Aus dem Gemeinderat | 28.07.2026
Satzung über die Festsetzung eines verkaufsoffenen Feiertags für das 750jährige Jubiläum in Michelbach am 03. Oktober 2026
Am 750-jährigen Gemeindejubiläum des Ortsteils Michelbach am Samstag, 03. Oktober werden auch örtliche Firmen mitwirken. Der Gemeinderat hat hierfür der erforderlichen Satzung für die Festsetzung eines verkaufsoffenen Feiertags zugestimmt. Mit dem Beschluss können die teilnehmenden Firmen im Ortsteil Michelbach am 3. Oktober 2026 in der Zeit von 12:00 bis 17:00 Uhr ihre Türen öffnen und sich präsentieren. Neben der Mitwirkung der örtlichen Firmen wird es ein ganztägiges Festprogramm, an dem sich die Kirchengemeinde, der Kindergarten Sonnenblumenland, der TSV Michelbach, die Feuerwehr und die MUT-Gruppe beteiligen und der Grundschulchor auftreten werden. Gestartet wird um 10 Uhr mit einem Festgottesdienst in der Kirche. Den Tag über wird es zahlreiche Angebote im gesamten Ortsteil für Groß und Klein geben. Unter anderem wird nach dem Gottesdienst beim Spielplatz im Baugebiet „Bäumlesäcker“ eine Linde anlässlich des Jubiläums gepflanzt. Bereits ab 11 Uhr ist im Bürgerhaus eine Bilderausstellung geöffnet, die Einblicke in die Geschichte und Entwicklung des Ortsteils Michelbachs bietet. Ebenfalls im Bürgerhaus findet um 17 Uhr ein Vortrag statt, der den Besucherinnen und Besuchern die Geschichte Michelbachs lebendig und anschaulich näherbringen wird. Zum feierlichen Abschluss des 750-jährigen Jubiläums lädt die Kirchengemeinde am Sonntagabend, 4. Oktober, zu einem Kirchenkonzert ein.
Beauftragung Abriss Schloßberg 2 – Ortsmitte II
Der Gemeinderat hat die Abbrucharbeiten im Entwicklungsbereich „Ortsmitte II“ an die Firma ARS GmbH zum Netto-Angebotspreis von 62.000 € zu vergeben, die im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebote eingereicht hat. Grundlage hierfür ist die im Juni beschlossene Bebauungsstudie für das Areal „Schloßberg“, die den schrittweisen Rückbau der bestehenden Gebäude als Voraussetzung für die geplante Wohnbebauung vorsieht. Im ersten Bauabschnitt wird das Gebäude Schloßberg 2 (Wohngebäude) sowie die dazugehörige Scheune zurückgebaut. Die Wohngebäude Leonbronner Straße 3 und 3/1 bleiben zunächst bestehen und werden erst zu einem späteren Zeitpunkt abgebrochen. Die Kosten für den Abbruch der Gebäude sind grundsätzlich im Rahmen des Sanierungsprogramms bis zu 100% förderfähig. Erzielt die Gemeinde mit dem lastenfreien Verkauf des Grundstücks jedoch einen Gewinn, hat das Land die Möglichkeit bereits bewilligte Fördermittel anteilig wieder zurückzufordern. Zur Sicherung der Liquidität wird die Gemeinde die Fördermittel aber zunächst in Anspruch nehmen und entsprechend abrufen. Eine abschließende Klärung zur Förderung erfolgt erst im weiteren Sanierungsverfahren in Abstimmung mit dem Land. Den Beginn der Abbrucharbeiten möchte die Gemeinde nutzen und die Bevölkerung über die laufende Ortskernsanierung sowie die weiteren Planungen für die Zaberfelder Ortsmitte informieren. Hierzu ist direkt am Abbruchobjekt eine Informationsveranstaltung vorgesehen, zu der bereits heute alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind.
Beschaffung Ersatzfahrzeug Bauhof
Ende 2025 wurde ein rund 20 Jahre alter Transporter des Bauhofs aufgrund seines Alters und zunehmender Reparaturen außer Betrieb genommen. Es hat sich allerdings in den vergangenen Monaten gezeigt, dass für die vielfältigen Aufgaben des Bauhofs auf dem gesamten Gemarkungsgebiet ein weiteres Fahrzeug unverzichtbar ist, unter anderem für den Transport von Maschinen, Geräten und Materialien. Nach Prüfung verschiedener Angebote hat sich der Gemeinderat dem Antrag der Verwaltung angeschlossen und dem Kauf eines Ford Transit mit Doppelkabine zugestimmt. Die Beschaffung erfolgt über das örtliche Autohaus Stuber. Die Gesamtkosten für das neue Bauhoffahrzeug belaufen sich auf netto 36.390 €.
