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> Wasserentnahmestelle Bitz nach Wintersperre wieder geöffnet

Betriebsausflug am 24. Juli 2025 – Einrichtungen geschlossen

Am Donnerstag, 24. Juli 2025 bleibt das Rathaus Zaberfeld aufgrund des jährlichen Betriebsausflugs geschlossen. Auch der Bauhof, die Grundschulbetreuung sowie die Einrichtungen Kindergarten Ochsenburg, Naturkindergarten Zaberfeld und Kindertagesstätte am Hutzberg sind an diesem Tag nicht geöffnet.

Bitte beachten Sie, dass wir an diesem Tag weder telefonisch noch persönlich erreichbar sind. Ab Freitag, 25. Juli 2025, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

In dringenden standesamtlichen Notfällen wenden Sie sich bitte an das Standesamt, Stadtverwaltung Güglingen:
📞 07135 / 108-31

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie die Firma WUK rund um die Uhr unter:
📞 07046 / 9626-13 (automatische Rufumleitung ist eingerichtet)

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Aus dem Rathaus (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Aus dem Rathaus | 08.04.2025 – 11.05.2025

Wasserentnahmestelle Bitz nach Wintersperre wieder geöffnet

Die Wasserentnahmestelle Bitz ist ab dem 14. April wieder geöffnet. Die ausgegebenen Schlüssel können weiterhin verwendet werden.

Für die Entnahme gelten folgende Regeln:

1.) Die Mindestabnahme beträgt 1.000 Liter pro Entnahme und 10 cbm pro Jahr. Abgerechnet werden nur volle cbm; der Zählerstand ist mit einer Stelle nach dem Komma in der entsprechenden Entnahmeliste im Zählerkasten zu notieren

2.) Für jede der 2 Abnahmestellen liegt eine Liste aus, in der folgende Eintragungen zu machen sind (Bitte gut leserlich schreiben!!!):

Datum, Zählerstand (mit 1 Nachkommastelle), grundsätzlich immer Vor- und Zuname.
Bei erstmaliger Entnahme im Jahr ist zudem die genaue Rechnungsanschrift anzugeben.

3.) 1cbm-Fässer sollen nur an Entnahmestelle 1 befüllt werden

4.) Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr darf kein Wasser geholt werden

5.) Wasserpreis: 1,30 Euro pro m³ zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer

6.) Bei Störungen oder Beschädigungen ist umgehend der Bauhof Zaberfeld zu benachrichtigen.

7.) Bei Eigenbedarf der Gemeinde ist den Mitarbeitern des Bauhofs Vortritt zu gewähren!!!


Gemeindeverwaltung

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