Aus dem Rathaus | 06.12.2024
In Baden-Württemberg läuft seit August das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ mit dem Ziel, die Anzahl der Abgeordneten im Landtag von Baden-Württemberg zu reduzieren. Die freie Sammlung hierzu läuft noch bis zum 11. Februar 2025.
Wer kann teilnehmen?
Eintragungsberechtigt ist, wer am Tag der Eintragung zum Landtag wahlberechtigt ist.
Wahlberechtigt zum Landtag sind:
In welchem Zeitraum läuft das Volksbegehren und wie kann ich teilnehmen?
Freie Unterschriftensammlung
Vom 12. September 2024 bis 11. Februar 2025 findet die sog. „freie Unterschriftensammlung“ durch die Vertrauensleute des Volksbegehrens statt. Dies kann auf unterschiedlichem Weg erfolgen: durch Gespräche an der Haustür, durch Infostände oder durch das Herunterladen und Unterzeichnen eines entsprechenden Formulars auf den Internetseiten der Verantwortlichen.
Die unterschriebenen Formblätter müssen anschließend beim Einwohnermeldeamt Zaberfeld abgegeben werden, wo das Unterschriftsrecht eines jeden Unterzeichnenden geprüft wird. Die Formblätter verbleiben beim Einwohnermeldeamt und werden nach Ende der Sammlung an die zuständige Stelle weitergeleitet.
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