VdK Ortsverband Oberes Zabergäu | 29.09.2026
Das bevorstehende Pflegeneuordnungsgesetz wird es Pflegebedürftigen wohl deutlich erschweren, einen Pflegegrad zu bekommen.
Das geht aus dem Entwurf hervor, den die Bundesregierung Anfang Juni vorgelegt hat. Sollte das Gesetz Ende des Jahres so verabschiedet werden, verschärfen sich die Voraussetzungen für die Pflegegrade 1 bis 3 voraussichtlich ab 2027.
Der Sozialverband VdK ruft seine 2,3 Millionen Mitglieder auf, noch bis Ende des
Jahres einen Antrag auf die Anerkennung eines Pflegegrades zu stellen, sollten sie
noch keinen Pflegegrad haben.
„Noch ist das neue Gesetz nicht verabschiedet und es gilt das alte Recht. Das müssen Pflegebedürftige und deren Angehörige nutzen“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Zögern ist jetzt genau der falsche Weg. Wer
schon länger über einen Erstantrag nachdenkt, sollte ihn bis zum 31. Dezember 2026 stellen. Denn wer noch in diesem Jahr einen Pflegegrad bekommt, behält ihn nach aktuellem Stand auch, wenn die Zugangsregeln verschärft werden.“
Wichtig ist, dass es nur um Erstanträge geht. Wer bereits einen Pflegegrad hat, sollte
einen Antrag auf Höherstufung nur nach reiflicher Überlegung stellen. Hier besteht
immer die Gefahr einer Rückstufung des Pflegegrads. Der VdK will mit dem Aufruf an
seine Mitglieder auch ein Zeichen Richtung Bundesregierung senden: „Nur, weil
Pflegebedürftige zukünftig seltener und weniger Leistungen erhalten sollen, heißt das
nicht, dass ihre Pflegebedürftigkeit verschwindet“, sagt Bentele. „Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen nicht weniger, sondern mehr Unterstützung.“
Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung daher auf, den Gesetzentwurf noch deutlich zu verbessern. UG