Aus dem Gemeinderat | 23.06.2026
Ausschreibung Projektentwicklung „Ortsmitte II“ Zaberfeld
Der Gemeinderat hat die Bebauungsstudie für die Projektentwicklungsfläche „Ortsmitte II“ zur Kenntnis genommen und die STEG Stadtentwicklung GmbH mit der Durchführung der Ausschreibung beauftragt. Mit dem Beschluss wird der nächste Schritt für die Entwicklung des Areals in der Ortsmitte Zaberfelder eingeleitet. Die Projektfläche umfasst die gemeindeeigenen Grundstücke im Bereich Schloßberg/Leonbronner Straße und soll künftig einer Wohnnutzung sowohl für junge Familien als auch Seniorinnen und Senioren sowie Beschäftigte vor Ort zugeführt werden. Auf Basis einer Standortanalyse wurde ein städtebauliches Konzept entwickelt, das als Orientierung für interessierte Investoren dient. Ziel ist es, eine qualitätsvolle und ortsverträgliche Wohnbebauung zu ermöglichen und zugleich ausreichend Spielraum für innovative und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu lassen. Neben einer angemessenen Einbindung in das Ortsbild spielen auch Aspekte wie Erschließung, Aufenthaltsqualität und eine funktionale Stellplatzlösung eine wichtige Rolle bei der Projektentwicklung. Mit dem nun beschlossenen freiwilligen Bieterverfahren sollen geeignete Investoren angesprochen werden. Interessierte Bewerber werden aufgefordert, neben einem Kaufpreisangebot auch ein Planungs- und Nutzungskonzept einzureichen. Die eingehenden Konzepte werden anschließend bewertet; ausgewählte Bewerber erhalten Gelegenheit, ihre Ideen im Gemeinderat vorzustellen. Die STEG Stadtentwicklung GmbH wird das Verfahren entsprechend der abgestimmten Zeitplanung vorbereiten und begleiten. Ergänzend zur öffentlichen Bekanntmachung ist vorgesehen, potenzielle Investoren gezielt anzusprechen.
Neubau Feuerwehrhaus Zaberfeld – Beauftragung Bietergemeinschaft Lehmann Architekten, Offenburg und AO Landschaftsarchitekten.Stadtplaner.Ingenieure, Mainz
Die Bietergemeinschaft Lehmann Architekten aus Offenburg und AO Landschaftsarchitekten.Stadtplaner.Ingenieure aus Mainz wurden mit den Architektenleistungen für den Neubau des Feuerwehrhauses Zaberfeld beauftragt. Die Auftragssumme für die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 beträgt 744.672,23 Euro. Dem Beschluss ging ein umfangreiches europaweites Vergabeverfahren voraus. Auf die Ausschreibung gingen insgesamt 203 Bewerbungen ein. Nach einem Planungswettbewerb mit 13 eingereichten Entwürfen wurde der Entwurf der nun beauftragten Bietergemeinschaft von einer unabhängigen Fachjury mit dem ersten Preis ausgezeichnet. Das neue Feuerwehrhaus soll den Zusammenschluss der bisherigen Einsatzabteilungen an einem zentralen Standort ermöglichen und optimale Voraussetzungen für den Einsatzdienst, die Kinder- und Jugendfeuerwehr sowie die ehrenamtliche Arbeit der Feuerwehr schaffen. Parallel zur weiteren Planung laufen bereits die Vergabeverfahren für die Fachplanungen sowie die weiteren vorbereitenden Schritte. Nach derzeitiger Planung soll der Förderantrag Anfang 2027 gestellt werden. Die Inbetriebnahme des neuen Feuerwehrhauses wird aktuell für Ende 2029 angestrebt.