Nachtragshaushalt 2026 – Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat hat dem vorgelegten Nachtragshaushalt 2026 zugestimmt. Dieser wurde erforderlich, nachdem sich die finanziellen Rahmenbedingungen seit der Verabschiedung des Haushaltsplans im Januar 2026 deutlich verändert haben. Insbesondere die Erhöhung der Kreisumlage sowie weitere Belastungen im kommunalen Finanzausgleich führten zu einer spürbaren Verschlechterung der Haushaltslage der Gemeinde Zaberfeld. Um diese Mehrbelastungen aufzufangen, hat die Verwaltung sämtliche Haushaltsansätze überprüft und Einsparpotenziale genutzt. Neben der bereits beschlossenen Streichung des Leitbildprozesses wurden verschiedene Pauschalansätze reduziert sowie aktuelle Entwicklungen bei Erträgen und Aufwendungen in den Nachtragshaushalt eingearbeitet. Darüber hinaus hat die Verwaltung Zinsaufwendungen für künftig erforderliche Investitionskredite im Nachtragshaushalt berücksichtigt. Auch im Investitionsbereich ergeben sich wesentliche Veränderungen – allerdings überwiegend mit positiven Auswirkungen. Änderungen ergeben sich vor allem durch die erst im Jahr 2026 erfolgten Abrechnungen der Ortsdurchfahrt Ochsenburg und der Schulhaussanierung. Die geplanten Sanierungen der Ortsdurchfahrten in Leonbronn und Zaberfeld werden sich beide verzögern, so dass für diese beiden Maßnahmen voraussichtlich kein Investitionsbedarf anfallen wird. Die Kosten für die bereits angelaufenen Planungen für den Feuerwehrhausneubau sowie die Sanierung des Ochsenburger Kindergartengebäudes wird die Gemeinde mit LuKiFG-Fördermitteln des Bundes finanzieren. Erstmals seit vielen Jahren ist zur Sicherung der Liquidität der Gemeinde die Aufnahme eines Kredits vorgesehen. Dieser soll ausschließlich zur Finanzierung von Investitionen im gebührenfinanzierten Wasser- und Abwasserbereich dienen und über die entsprechenden Gebühren refinanziert werden. Der Nachtragshaushalt verdeutlicht, dass steigende Umlagen, höhere Personal- und Sachkosten sowie wachsende Abschreibungen die finanziellen Handlungsspielräume der Gemeinde Zaberfeld zunehmend einschränken. Gemeinderat und Verwaltung werden deshalb auch künftig alle Ausgaben kritisch hinterfragen, notwendige Prioritäten setzen und den Gemeindehaushalt verantwortungsvoll konsolidieren.
Abwassergebühren
Der Gemeinderat der Gemeinde Zaberfeld hat die Änderung der Abwassersatzung sowie die Abwassergebühren für das Jahr 2026 beschlossen. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies eine erfreuliche Entlastung, denn die Abwassergebühren werden rückwirkend zum 1. Januar 2026 gesenkt. Die neuen Gebührensätze betragen 3,10 Euro je Kubikmeter (bisher 3,32 Euro) für Schmutzwasser und 0,31 Euro je Quadratmeter versiegelter Fläche (bisher 0,35 Euro) für Niederschlagswasser. Da die Jahresabschlüsse des Gemeindeverwaltungsverbands „Oberes Zabergäu“ noch ausstehen, konnte die gesetzlich vorgesehene Nachkalkulation der Vorjahre derzeit noch nicht erfolgen. Um dennoch eine rechtssichere Gebührenfestsetzung zu gewährleisten, wurde die Kalkulation der Abwassergebühren auf Grundlage der aktuellen Haushaltsdaten erstellt. Die neu beschlossenen Gebühren werden rückwirkend zum 1. Januar 2026 angewendet. Die Entlastung wird aufgrund der technischen Abrechnung jedoch erst mit der Jahresabrechnung Mitte 2026 berücksichtigt. Bereits im Herbst 2026 wird der Gemeinderat allerdings erneut über die Abwassergebühren beraten müssen. Hintergrund ist eine EDV-Programmumstellung, so dass die Gemeinde Gebührenänderungen zum 01.01.2027 bereits im Vorfeld beschließen lassen muss. Neben der Gebührenanpassung wird auch die Abwassersatzung an die bereits bestehende Verwaltungspraxis angeglichen und dahin geändert, dass drei statt vier Abschlagszahlungen erhoben werden.
