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> Schankerlaubnis für Vereinsfeste bzw. sonstige Veranstaltungen

Eingeschränkte Öffnungszeiten im Rathaus

Aufgrund einer internen Veranstaltung schließt das Rathaus am Montag, den 20. Oktober 2025 vormittags bereits um 11 Uhr. An diesem Tag sind wir also von 8 bis 11 Uhr und nachmittags von 13 bis 16 Uhr für Sie da und erreichbar.

Wir bitten um Verständnis und Beachtung!

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Aus dem Rathaus | 09.09.2024 – 31.10.2024

Schankerlaubnis für Vereinsfeste bzw. sonstige Veranstaltungen

Wir weisen darauf hin, dass für Vereinsfeste bzw. sonstige Veranstaltungen, an denen alkoholische Getränke gegen Entgelt abgegeben werden, nach § 12 des Gaststättengesetzes eine vorübergehende Gestattung zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft beantragt werden muss. Dieser Antrag sollte mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung im Rathaus, Zimmer 4, Frau Müller oder Frau Krempel (07046/962610), gestellt werden. Dabei sind genaue Angaben über Termin, Dauer der Veranstaltung, Anlass, örtliche Lage, Art der Bewirtschaftung und darüber zu machen, ob Musik dargeboten wird.

Den Antrag auf Ausschankerlaubnis können Sie auch jederzeit online auf der Gemeindehomepage www.zaberfeld.de abrufen und herunter laden: Gemeinde und Bürger → Verwaltung und Bauhof → Bürgerservice und Formulare → Ordnungsamt.
Oder scannen Sie ganz einfach den QR-Code mit Ihrem Smartphone ab.

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