Kommunale Wärmeplanung – Abschlussbericht
Der Gemeinderat hat den Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplan für Zaberfeld beschlossen. Der Wärmeplan zeigt auf, wie die Wärmeversorgung in unserer Gemeinde langfristig klimafreundlich, bezahlbar und zukunftssicher gestaltet werden kann. Im Rahmen der Planung wurden der aktuelle Wärmebedarf, die vorhandenen Heizsysteme sowie die Potenziale für erneuerbare Energien untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass der größte Teil des Wärmebedarfs in privaten Haushalten entsteht und die Wärmeversorgung derzeit noch überwiegend auf Heizöl und Gas basiert. Gleichzeitig bestehen insbesondere bei älteren Gebäuden und Heizungsanlagen Möglichkeiten, den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen zu reduzieren. Der Wärmeplan macht deutlich, dass für Zaberfeld dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen und erneuerbare Energien für die Zukunft im Fokus stehen werden. Mit dem Beschluss des Wärmeplans hat der Gemeinderat außerdem die Verwaltung beauftragt, erste Maßnahmen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten vorzubereiten und zu planen. Dazu gehören insbesondere das Etablieren von Informationsveranstaltung wie beispielsweise das geplante Energieforum im Herbst 2026, die Prüfung von Fördermöglichkeiten oder das Aufstellen eines Sanierungsfahrplanes für gemeindeeigene Gebäude sowie die Fortschreibung des kommunalen Energiemanagements. Bei all diesen Themen wird Serina Hirschmann, Klimaschutzmanagerin beim Gemeindeverwaltungsverband, unterstützend mitwirken. Wichtig ist: Aus dem kommunalen Wärmeplan ergeben sich derzeit keine unmittelbaren Verpflichtungen sowohl für die Gemeinde als auch für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer. Der Wärmeplan dient zunächst als Orientierung und Planungsgrundlage für die zukünftige Entwicklung der Wärmeversorgung in unserer Gemeinde.
Ferienbetreuung Grundschule, hier: interkommunale Zusammenarbeit
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Ferienbetreuung für die 3. Ferienwoche in den Sommerferien ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 gemeinsam mit der Gemeinde Pfaffenhofen und der Stadt Güglingen zu organisieren. Hintergrund ist die schrittweise Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG). Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung, der in den Folgejahren auf weitere Klassenstufen ausgeweitet wird. Dieser Anspruch umfasst auch die Ferienzeiten. Das Gesetz sieht vor, dass die Betreuung an höchstens 20 Ferientagen pro Jahr entfallen darf. In Zaberfeld gab es bisher 25 Schließtage. Um die gesetzlichen Anforderungen künftig einzuhalten und gleichzeitig ein verlässliches Angebot sicherzustellen, wurde gemeinsam mit Güglingen und Pfaffenhofen ein interkommunales Betreuungskonzept entwickelt. Künftig wird die Betreuung in der dritten Sommerferienwoche im jährlichen Wechsel von einer der drei Kommunen organisiert und steht Kindern aus allen beteiligten Kommunen offen. Die Sommerferienwochen vier bis sechs werden weiterhin von jeder Kommune eigenständig angeboten. Die Organisation erfolgt zunächst durch die Stadt Güglingen im kommenden Schuljahr 2026/2027. Pfaffenhofen übernimmt das Schuljahr 2027/2028 und Zaberfeld 2028/2029. Anschließend wird die Rotation fortlaufend in gleicher Reihenfolge weitergeführt. Für die dritte Sommerferienwoche gelten jeweils die organisatorischen Regelungen und Gebühren der durchführenden Kommune. Des Weiteren hat der Gemeinderat beschlossen das „Spielstadt-Ferienangebot“ der Evang. Kirchengemeinde in den Herbstferien 2026, welches großen Zuspruch bei den Kindern findet, von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr mit dem Team der Grundschulbetreuung sowie von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der „Spielstadt“ zu ergänzen. Damit ist auch in den Herbstferien der Rechtsanspruch nach dem Ganztagesförderungsgesetz für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule gewährleistet.
