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Landratsamt Heilbronn (Archiv)

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Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Landratsamt Heilbronn | 06.12.2022 – 12.12.2022

Kurz und bündig – der Pflegestützpunkt informiert

Verhinderungspflege – was ist das eigentlich?

Wenn eine private Pflegeperson kurz- oder längerfristig für die Pflege eines Pflegebedürftigen ausfällt, können die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege (Verhinderungspflege) übernommen werden. Die Pflegekasse in der häuslichen Pflege übernimmt die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, wenn eine private Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege stundenweise oder tageweise verhindert ist.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ist, dass der Pflegende seit mindestens sechs Monaten die Pflege übernommen hat.

Der Leistungsanspruch besteht für maximal sechs Wochen und bis zu einem Betrag von 1.612 Euro je Kalenderjahr. Dieser Betrag kann von einem ambulanten Pflegedienst, von entfernten Verwandten, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind, oder von Nachbarn übernommen werden.

Enge Verwandte bis zum zweiten Grad wie beispielsweise Töchter oder Enkelkinder können im Rahmen der Verhinderungspflege das 1,5-fache vom Pflegegeldanspruch des Pflegebedürftigen geltend machen. Die Verhinderungspflege soll die häusliche Pflegesituation sicherstellen, auch wenn die Pflegeperson kurzzeitig ausfällt und verhindert ist.

Der Anspruch besteht pro Kalenderjahr und kann nicht auf das folgende Jahr übertragen und angespart werden.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Pflegestützpunkt im Landratsamt Heilbronn in der Lerchenstraße 40 telefonisch unter 07131 994 - 429 oder - 430. Der Pflegestützpunkt im Gesundheitszentrum Brackenheim, Maulbronner Straße 15 ist unter 07135 9699 500 oder 501 und der Pflegestützpunkt im Gesundheitszentrum Möckmühl, Hahnenäcker 1 unter 06298 9366 236 zu erreichen. Interessierte können sich auch per Mail unter pflegestuetzpunkt@landratsamt-heilbronn.de an die Pflegestützpunkte werden.

Nähere Informationen und Kontaktdaten zu entsprechenden Einrichtungen findet sich auf der Homepage unter www.pflegestützpunkt-landkreis-heilbronn.de.