Feststellung Jahresrechnung 2022
Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2022 festgestellt. Erfreulicherweise schließt das Haushaltsjahr 2022 mit einem positiven Ergebnis von 1,66 Millionen Euro ab. Gegenüber der ursprünglichen Planung ergibt sich damit eine deutliche Verbesserung. Wesentliche Gründe hierfür waren höhere Einnahmen bei der Gewerbesteuer und aus dem kommunalen Finanzausgleich sowie geringere Aufwendungen, insbesondere bei den Abschreibungen, die die Gemeinde 2022 vollständig erwirtschaften konnte. Das positive Ergebnis wird den Rücklagen zugeführt und hilft dabei, mögliche negative Ergebnisse in den Folgejahren auszugleichen.
Feststellung Jahresrechnung 2023, Korrektur per Umlaufbeschluss im Nachgang zur Sitzung
Ebenfalls in der Sitzung hat der Gemeinderat die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 mit einem Ergebnis von 864.184,05 Euro festgestellt, welches geringer als ursprünglich geplant aber dennoch positiv ausfällt. Die Abweichungen sind insbesondere darauf zurückzuführen, dass zum einen geringere Erträge als erwartet erzielt wurden, zum anderen jedoch auch die Aufwendungen reduziert werden konnten. Ein wesentlicher Einflussfaktor auf den Jahresabschluss 2023 war das vor allem durch Grundstücksverkäufe geprägte Sonderergebnis. Aufgrund der verzögerten Fertigstellung des Baugebiets „Gottesacker III“ konnte die Gemeinde weniger Grundstücke als ursprünglich geplant veräußern. Erfreulich ist, dass die Gemeinde auch im Jahr 2023 ihre Abschreibungen vollständig erwirtschaften konnte. Der positive Jahresabschluss wird wie 2022 ebenfalls den Rücklagen zugeführt und hilft dabei, mögliche negative Ergebnisse in den kommenden Jahren auszugleichen. Am Tag nach der Sitzung hat die Verwaltung an der Fertigstellung der Jahresrechnung 2024 weitergearbeitet und nach einer Fehlermeldung des SAP-Programms festgestellt, dass die Anlagenbuchhaltung für das Jahr 2023 nicht vollständig geschlossen war. Die erforderliche Korrektur hat das Jahresergebnis 2023 lediglich um 161,45 Euro auf 863.022,60 Euro verändert. Da es sich um eine geringfügige Anpassung handelt, wurde der berichtigte Jahresabschluss 2023 nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht im Umlaufverfahren durch den Gemeinderat beschlossen. Der korrigierte Jahresabschluss 2023 kann im Ratsinformationssystem des Gemeinderats auf der Gemeindehomepage eingesehen werden.
Naturparkzentrum – Auftragsbestätigung Sanierung Dach nach Hagelschaden
Der Gemeinderat hat der Auftragsbestätigung zur Sanierung des Flachdachs des Naturparkzentrum nach einem Hagelschaden am 31. Mai 2026 an die Firma Rita Dzoic nachträglich zugestimmt. Die Kosten für die Dachsanierung beliefen sich auf rund 50.000 Euro, die abzüglich eines Eigenanteils der Gemeinde von der WGV-Gebäudeversicherung übernommen wurden. Bei der Reparatur des Hagelschadens hat die ausführende Firma leider weitere erhebliche Schäden an der Dachkonstruktion entdeckt. Ein anschließend beauftragtes Gutachten bestätigt, dass die Holzverschalung großflächig verfault ist und auch tragende Holzteile geschädigt sind. Bürgermeisterin Diana Danner hat deshalb entschieden, das 18 Jahre alte Gebäude aus Sicherheitsgründen zu schließen. Die Gemeinde rechnet nach derzeitigem Stand mit Kosten von rund 350.000 Euro für die Sanierung des Daches. Da die Arbeiten haushaltsrechtlich als Unterhaltungsmaßnahme gelten, würden diese unmittelbar den Ergebnishaushalt belasten. Die Gemeinde Zaberfeld kann die Summe angesichts ihrer derzeitigen finanziellen Lage nicht aus eigener Kraft aufbringen. Bürgermeisterin Diana Danner führt deshalb bereits auf verschiedenen politischen Ebenen Gespräche. Ziel ist es, gemeinsam eine Finanzierungslösung für die Sanierung das Naturparkzentrum zu finden. Parallel prüft die Gemeinde, ob sie den Schaden haftungsrechtlich geltend machen kann. Wann die Sanierungsarbeiten beginnen und das Naturparkzentrum wieder öffnen kann, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Der Gemeinderat wird nach seiner Sommerpause über den aktuellen Sachstand informiert und erforderliche Beschlüsse fassen.
Annahme von Spenden vom 01.04.2026 bis 30.06.2026
Im 2. Quartal 2026 sind Spenden für das Projekt „Naturnaher Schulhof“ sowie den Kindergarten in Leonbronn und den Naturkindergarten in Zaberfeld bei der Gemeinde eingegangen. Der Gemeinderat hat die Spenden angenommen.
Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat allen drei Bauvorhaben zugestimmt.