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> Wasserentnahmestelle Bitz nach Wintersperre wieder geöffnet

 Öffnungszeiten und Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung über die Feiertage


Ab Mittwoch, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich Donnerstag, 01.01. (Neujahr):
geschlossen und nicht besetzt


Freitag, 02.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet

 

Ab Montag, 05.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da. 

 

Während der Schließtage (ausgenommen der 24. und 31. Dezember sowie die jeweiligen Feiertage) 
vertritt uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) die Stadtverwaltung Güglingen.
Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit an 
Frau Sandra Schaber 07135/108-31 oder Frau Vanessa Ensinger 07135/108-10.

 

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK
rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. 
Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Aus dem Rathaus (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Aus dem Rathaus | 08.04.2025 – 11.05.2025

Wasserentnahmestelle Bitz nach Wintersperre wieder geöffnet

Die Wasserentnahmestelle Bitz ist ab dem 14. April wieder geöffnet. Die ausgegebenen Schlüssel können weiterhin verwendet werden.

Für die Entnahme gelten folgende Regeln:

1.) Die Mindestabnahme beträgt 1.000 Liter pro Entnahme und 10 cbm pro Jahr. Abgerechnet werden nur volle cbm; der Zählerstand ist mit einer Stelle nach dem Komma in der entsprechenden Entnahmeliste im Zählerkasten zu notieren

2.) Für jede der 2 Abnahmestellen liegt eine Liste aus, in der folgende Eintragungen zu machen sind (Bitte gut leserlich schreiben!!!):

Datum, Zählerstand (mit 1 Nachkommastelle), grundsätzlich immer Vor- und Zuname.
Bei erstmaliger Entnahme im Jahr ist zudem die genaue Rechnungsanschrift anzugeben.

3.) 1cbm-Fässer sollen nur an Entnahmestelle 1 befüllt werden

4.) Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr darf kein Wasser geholt werden

5.) Wasserpreis: 1,30 Euro pro m³ zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer

6.) Bei Störungen oder Beschädigungen ist umgehend der Bauhof Zaberfeld zu benachrichtigen.

7.) Bei Eigenbedarf der Gemeinde ist den Mitarbeitern des Bauhofs Vortritt zu gewähren!!!


Gemeindeverwaltung

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