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> Abschlagszahlungen für Wasser- und Abwassergebühren werden zur Zahlung fällig

 Öffnungszeiten und Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung über die Feiertage


Ab Mittwoch, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich Donnerstag, 01.01. (Neujahr):
geschlossen und nicht besetzt


Freitag, 02.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet

 

Ab Montag, 05.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da. 

 

Während der Schließtage (ausgenommen die jeweiligen Feiertage) 
vertritt uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) die Stadtverwaltung Güglingen.
Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit an 
Frau Sandra Schaber 07135/108-31 oder Frau Vanessa Ensinger 07135/108-10.

 

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK
rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. 
Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Aus dem Rathaus (Archiv)

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Aus dem Rathaus | 14.04.2025 – 20.04.2025

Abschlagszahlungen für Wasser- und Abwassergebühren werden zur Zahlung fällig

Die Abschlagszahlungen für das 1. Vierteljahr werden am 30. April fällig.

Die Höhe ergibt sich aus dem letzten Gebührenbescheid, es werden keine zusätzlichen Bescheide verschickt. Es wird um termingerechte Bezahlung gebeten, da im Verzugsfall Mahnungen erstellt und Mahngebühren sowie Säumniszuschläge erhoben werden müssen; die Gemeinde ist dazu gesetzlich verpflichtet.

Bei denjenigen, die uns eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden wir die fälligen Beträge von ihrem Bankkonto abbuchen.

Gemeindekasse

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