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Melde- und Passwesen

Auf dieser Seite finden Sie alles zu den Themen Ausweise und Pässe, Personalausweis, Reisepass, Meldepflicht, Meldeauskunft,
Aufenthaltsbescheinigung und Führungszeugnis.

Persönlich, telefonisch oder per E-Mail stehen Ihnen bei Fragen oder Unklarheiten die Kolleginnen Frau Müller, Frau Tesching, Frau Krempel und Frau Tauch vom Zaberfelder Rathausteam gerne zur Verfügung.

Ausweise und Pässe

Deutsche ab dem Alter von 16 Jahren müssen sich mit einem Ausweis ausweisen können. Dazu ist ein Personalausweis oder Reisepass bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen.

Bei Reisen ins Ausland sollten Sie immer Ausweisdokumente mit sich führen. In vielen Ländern ist der Personalausweis nicht ausreichend und es wird ein Reisepass verlangt. Bevor Sie eine Reise antreten, sollten Sie sich daher über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Staates informieren. Auf den Seiten des Auswärtigen Amts erfahren Sie welche Ausweisdokumente zur Einreise in die einzelnen Länder benötigt werden und ob Sicherheitswarnungen bestehen.

Personalausweis

Ein Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden. Bei Kindern unter 16 Jahren muss bei der Beantragung zusätzlich ein gesetzlicher Vertreter anwesend sein.

Für die Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie

  • ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm, ohne Rand),
  • den alten Personalausweis (wenn vorhanden),
  • Geburtsurkunde oder Eheurkunde,
  • bei Kindern unter 16 Jahren: eine Zustimmungserklärung bzw. eine Bescheinigung des Jugendamts über das alleinige Sorgerecht.

Von der Beantragung bis zur Abholung auf der Gemeindeverwaltung dauert die Fertigstellung des Ausweises ca. 2 - 3 Wochen.

Alter: unter 24 Jahre / Kosten: 22,80 € / Gültigkeit: 6 Jahre
Alter: über 24 Jahre / Kosten: 37,00 € / Gültigkeit: 10 Jahre

Bei den neuen Personalausweisen kann eine Online-Ausweisfunktion aktiv geschaltet werden. Damit können Sie sich im Internet eindeutig ausweisen. Mehr Informationen zum neuen Personalausweis und der Online-Ausweisfunktion erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de und www.ausweisapp.bund.de

Reisepass

Ein Reisepass kann nur persönlich beantragt werden. Bei Kindern unter 18 Jahren muss bei der Beantragung zusätzlich ein gesetzlicher Vertreter anwesend sein, der seinen eigenen Personalausweis oder Reisepass vorlegen kann.

Für die Beantragung eines Reisepasses benötigen Sie

  • ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm ohne Rand),
  • den alten (Kinder-) Reisepass (wenn vorhanden) oder Ihren Personalausweis,
  • Geburtsurkunde oder Eheurkunde (bei Erstantrag),
  • bei Kindern unter 18 Jahren: 
    - eine unterzeichnete Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten
    sowie eine Kopie des Personalausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person bzw. eine Bescheinigung des Jugendamts über das alleinige Sorgerecht.
    - persönliches Erscheinen von mindestens einem Elternteil mit dem Kind

Der Reisepass kann in der Regel nach ca. 3-6 Wochen bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden, ein Express-Reisepass bereits nach ca. 3 Werktagen.

Alter: unter 24 Jahre / Kosten: 37,50 € / Gültigkeit: 6 Jahre

Alter: über 24 Jahre / Kosten: 70,00 € / Gültigkeit: 10 Jahre

A C H T U N G: 

Kinderreisepässe dürfen nicht mehr ausgetsellt werden. Seit dem 01.01.2024 kann für Kinder, genau wie bei Erwachsenen, für EU-Reisen ein Personalausweis und für nicht EU-Reisen ein Reisepass ausgestellt werden.

Zusätzlich können folgende Leistungen in Anspruch genommen werden. Die Gebühr erhöht sich dadurch entsprechend der angegebenen Kosten.

Reisepass mit 48 Seiten: 22 €
Express-Reisepass: 32 €
Express-Reisepass mit 48 Seiten: 54 €

Führerschein

Wir nehmen gerne für Sie folgende ausgefüllte Anträge entgegen und leiten diese an das zuständige Landratsamt Heilbronn weiter:

  • Umtausch Kartenführerschein
  • Erteilung oder Erweiterung Fahrerlaubnis
  • Erteilung BF 17 ("Begleiteten Fahren ab 17")
  • Verlängerung für LKW oder Bus
  • Fahrgastbeförderung

Weitere Informationen finden Sie unter den Lebenslagen oder Leistungen.

