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Aus dem Rathaus | 11.11.2022 – 08.12.2022
Gemeinde Zaberfeld
Öffentliche Bekanntmachung
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung
des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Zaberfeld
Der Gemeinderat als Verwalter der Jagdgenossenschaft (Jagdvorstand) Zaberfeld hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 beschlossen, eine Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Zaberfeld einzuberufen.
Die Versammlung findet am
statt.
Die Einberufung der Jagdgenossen ist aufgrund der rechtlichen Vorschriften des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) vom 25.11.2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2020 (Gbl. S. 421), und der geltenden Satzung der Jagdgenossenschaft erforderlich.
Alle Grundstückseigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Zaberfeld werden zu dieser Versammlung eingeladen. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt. Die Versammlung ist nicht-öffentlich. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
Das Löweneck ist ab 18.30 Uhr zum Zwecke der Versammlung geöffnet. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich gegebenenfalls durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Miteigentümer eines Grundstückes, auch Eheleute, können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer ausüben. Jedes nicht anwesende Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben lassen.
Jeder Jagdgenosse erhält am Saaleingang eine Stimmkarte mit Angabe seiner bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktuell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Zaberfeld. Zwischenzeitlich eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Eigentümer von Grundstücken, die zu gesetzlichen Eigenjagdbezirken gehören oder diesen angegliedert sind, sind mit diesen Grundflächen nicht stimmberechtigt.
Der Entwurf der neu zu beschließenden Satzung der Jagdgenossenschaft Zaberfeld liegt in der Zeit vom 14.11.2022 bis 07.12.2022 während der üblichen Sprechstunden im Rathaus in Zaberfeld, Zimmer 8, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen aus.
Zaberfeld, den 11.11.2022
Für den Gemeinderat:
gez.
Diana Danner
Bürgermeisterin