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Sonstige Mitteilungen | 30.06.2026

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert

Falsche Versprechen zur Wärmedämmung sind weiterhin im Umlauf

Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klärt über irreführende Aussagen auf
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Rund um energetische Sanierungen von Gebäuden kursieren immer wieder falsche Annahmen und überzogene Werbeversprechen. Sie verunsichern Verbraucher:innen und können zu teuren Fehlentscheidungen führen. Andreas Köhler, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, zeigt, was hinter den irreführenden Aussagen steckt.
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Werbe-Mythos 1: „Dämmung spart stets 50 Prozent Energie“
Pauschale Einsparversprechen sind nicht seriös. Wie viel Energie durch Dämmmaßnahmen eingespart werden kann, hängt unter anderem von der Bauweise, Gebäudezustand, Heizsystem und Nutzerverhalten ab. Allgemeine Prozentangaben ohne Bezug auf ein konkretes Gebäude sind fachlich nicht belastbar und irreführend. Die Einsparung durch Dämmung kann vorab rechnerisch ermittelt werden. Dazu sind aber fachkundige Berechnungen oder praxisnahe Messungen nötig.
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Werbe-Mythos 2: „Beschichtung oder Anstrich ersetzen eine Wärmedämmung“
Dünne Beschichtungen, Fassadenanstriche oder lediglich Folien ersetzen weder eine fachgerecht ausgeführte Dämmung noch erzielen sie vergleichbare Energieeinsparungen. Gegenteilige Behauptungen, die solche Produkte als vollständigen Ersatz für eine Dämmung darstellen, sind fachlich falsch und nicht seriös nachweisbar.

Eine nachträgliche wirksame Wärmedämmung setzt Baustoffe mit nachgewiesen niedriger Wärmeleitfähigkeit und einer definierten Dämmdicke voraus. Typische Dämmstoffe bestehen zum Beispiel aus mineralischen oder organischen Fasern, mineralisch porösen Materialien oder geschäumten Kunststoffen, wobei sich die Materialien je nach Einsatzgebiet unterschiedlich gut eignen.
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Werbe-Mythos 3: „Förderung möglich“
Für die finanzielle Förderung energetischer Sanierungen gelten klare Anforderungen. Für nachträgliche Wärmedämmungen wird bei der Dämmwirkung gefordert, dass diese einen bestimmten Grenzwert des Wärmeverlusts nicht überschreitet. Eine gute Wärmedämmung hält diese Anforderung ein. Mit einem Anstrich oder einer Beschichtung ist das praktisch ausgeschlossen, auch dann, wenn Hersteller mit der Förderung werben.

Gefördert werden nachträgliche Wärmedämmungen unter anderem mit Zuschüssen und günstigen Darlehen durch die Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)sowie durch Förderprogramme der Bundesländer und Kommunen. Alle Förderprogramme setzen klare technische Mindestanforderungen voraus.

Nicht jedes als innovativ beworbene Produkt erfüllt diese Voraussetzungen. Pauschale Hinweise auf eine mögliche Förderung sind missverständlich, wenn sie die Anforderungen verschweigen. Dies betrifft insbesondere Produkte oder Systeme, die keine anerkannte Dämmwirkung im Sinne der Förderprogramme nachweisen.
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Fazit
Andreas Köhler rät Verbraucher:innen, bei der energetischen Sanierung auf nachvollziehbare Grundlagen zu setzen: „Wer energetisch sanieren möchte, sollte sich zuvor unabhängig beraten lassen. Das hilft, Mythen von Fakten zu trennen und Maßnahmen sinnvoll auf das jeweilige Gebäude abzustimmen. Wer sich nur auf Werbeversprechen verlässt, riskiert, viel Geld für sinnlose Maßnahmen auszugeben“.

Fragen zum Thema Wärmedämmung und energetische Sanierung beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch, per Video oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter unserer bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
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­Motten, Käfer & Co. in der Küche: Vorräte vor Schädlingen schützen

Tipps zur Vorbeugung und zur Bekämpfung von Vorratsschädlingen im Haushalt
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Gerade im Sommer gibt es sie immer häufiger: Vorratsschädlinge. Ob im Mehl oder in den Nüssen, Motten und Käfer fühlen sich besonders in trockenen Lebensmitteln wohl. Die Folge: befallene Lebensmittel müssen entsorgt werden.
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Heike Silber, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, wie sich ein Befall vorab vermeiden lässt und was Verbraucher:innen tun können, wenn sie Vorratsschädlinge entdecken.
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Wie kommen die Schädlinge in das Essen?
Vorratsschädlinge gelangen häufig unbemerkt in den Haushalt. Oft werden sie bereits mit eingekauften Lebensmitteln eingeschleppt, etwa über Mehl, Reis, Nüsse oder Gewürze. Typische Anzeichen sind kleine Gespinste in Verpackungen, krümelige Rückstände oder kleine Käfer und Larven im Vorratsschrank. Besonders warme Temperaturen und lange gelagerte Lebensmittel begünstigen ihre Vermehrung.

Die Zahl möglicher Vorrats- und Hygieneschädlinge ist groß. Häufig treten in deutschen Haushalten Käferarten wie Brot-, Korn- oder Reismehlkäfer sowie Mottenarten wie Dörrobst- und Mehlmotten auf, gelegentlich auch Schaben. Die meisten Schädlinge sind dabei nicht auf ein einzelnes Lebensmittel spezialisiert: Sie befallen unter anderem Mehl, Nüsse, Schokolade, Nudeln oder sogar Gewürze. Das warme und teilweise feuchte Klima in der Küche bietet ihnen günstige Lebensbedingungen.
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Was hilft gegen Vorratsschädlinge?
Um einen Befall zu vermeiden, sollten trockene Lebensmittel möglichst in gut verschließbaren Behältern mit Gummidichtung aufbewahrt werden. Offene oder beschädigte Verpackungen bieten Schädlingen einen leichten Zugang. Neu gekaufte Trockenvorräte sollten zudem auf einen möglichen Befall geprüft werden. Zudem empfiehlt es sich, Vorräte regelmäßig zu kontrollieren und kühl und trocken zu lagern. Zusätzlich sollte beim Kochen regelmäßig gelüftet werden, um die Luftfeuchtigkeit möglichst gering zu halten. Das Anbringen von Fliegengittern vor allen Fenstern verhindert zusätzlich das Einfliegen von Vorratsschädlingen.

Ist bereits Befall aufgetreten, sollten betroffene Lebensmittel konsequent entsorgt werden. Damit sich die Schädlinge nicht aus dem Müll heraus wieder verbreiten können, sollten die befallenen Lebensmittel vorher eingefroren worden sein. Anschließend ist es wichtig, den Vorratsschrank gründlich zu reinigen. Hierzu eignet sich Allzweck- oder Essigreiniger. Zur Eindämmung können bei Lebensmittelmotten auch Pheromonfallen – sogenannte synthetische Lockstoffe – zum Einsatz kommen.
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