Aus dem Rathaus | 31.07.2026
Die Gemeinde Zaberfeld beabsichtigt, im Bereich der Ortsmitte ein Wohnbauprojekt zu entwickeln und sucht hierfür im Rahmen eines freiwilligen Bieterverfahrens einen geeigneten Investor bzw. Bauträger.
Das Projektgrundstück umfasst eine Teilfläche der Flurstücke 74/3, 75/6 und 76/1 mit einer Größe von ca. 3.100 m².
Ziel der Gemeinde ist die Realisierung einer qualitativ hochwertigen Wohnbebauung mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen, um ein generationenübergreifendes Wohnen in zentraler Lage von Zaberfeld zu ermöglichen.
Die eingereichten Konzepte müssen mit den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans übereinstimmen. Abweichende Konzepte werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Das Mindestgebot für das voll erschlossene Baugrundstück beträgt 299 €/m².
Die Bewerbungsunterlagen müssen insbesondere ein Planungs- und Nutzungskonzept, Aussagen zur Fassadengestaltung, ein Stellplatzkonzept, ein energetisches Gesamtkonzept, einen Bonitätsnachweis sowie aussagekräftige Referenzen vergleichbarer Projekte enthalten.
Bewerbung und Rückfragen
Die STEG Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart, wurde von der Gemeinde Zaberfeld mit der Durchführung des Investorenauswahlverfahrens beauftragt.
Die vollständigen Vergabe- und Projektunterlagen können bei der STEG unter nachstehendem Kontakt angefordert werden.
Bewerbungen sowie Rückfragen sind schriftlich zu richten an:
die STEG Stadtentwicklung GmbH
Christoph Raz Olgastraße 54
70182 Stuttgart
E-Mail: christoph.raz@steg.de
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen der STEG bis spätestens Freitag, den 30. Oktober 2026, 12:00 Uhr in zweifacher schriftlicher Ausfertigung vorliegen.
Bei erfolgreicher Bewerbung erfolgt eine Einladung zur Vorstellung des Projekts in einer nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats.
Die Gemeinde Zaberfeld behält sich ausdrücklich vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen das Projektgrundstück veräußert wird. Sie ist berechtigt, mit Bewerberinnen und Bewerbern Nachverhandlungen zu führen. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe bezifferter Kaufangebote. Aus der Teilnahme am Verfahren, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung einer Bewerbung, können keinerlei Ansprüche gegen die Gemeinde Zaberfeld oder die STEG Stadtentwicklung GmbH hergeleitet werden.
Der Abschluss des Kaufvertrages verpflichtet den Investor zur Zahlung des Projektentwicklungshonorars an die STEG Stadtentwicklung GmbH, dieses ist im Mindestankaufspreis (bezogen auf 299 €/m2) inkludiert und beträgt 59 €/m2 bzw. in absoluten Zahlen 183.384,95,- €.
Nach der Auswahl des Investors durch den Gemeinderat der Gemeinde Althengstett ist der ausgewählte Investor verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen und auf Anforderung durch die STEG Stadtentwicklung GmbH eine Entschädigung für den Erhalt der Projektentwicklungsunterlagen in Höhe von in Höhe von € 60.000,- zu leisten.
Sofern es zum Kaufvertrag zwischen dem Investor und der Gemeinde kommt, wird diese Zahlung auf das Projektentwicklungshonorar angerechnet; andernfalls ist sie nicht erstattbar.
Bei Nichtzahlung durch den Investor ist die Gemeinde Althengstett berechtigt vom Zuschlag zurückzutreten und einen neuen Investor auszuwählen und zu benennen.

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