschaffen werden.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom

08.08. bis 09.09.2022 (je einschließlich)

bei der Gemeinde Zaberfeld, Rathaus, Schloßberg 5, Zimmer 4, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann die Planunterlagen während dieser Zeit einsehen, mit Vertretern des Bauamtes erörtern und sich mündlich oder schriftlich hierzu äußern.

Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums nach § 4 a (4) BauGB auch im Internet unter www.zaberfeld.de/website/de/gemeindeleben/bauen-renovieren-und-sanieren/aktuelle-bebauungsplanverfahren abgerufen werden.

Zaberfeld, den 01.08.2022

gez.
Diana Danner
Bürgermeisterin