Icon Leichte Sprache

Leicht

Icon Translate

translate

See-Ampel

Icon Navi

Navigation

Aus dem Rathaus

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Aus dem Rathaus | 27.03.2024

Pässe und Ausweise für Kinder

Wann benötigen Kinder ein Ausweisdokument und welches Dokument macht Sinn?

Für Auslandsreisen benötigen auch Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit ein Reisepass oder ein Personalausweis in Betracht. Die jeweils aktuell bekannten Einreisebestimmungen sind unter www.auswaertiges-amt.de abrufbar. So müssen für manche Länder Reisepässe beispielsweise noch mindestens sechs Monate gültig sein, andere Länder akzeptieren keine verlängerten Kinderreisepässe. Zum Teil sind Bestimmungen der Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften aber auch weitreichender als die eigentlichen Einreisebestimmungen der Länder.

Wer nur innerhalb der EU verreist, dem genügt in der Regel der Personalausweis. Mit 22,80 Euro (Gebühr für Personen unter 24 Jahren) und sechs Jahren Gültigkeit ist er auch bei Kindern eine sinnvolle Variante. Bei Bedarf kann dann ein Reisepass ausgestellt werden.

ACHTUNG: Seit 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder aktualisiert. Schon ausgestellte Pässe bleiben aber noch bis zum Ablaufdatum gültig. Eltern können für ihre Kinder einen normalen sechs Jahre gültigen Reisepass mit einer Gebühr von 37,50 Euro (Gebühr für Personen unter 24 Jahren) oder einen Personalausweis beantragen. Diese Dokumente können nicht mehr am gleichen Tag vor Ort ausgestellt werden, sondern werden in der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Entsprechend sollte für Ihre Urlaubsplanung dann eine Lieferzeit von drei bis sechs Wochen eingeplant werden. In sehr dringenden Fällen ist gegen eine zusätzliche Gebühr eine Expresslieferung in ca. 3 Werktagen möglich.

Bitte beachten: Der Zeitpunkt, wann das Lichtbild des ausgestellten Identitätsdokuments nicht mehr für eine eindeutige Identifizierung des Säuglings/des (Kleinst-)Kindes geeignet ist, ist stark vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Es liegt in der Eigenverantwortung der Eltern, das Passdokument des Kindes vor Ablauf der Gültigkeitsdauer vor Reiseantritt auf "Verwendbarkeit" zu überprüfen.

Was wird für die Antragstellung benötigt?

  • Bisheriges Ausweisdokument oder Geburtsurkunde bei erstmaliger Ausstellung
  • Persönliches Erscheinen des Kindes (auch bei Babys) bei Antragstellung zwingend erforderlich, in Begleitung von mindestens einem Elternteil
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Zustimmungserklärung beider Elternteile beziehungsweise der/des Personensorgeberechtigten (Vorlage der Ausweise/Pässe)
  • Bei geschiedenen Eltern: Scheidungsurteil mit Sorgerechtsregelung oder Sorgerechtsbeschluss
  • Nicht verheiratete Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge: Sorgeerklärung

Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Homepage www.zaberfeld.de / Bürgerservice & Formulare / Melde- und Passwesen oder telefonisch unter 07046/9626-10, -11.