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> Tag der Selbstverwaltung: Selbstverwaltung – Vielfältige Ehrenämter in der DRV Baden-Württemberg

 Öffnungszeiten und Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung über die Feiertage


Ab Mittwoch, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich Donnerstag, 01.01. (Neujahr):
geschlossen und nicht besetzt


Freitag, 02.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet

 

Ab Montag, 05.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da. 

 

Während der Schließtage (ausgenommen der 24. und 31. Dezember sowie die jeweiligen Feiertage) 
vertritt uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) die Stadtverwaltung Güglingen.
Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit an 
Frau Sandra Schaber 07135/108-31 oder Frau Vanessa Ensinger 07135/108-10.

 

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK
rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. 
Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (Archiv)

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Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg | 23.05.2023 – 29.05.2023

Tag der Selbstverwaltung: Selbstverwaltung – Vielfältige Ehrenämter in der DRV Baden-Württemberg

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) würdigt jährlich am 18. Mai, dem Tag der Selbstverwaltung, das Engagement der rund 300 für sie tätigen ehrenamtlichen Personen. Sie stehen landesweit für die Solidargemeinschaft der DRV BW ein und übernehmen vielfältige Aufgaben und vertreten dabei stets die Interessen der Arbeitgeber oder Arbeitnehmenden.
Interessantes Aufgabenspektrum
Die Selbstverwalter leisten in ihrer Freizeit außerordentlich viel: Als Versichertenberatende nehmen sie für die DRV BW die Anträge der Versicherten auf und haben in deren direkter Nachbarschaft eine Wegweiserfunktion, wenn es um Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung geht. In den Widerspruchsausschüssen, die paritätisch mit Versicherten- und Arbeitgebervertretenden besetzt sind, überprüfen sie gemeinsam die Verwaltungsentscheidungen und bringen sich in die Entscheidungen der DRV BW ein. Insbesondere bei der Ausgestaltung von Präventions- und Rehabilitationsleistungen nutzt den ehrenamtlichen Selbstverwaltern ihre eigene Berufserfahrung.
Gestaltungsspielraum macht Selbstverwaltung zur Bereicherung
Im Vorstand und in der Vertreterversammlung schätzen die ehrenamtlichen Mitglieder dieser Gremien den Gestaltungsspielraum, der ihnen vom Gesetzgeber gegenüber der Politik und gegenüber der DRV BW gegeben wird. Durch die vielseitigen Möglichkeiten eines ehrenamtlichen Engagements in der DRV BW finden sich alle in einer Aufgabe wieder, die sie als Bereicherung wahrnehmen.
2023 werden diese Ehrenamtlichen im Rahmen der Sozialwahl gewählt. Mehr Informationen finden Interessierte auf der Homepage der DRV Baden-Württemberg unter www.drv-bw.de/sozialwahl.

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