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Aus dem Gemeindeverwaltungsverband | 01.07.2025

Wirksamwerden der 9. Änderung zur 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Zabergäu

Das Landratsamt Heilbronn hat die von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Zabergäu am 01.04.2025 gebilligte und gem. § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorgelegte Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Zabergäu für den Bereich
A: „Gässle Erweiterung“ in Güglingen
B: „Am Flügelausee“ in Güglingen
C: „Wohnmobilstellplatz Ehmetsklinge“ in Zaberfeld
am 16.06.2025 genehmigt.

Maßgebend ist der Lageplan vom 07.04.2025, gefertigt vom Vermessungs- und Planungsbüro Matthias Käser, Kirchstr. 5, 74199 Untergruppenbach.

Die 9. Änderung der 1. Fortschreibung zum Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Zabergäu wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Der Flächennutzungsplan kann einschließlich seines Erläuterungsberichtes in den Rathäusern Güglingen, Marktstr. 19/21, Pfaffenhofen, Rodbachstr. 7 und Zaberfeld, Schlossberg 5, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Flächennutzungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen (§ 6 Abs. 5 BauGB).

Hinweise:
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der obg. Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Güglingen, 04.07.2025
gez. Michael Tauch
Vorsitzender des Gemeindeverwaltungsverbandes

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