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> Ab Juli startet das "Virtuelle Bauamt" im Landratsamt Heilbronn

 Öffnungszeiten und Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung über die Feiertage


Ab Mittwoch, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich Donnerstag, 01.01. (Neujahr):
geschlossen und nicht besetzt


Freitag, 02.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet

 

Ab Montag, 05.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da. 

 

Während der Schließtage (ausgenommen der 24. und 31. Dezember sowie die jeweiligen Feiertage) 
vertritt uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) die Stadtverwaltung Güglingen.
Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit an 
Frau Sandra Schaber 07135/108-31 oder Frau Vanessa Ensinger 07135/108-10.

 

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK
rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. 
Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Landratsamt Heilbronn (Archiv)

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Landratsamt Heilbronn | 14.05.2024 – 07.07.2024

Ab Juli startet das "Virtuelle Bauamt" im Landratsamt Heilbronn

Kostenlose Online-Fortbildung für Planverfasser

Ab Juli setzt das Landratsamt Heilbronn bei der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren auf die landeseinheitliche Lösung „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW).

Ab Montag, 1. Juli, können digitale Bauanträge nur noch über die Plattform eingereicht werden.

Das ViBa des Landratsamtes Heilbronn ist über folgenden Link erreichbar: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-heilbronn/. Bis Ende Juni 2024 können digitale Bauanträge wie bisher nur über Service-bw eingereicht werden.

Für die Nutzung von ViBa ist eine Bund ID für den Bauherrn und ein Unternehmenskonto für den Planverfasser, beispielsweise für den Architekten, erforderlich. Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einzuplanen.

Kostenlose Schulung für Planverfasser
Das Ministerium für Landesentwicklung bietet eine kostenlose Online-Schulung speziell für Planverfasser am Mittwoch, 12. Juni, von 14 bis 15.30 Uhr an. Über den Link kann der Schulung beigetreten werden:

https://bitbw2.webex.com/bitbw2-de/j.php?MTID=m7932c07955f57f0d0e39a8c52796c1ca

Ab 1. Juli 2024 sind folgende baurechtlichen Anträge und Anzeigen über die ViBa-Plattform digital möglich:

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO, Baugenehmigungsverfahren nach § 58 LBO, Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO, Kenntnisgabe eines Vorhabens nach § 51 LBO, Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage nach § 51 Abs. 3 LBO, Bauvoranfrage nach § 57 LBO, Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen, Ausnahme von einer Veränderungssperre, Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO, Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO, Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO.

Auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-heilbronn.de/baurechtliche-verfahren sind der Link zum Virtuellen Bauamt, sowie der Link zur Schulung für Planverfasser und weitere Informationen eingestellt.

Baurechtliche Anträge in Papierform können nur noch bis Ende dieses Jahres beim Landratsamt Heilbronn eingereicht werden. Ab 1. Januar 2025 sind nur noch digitale Anträge möglich, dies ist gesetzlich so festgelegt.

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