Kalkulation der Nutzungsgebühren für öffentliche Gebäude der Gemeinde
Der Gemeinderat hat die Neufassung der Benutzungssatzung sowie der Entgeltregelungen für die kommunalen Gebäude beschlossen. Ziel der Überarbeitung ist es, die bestehenden Regelungen an die aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen und die Nutzung künftig einfacher und einheitlicher zu gestalten. Die bisherigen Entgeltordnungen für die kommunalen Gebäude und die Mehrzweckhalle stammen überwiegend aus den Jahren 2001 beziehungsweise 2005 und wurden zuletzt im Jahr 2023 im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuerrecht angepasst. Aufgrund veränderter Nutzungsbedingungen und organisatorischer Anforderungen wurde nun eine grundlegende Überarbeitung vorgenommen. Im Zuge der Neufassung werden die bisherigen Regelungen für die Mehrzweckhalle und die öffentlichen Gebäude der Gemeinde in einer gemeinsamen Satzung zusammengeführt. Damit sollen Abläufe vereinfacht und der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Die Überprüfung der Entgelte hat gezeigt, dass die bisherigen Gebühren für Bürgerhäuser, kleinere Räume und Küchen grundsätzlich weiterhin angemessen sind und daher unverändert bleiben. Anpassungsbedarf besteht jedoch bei der Mehrzweckhalle. Hier wird das Nutzungsentgelt von bisher 200 Euro auf künftig 372 Euro pro Veranstaltungstag erhöht. Hintergrund sind die deutlich gestiegenen kalkulatorischen Kosten des Gebäudebetriebs. Die bestehende Hausmeisterpauschale bleibt grundsätzlich erhalten. Für zusätzlichen Aufwand, insbesondere bei erhöhtem Betreuungs- oder Reinigungsbedarf, werden ergänzende Pauschalregelungen eingeführt. Auch die Regelungen für Vereine werden vereinfacht. Künftig erfolgt die Abrechnung einheitlich über die Vereinsförderrichtlinien. Für Vereinsnutzungen gilt damit grundsätzlich ein Entgelt von 2 Euro je Belegungsstunde. Die bisherige Staffelung nach Mitgliederzahlen entfällt. Trotz der Anpassung der Gebühren werden die gemeindeeigenen Gebäude aber dennoch nicht kostendeckend betrieben werden können. Die weitere Entwicklung und langfristige Ausrichtung der öffentlichen Gebäude werden deshalb weiterhin regelmäßig überprüft.
Entwurf der Neuregelung zum Kostenersatz mit Verbänden
Bereits im April hat der Gemeinderat beschlossen, dass Tätigkeiten für den Zweckverband „Obere Zabergäugruppe“ und den Wasserverband Zaber, die beide ihren Verwaltungssitz im Zaberfelder Rathaus haben, innerhalb der regulären Arbeitszeit der Gemeindeverwaltung erbracht werden können und die Nutzung kommunaler Ressourcen grundsätzlich möglich ist. Mit der nun vorgesehenen Neuregelung für den Kostenersatz soll hierfür künftig ein entsprechender finanzieller Ausgleich an die Gemeinde Zaberfeld erfolgen. Hintergrund der Neuregelung sind Empfehlungen aus den Prüfungen durch die Gemeindeprüfanstalt. Dabei wurde angeregt, die bisher unterschiedlichen Regelungen zur Abrechnung von Leistungen und zur Nutzung kommunaler Ressourcen transparenter und einheitlicher zu gestalten. Künftig sollen die tatsächlich erbrachten Leistungen verursachungsgerechter abgerechnet werden. Vorgesehen ist insbesondere, Bauhofleistungen stundenbasiert zu verrechnen sowie Verwaltungsleistungen und Geschäftsaufwendungen nachvollziehbar zu erfassen. Gleichzeitig sollen bisherige Pauschalregelungen angepasst beziehungsweise ersetzt werden. Mit seiner Zustimmung kann der Zaberfelder Gemeinderat die neuen vorgeschlagenen Regelungen ab dem 01.01.2027 mittragen. Im nächsten Schritt wird die Neuregelung des Kostenersatzes Thema sein in den jeweiligen Verbandsversammlungen der beiden Verbände. Sollten sich dort Änderungen ergeben, wird der Gemeinderat erneut über die Kostenersätze beraten.
Feststellung der Jahresrechnungen 2020 und 2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Zaberfeld hat die Jahresrechnungen 2020 und 2021 entsprechend der vorgelegten Werte beschlossen. Das Jahr 2020 war das erste Haushaltsjahr nach der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR), das in Baden-Württemberg seit dem 1. Januar 2020 verpflichtend anzuwenden ist. Mit der Umstellung war neben der laufenden Haushaltsführung auch die Erstellung einer Eröffnungsbilanz und die vollständige Bewertung des kommunalen Vermögens verbunden. Aufgrund personeller Kapazitäten sowie notwendiger Klärungen im Zusammenhang mit der Eröffnungsbilanz konnte der Gemeinderat erst im vergangenen Jahr die Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2020 sowie den letzten kameralen Jahresabschluss 2019 beschließen. Die Jahresrechnungen 2020 und 2021 konnte die Kämmerei nun fertigstellen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen. Die noch fehlenden Jahresabschlüsse für die Jahre 2022 bis 2025 arbeitet die Verwaltung aktuell auf und werden dem Gremium ebenfalls zeitnah zur Beschlussfassung vorgelegt.
Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat beiden Bauanträgen zugestimmt.