+++ A k t u e l l e  M e l d u n g +++

Weiterer Schritt zur Digitalisierung:
Gang zur KFZ-Zulassungsbehörde nur noch in wenigen Fällen nötig

Seit Besuche beider Zulassungsstellen nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich sind, kommt es nur noch zu geringen Wartezeiten an den Schaltern. Für Nutzerinnen und Nutzer von i-Kfz 4 fallen sie künftig ganz weg, sie müssen nicht einmal mehr den Weg zur Behörde auf sich nehmen, wenn sie ihr Fahrzeug neu anmelden, ummelden oder abmelden wollen. Mit der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist der Prozess vollständig automatisiert von zuhause aus über die Internetseite der Zulassungsstellen möglich (je nach Wohnort www.heilbronn.de/kfz_online oder www.landkreis-heilbronn.de/online-dienste Ist der Prozess abgeschlossen, können sich die Autofahrerinnen und Autofahrer direkt in ihr Fahrzeug setzen und am Straßenverkehr teilnehmen.

Um die Vorteile von i-Kfz 4 nutzen zu können, müssen sich Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende allerdings digital identifizieren. Dazu stehen ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • entweder sie verwenden einen Personalausweis (nPA),
  • eine eID-Karte
  • oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT),

für die jeweils eine eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN freigeschaltet sind. Notwendig ist dafür ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder ein Kartenlesegerät.
Neu hinzugekommen sind die Alternativen, sich über BundID mit ELSTER-Zertifikat zu identifizieren. Reine Abmeldungen sind ab sofort sogar ganz ohne Identifikation online möglich.

Nach der erfolgreichen Prüfung der Daten und der Bezahlung der Gebühr über ein ePayment-System (wie beispielsweise Paypal oder Sofortüberweisung) können Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis ausgedruckt werden. Mit ihnen und dem vorab reservierten Kennzeichen, ist die sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeugs möglich.

„Diese schnelle Inbetriebnahme und die Möglichkeit sofort losfahren zu können, ist zusammen mit dem Wegfall der Wartezeit und des Behördengangs ein großer Gewinn dieses neuen Verfahrens und ein weiteres Beispiel dafür, welche Chancen und Erleichterungen die Digitalisierung der Verwaltung bietet“, sagt Heilbronns Bürgermeisterin Agnes Christner.

„Nachdem wir bundesweit als erste Zulassungsstelle seit April im Echtbetrieb von i-Kfz 3-Plus arbeiten, freuen wir uns auf die Stufe 4, die eine Nutzung weiter vereinfacht und hoffen dadurch, dass das Angebot der Online-Zulassung deutlich mehr Verbreitung und Anklang in der Bevölkerung findet“, betont Landrat Norbert Heuser.  

Alle Unterlagen (Zulassungsbescheid und -bescheinigungen sowie die notwendigen Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen) werden von der Zulassungsstelle umgehend per Post zugesandt, um das Fahrzeug dauerhaft fahren zu können.

Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis ist in den verschiedensten Lebenslagen vorzulegen, beispielweise bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme einer speziellen Gewerbetätigkeit. Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind.
Das Führungszeugnis kostet 13,00 € und kann sowohl auf dem Rathaus als auch online beantragt werden. Für den Online-Antrag benötigen Sie den neuen Personalausweis mit aktiver Online-Ausweisfunktion und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

Meldeauskunft

Behörden, Unternehmen und Privatpersonen können Auskünfte aus dem Einwohnermeldewesen erfragen. Auskünfte können mit einer schriftlichen Anfrage an das Rathaus gerichtet werden.

Zu bestimmten Zwecken wie z.B. die Ermittlung von Jubilaren, Wählergruppen oder Anfragen von Adressbuchverlagen dürfen auch Sammelauskünfte erteilt werden. Wenn Sie nicht wünschen, dass Ihre Daten zu diesen gewissen Zwecken weiteregegeben werden, können Sie hiergegen widersprechen. Benutzen Sie dafür bitte den Antrag auf Sperrvermerk oder melden Sie sich im Rahtaus in Zimmer 4. Ein Widerspruch gegen die Weitergabe der persönlichen Daten wirkt dauerhaft.

Meldebescheinigung

Wenn Sie gegenüber Behörden und anderen Stellen nachweisen müssen, dass Ihre Adresse aktuell ist, kann neben der Vorlage des Personalausweises eine Meldebescheinigung verlangt werden. In der Meldebescheinigung sind der vollständige Vor- und Nachname, der Geburtsname, das Geburtsdatum und der Geburtsort, die gespeicherte Staatsangehörigkeit, der Familienstand und die aktuelle Adresse angegeben.
Die Bescheinigung wird am Wohnort ausgestellt und kostet 8,50 €.

Meldepflicht

Für alle Menschen, die in Deutschland wohnen, gilt eine Meldepflicht. Personen, die eine Wohnung neu beziehen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug bei der Gemeindeverwaltung anmelden. Auch Umzüge innerhalb der Gemeinde müssen gemeldet werden. Eine Rückmeldung an die letzte Wohngemeinde erfolgt automatisch.

Ab 01.11.2015 ist bei der Anmeldung eine Bescheinigung des Wohnungsgebers über den Bezug der Wohnung vorzulegen.

Nach dem Umzug sollten Sie alle wichtigen Stellen über Ihre neue Adresse informieren. Damit Sie davon keine vergessen, haben wir die INFO für Neubürger zusammengestellt.

Abmeldungen auf dem Rathaus sind nur noch bei einem Wegzug ins Ausland notwendig. Außerdem bei Personen, die mehrere Wohnungen angemeldet haben und davon eine abgemeldet werden soll.