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Aus dem Gemeinderat

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Aus dem Gemeinderat | 17.09.2026

Ratssplitter 15. September 2026

Neubau Feuerwehrhaus Zaberfeld - Vergabe der Tragswerksplanungen nach HOAI §51 sowie der Technischen Ausrüstung nach HOAI §55

Die Planungen für den Neubau des Feuerwehrhauses in Zaberfeld gehen weiter voran. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung weitere wichtige Planungsleistungen vergeben. Beauftragt wurden sowohl die Tragwerksplanung als auch die Technische Gebäudeausrüstung für das neue Feuerwehrhaus. Für beide Planungsbereiche war aufgrund der jeweiligen Auftragssumme ein europaweites Vergabeverfahren erforderlich. Für die Tragwerksplanung gingen bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 30. Juni 2026 insgesamt 20 Teilnahmeanträge ein. Nach Prüfung der Unterlagen erreichten 13 Bewerber die volle Punktzahl. Aus diesem Kreis wurden im Rahmen eines anonymen Losverfahrens drei Büros sowie ein Nachrücker für das anschließende Verhandlungsverfahren ausgewählt. Im weiteren Verfahren überzeugte die str.ucture GmbH aus Stuttgart sowohl mit ihrer fachlichen Vorstellung im Verhandlungsgespräch als auch mit dem wirtschaftlichsten Honorarangebot. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung der Verwaltung und vergab die Tragwerksplanung nach § 51 HOAI mit einer Brutto-Auftragssumme von 88.428 Euro an das Ingenieurbüro str.ucture GmbH. Für die Technische Gebäudeausrüstung gingen fristgerecht sechs Teilnahmeanträge ein. Nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Bewertung der Referenzen wurden die geeigneten Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt. Im anschließenden Verhandlungsverfahren setzte sich das Ingenieurbüro MBP Ingenieure aus Mühlhausen mit seiner Vorstellung im Verhandlungsgespräch und dem wirtschaftlichsten Honorarangebot durch. Der Gemeinderat folgte auch hier der Empfehlung der Verwaltung und beauftragte das Ingenieurbüro mit den Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung. Die Auftragssumme für die Technische Gebäudeausrüstung beläuft sich auf brutto 302.753,44 Euro.

Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Zaberfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. September 2026 die Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Zaberfeld beschlossen. Die neue Satzung schafft den rechtlichen Rahmen für die künftige Organisation und Struktur der Feuerwehr und tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Mit der Neufassung wird die Organisation der Feuerwehr künftig schlanker und flexibler aufgestellt. Vorgesehen sind unter anderem ein Kommandant mit zwei oder drei Stellvertretern, acht Ausschussmitglieder sowie die Funktionen Schriftführer, Kassenverwalter, Gerätewart und Pressesprecher. Durch die flexible Anzahl der Stellvertreter kann zudem besser auf das Engagement der Feuerwehrangehörigen und die jeweiligen organisatorischen Anforderungen eingegangen werden. Die neue Struktur bereitet zugleich die Feuerwehr auf den geplanten Neubau des Feuerwehrhauses vor. Bis zum Einzug in das neue Feuerwehrhaus, in dem dann beide Abteilungen untergebracht sind, wird weiterhin auf die bestehenden Standorte Rücksicht genommen. Dafür werden Ausrückebereiche eingerichtet, die jeweils durch einen stellvertretenden Kommandanten als Ansprechpartner vor Ort betreut werden. Mit der neuen Satzung wird damit bereits frühzeitig die organisatorische Grundlage für die zukünftige Ausrichtung der Feuerwehr Zaberfeld geschaffen. Bei der Hauptversammlung der Feuerwehr am 09. Januar 2027 werden die beiden Abteilung fusionieren und die Wahlen entsprechend der neu erlassenen Feuerwehrsatzung durchgeführt.

Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung

Mit der Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung werden die Entschädigungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Zaberfeld an die aktuellen Empfehlungen des Landesfeuerwehrverbandes angepasst. Der allgemeine Entschädigungssatz für Feuerwehreinsätze und für die Teilnahme an Lehrgängen steigt von bisher 12 Euro auf künftig 15 Euro je Stunde. Bei Einsätzen wird die erste Stunde vollständig vergütet, anschließend erfolgt die Abrechnung halbstündlich mit dem halben Stundensatz. Bei Aus- und Fortbildungen bleibt es bei der Abrechnung nach vollen Stunden. Ebenfalls angepasst werden die Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger der Feuerwehr. Neu geregelt wird mit der Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung der Zuschuss zur Kameradschafts- beziehungsweise Jugendkasse. Künftig werden 60 Euro je aktivem Feuerwehrangehörigen, 30 Euro je Mitglied der Jugendfeuerwehr und 15 Euro je Mitglied der Kinderfeuerwehr gewährt. Damit werden der bisherige Zuschuss und das Übungsgeld zusammengeführt. Die bisherigen Ehrungen für 25- und 40-jährige Feuerwehr-Zugehörigkeit bleiben bestehen. Geehrte erhalten weiterhin einen Gutschein für sechs Übernachtungen im Feuerwehrheim Sankt Florian.

Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu Änderung der Verbandssatzung

Die Gemeinde Zaberfeld ist Gründungsmitglied des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu, dessen zentrale Aufgabe die Erschließung, Vermarktung und Verwaltung des interkommunalen Industriegebiets „Langwiesen“ ist. Der Zweckverband wird künftig seine öffentlichen Bekanntmachungen elektronisch veröffentlichen. Damit wird die bisherige Veröffentlichung in den Amtsblättern der Verbandsmitglieder durch eine zeitgemäße digitale Form ersetzt. Die technischen Voraussetzungen hierfür sind seit dem 1. Juli 2026 bei der Stadt Brackenheim geschaffen. Für die Umstellung muss die Verbandssatzung geändert werden. Der Zaberfelder Gemeinderat hat der vorgesehenen Änderung zugestimmt. Nach der Zustimmung der Gremien der übrigen Verbandsmitglieder muss abschließend noch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes die Satzungsänderung verabschieden.

Bauvorhaben

· Erdauffüllung zur Bodenverbesserung in Zaberfeld, Flurstücke 2667, 2668, 2669, 2670 und 2930

· Abbruch Scheune und Teilabbruch Wohnhaus, Neubau von OG und DG des Wohnhauses sowie Garage und Carport in Zaberfeld, Flst. 180,
Weilerer Straße

Der Gemeinderat hat beiden Bauvorhaben zugestimmt.

Ehmetsklinge – Verlängerung des Fischereipachtvertrages

Der Fischereiverein Zaberfeld hat die Fischereirechte an der Ehmetsklinge von der Gemeinde Zaberfeld gepachtet. Der Gemeinderat hat der Verlängerung des bestehenden Pachtvertrags um weitere zwölf Jahre vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2038 zugestimmt. Der jährliche Pachtzins bleibt dabei unverändert bei 2.000 Euro. Aufgrund der geltenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen kommt künftig die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzu. Damit beträgt der jährliche Zahlbetrag derzeit 2.380 Euro brutto. Für die kommenden Jahre wird eine besondere Regelung getroffen: Die Ehmetsklinge wird ab November 2026 für die vertiefte Sicherheitsüberprüfung der Stauanlage vollständig abgelassen. Mit einem erneuten Einstau wird voraussichtlich ab Herbst 2027 begonnen. Anschließend müssen sich das Gewässer und der Fischbestand zunächst wieder erholen. Zudem wird im Anschluss der Katzenbachsee für die dort ebenfalls anstehende Sicherheitsüberprüfung abgelassen. Teile des dortigen Fischbestands sollen in die Ehmetsklinge umgesetzt werden. Aus diesem Grund wird der Pachtzins für die Jahre 2027 bis einschließlich 2029 ausgesetzt. Die bestehenden Regelungen zur Bewirtschaftung und Befischung der Ehmetsklinge bleiben grundsätzlich bestehen.

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