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 Öffnungszeiten und Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung über die Feiertage


Ab Mittwoch, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich Donnerstag, 01.01. (Neujahr):
geschlossen und nicht besetzt


Freitag, 02.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet

 

Ab Montag, 05.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da. 

 

Während der Schließtage (ausgenommen der 24. und 31. Dezember sowie die jeweiligen Feiertage) 
vertritt uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) die Stadtverwaltung Güglingen.
Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit an 
Frau Sandra Schaber 07135/108-31 oder Frau Vanessa Ensinger 07135/108-10.

 

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK
rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. 
Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Landratsamt Heilbronn (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Landratsamt Heilbronn | 11.03.2025 – 17.03.2025

Schadstoffsammlungen

Am Samstag, 15. März, macht das Schadstoffmobil an folgenden Stellen im Landkreis Heilbronn Halt:

9 - 10:30 Uhr: Nordheim, Parkplatz beim Sportplatz, Lauffener Straße
11 - 11:30 Uhr: Hausen, Parkplatz beim TV Hausen e.V., Nordhausener Straße
12:30 - 13 Uhr: Meimsheim, Parkplatz beim Sportplatz, Alter Lauffener Weg
13:30 - 16 Uhr: Brackenheim, Parkplatz beim Bürgerzentrum in der Austraße

Privathaushalte können dort schadstoffhaltige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei abgeben. Abfälle werden auf diese Weise garantiert ordnungsgemäß beseitigt und verwertet.

Angenommen werden unter anderem: Pflanzen- und Holzschutzmitte; Gifte, Säuren und Laugen; Farb- und Lackreste, Verdünner; Chemikalien, quecksilberhaltige Stoffe; Leuchtstoffröhren.

Nicht angenommen werden unter anderem: Abfälle aus Gewerbebetrieben; Gebinde größer als 50 Liter.

Chemikalien dürfen nicht zusammengemischt werden. Wenn möglich, sollten die Originalverpackungen zur Sammelstelle mitgebracht werden.

Die Schadstoffe werden vor Ort den Mitarbeitenden der Sammlung übergeben. Einfach abgestellte Abfälle können zur Gefahr für Mensch und Umwelt werden.

Für handelsübliche Wandfarben (Dispersionsfarben) gelten Besonderheiten. Dispersionsfarben (keine Ölfarben und anderes) können von Privatanliefernden jederzeit in den Entsorgungszentren/ Müllannahmestellen Eberstadt und Schwaigern-Stetten sowie auf dem Recyclinghof in Neckarsulm-Stadt, Rötelstraße 3, zu den jeweiligen Öffnungszeiten kostenfrei abgegeben werden. Vollständig ausgehärtete Dispersionsfarbreste dürfen bedenkenlos in die graue Restmülltonne.

Eine Übersicht aller Sammeltermine sowie die Öffnungszeiten der Entsorgungsbetriebe und der Recyclinghöfe im Landkreis Heilbronn ist unter www.aw-landkreis-heilbronn.de abrufbar.

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