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 Öffnungszeiten und Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung über die Feiertage


Ab Mittwoch, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich Donnerstag, 01.01. (Neujahr):
geschlossen und nicht besetzt


Freitag, 02.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet

 

Ab Montag, 05.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da. 

 

Während der Schließtage (ausgenommen der 24. und 31. Dezember sowie die jeweiligen Feiertage) 
vertritt uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) die Stadtverwaltung Güglingen.
Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit an 
Frau Sandra Schaber 07135/108-31 oder Frau Vanessa Ensinger 07135/108-10.

 

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK
rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. 
Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau | 11.06.2024 – 17.06.2024

Unterstützung für Geschädigte durch Hochwasser und Frost

Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sind von den Frost- und Wasserschäden der letzten Monate oder vom aktuellen Hochwasser betroffen. Die wirtschaftlichen Folgen sind in vielen Fällen noch nicht zu greifen. Die SVLFG bietet Betroffenen folgende Unterstützung an:

  • Beratung zum Gesundheitsschutz bei Aufräumarbeiten

Die Präventionsmitarbeiter der SVLFG stehen für Beratung zur Verfügung. Die Telefonnummern der Ansprechpartner sind in Bayern die 0561 785-13631, in Baden-Württemberg die 0561 785-16038, in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt die 0561 785-17303, in Thüringen und in Sachsen die 0561 785-12669. Die Ansprechpartner der Prävention für alle Bundesländer sind auch im Internet aufgeführt unter www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention.

Mit einem formlosen Antrag können SVLFG-Versicherte eine zinslose Stundung aller fälligen Beiträge bis zur jeweiligen Oktober-Fälligkeit beantragen.

  • Krisenhotline der SVLFG (Telefon 0561 785-10101)

Hier erhalten SVLFG-Versicherte täglich rund um die Uhr anonym kostenlose Unterstützung von Psychologen (zum Ortstarif).

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