Aus dem Rathaus | 08.10.2024
Aufwändige Pflegemaßnahmen, bei denen Bäume, Sträucher und Hecken stark eingekürzt werden, auf den Stock gesetzt oder gerodet werden, dürfen Sie jetzt in der Zeit zwischen 01. Oktober und Ende Februar durchführen. Verboten ist es dann wieder vom 01. März bis 30. September.
Aus Gründen des Natur- und Artenschutzes, insbesondere des Vogelschutzes sind die genannten Arbeiten daher bis spätestens 28. Februar abzuschließen.
Für folgende Maßnahmen gilt dieses Verbot aber nicht:
Ausgenommen vom Rückschnittverbot sind außerdem alle Maßnahmen, die dazu dienen, das Lichtraumprofil von Straßen und Gehwegen freizuhalten. Äste dürfen nicht in den Verkehrsraum hineinragen, damit der Fußgänger- und Straßenverkehr gefahrfrei fließen kann. Auch eine freie Sicht, insbesondere im Kurvenbereich und auf Verkehrsschilder, muss gegeben sein, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erhalten. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig und stellen Sie sicher, dass Ihre Anpflanzungen nicht über die Grundstücksgrenzen hinauswachsen und schneiden Sie überragende und sichtbehindernde Äste ausreichend zurück.
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