Aus dem Gemeinderat | 20.10.2026
Polizeirevier Lauffen stellt Sicherheitsanalyse im Gemeinderat vor
Joachim Geier vom Polizeirevier Lauffen stellte dem Gemeinderat die Sicherheitsanalyse für das Jahr 2025 vor. Diese gibt einen Überblick über die polizeilich erfassten Straftaten und Verkehrsunfälle in Zaberfeld. Insgesamt zeigt sich eine positive Entwicklung: Sowohl die Zahl der Straftaten als auch die der Verkehrsunfälle ging gegenüber dem Vorjahr zurück. Im Jahr 2025 wurden 89 Straftaten registriert, nach 96 im Vorjahr. Besonders die Diebstähle sowie die Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit gingen zurück. Wohnungseinbrüche wurden nicht verzeichnet. Zugenommen haben hingegen die Sachbeschädigungen von vier auf elf Fälle sowie die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von zwei auf fünf Fälle. Die Aufklärungsquote lag bei 59,6 Prozent. Auch die Zahl der Verkehrsunfälle sank von 68 auf 57. Während die Zahl der Leichtverletzten zurückging, stieg die Zahl der Schwerverletzten von drei auf fünf. Zudem war ein Verkehrstoter zu beklagen. Bei der Verkehrssicherheit setzt die Polizei verstärkt auf die Bekämpfung von Unfallursachen durch Kontrollen und Präventionsangebote. Ein zunehmendes Thema sind dabei Unfälle mit E-Scootern. Um einer Fehl- oder unsachgemäßen Nutzung entgegenzuwirken, soll auch die Präventionsarbeit an weiterführenden Schulen verstärkt werden. Ziel ist es, über die geltenden Regeln und Risiken aufzuklären und so die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Auch bei Verstößen bleibt die Polizei konsequent: Neben den Nutzern können unter bestimmten Voraussetzungen auch die Eigentümer der E-Scooter zur Verantwortung gezogen werden. Bei entsprechenden Verstößen können Bußgelder von 90 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg anfallen. Die Sicherheitsanalyse zeigt insgesamt eine rückläufige Entwicklung bei Straftaten und Verkehrsunfällen. Gleichzeitig verdeutlichen einzelne Fallzahlen, dass Sicherheit und gegenseitige Rücksichtnahme weiterhin wichtig bleiben – sowohl im Alltag als auch insbesondere im Straßenverkehr.
Aufwandsstruktur der Gemeinde Zaberfeld – Informationen und Grundsatzentscheidungen
Die aktuell angespannte Haushaltslage stellt die Gemeinde Zaberfeld vor große finanzielle Herausforderungen. Um die kommunalen Finanzen langfristig zu stabilisieren und die Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu sichern, hat sich der Gemeinderat mit der Aufwandsstruktur der Gemeinde und möglichen Einsparpotenzialen befasst. Im Nachtragshaushalt 2026 stehen Aufwendungen von rund 13,23 Millionen Euro Erträgen von rund 12,57 Millionen Euro gegenüber. Daraus ergibt sich für 2026 ein voraussichtlich negatives ordentliches Ergebnis von rund 650.000 Euro. Bereits im Mai diesen Jahres hatte der Gemeinderat die Ertragsstruktur betrachtet und mögliche Stellschrauben auf der Einnahmenseite beraten. Trotz der dabei untersuchten Maßnahmen blieb ein Defizit bestehen. Nun wurde die Ausgabenseite näher beleuchtet. Zusätzlichen finanziellen Druck verursachen notwendige Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen. Besonders ins Gewicht fällt die Sanierung des Daches des Naturparkzentrums, für die Kosten von rund 450.000 Euro veranschlagt werden. Auch die Sanierung des Rathausdaches steht an; die Kosten hierfür sind derzeit noch nicht beziffert. Für die Aufwandsstruktur wurden verschiedene Aufgabenbereiche der Verwaltung betrachtet. Dazu zählen unter anderem Personal- und Sachkosten, freiwillige Leistungen, die Unterhaltung und Nutzung kommunaler Gebäude sowie Möglichkeiten zur Digitalisierung und zur Zusammenarbeit mit anderen Kommunen. Dabei wurden unterschiedliche Ansätze aufgezeigt, mit denen Ausgaben reduziert oder Aufgaben künftig anders organisiert werden könnten. Je nach Aufgabenbereich wären damit auch Veränderungen bei einzelnen Angeboten oder Leistungen verbunden. Dem Gemeinderat ist bewusst, dass die Gemeinde vielfältige Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger erfüllt. Deshalb geht es darum, Einsparmöglichkeiten sorgfältig abzuwägen und zu prüfen, wo Ausgaben verringert werden können, ohne notwendige Aufgaben und Leistungen aus dem Blick zu verlieren. Der Gemeinderat hat die von der Verwaltung aufgezeigten Vorschläge zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, diese im Einzelnen weiter auszuarbeiten. Konkrete Maßnahmen werden dem Gremium zu einem späteren Zeitpunkt zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Überprüfung der kommunalen Steuern – Änderung der Hebesatzsatzung
Der Gemeinderat Zaberfeld hat eine Anpassung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer sowie eine Erhöhung der Hundesteuer beschlossen. Bei der Grund- und Gewerbesteuer sprach sich das Gremium zwar grundsätzlich für eine Erhöhung aus, lehnte jedoch die von der Verwaltung vorgeschlagene Höhe ab. Der Gemeinderat hält es angesichts der bereits hohen finanziellen Belastungen für wichtig, die Bürgerinnen und Bürger sowie die örtlichen Unternehmen nicht zusätzlich übermäßig zu belasten. Wann eine weitere Erhöhung der Hebesätze erfolgen könnte und in welcher Höhe diese ausfällt, wird der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt beraten. Die nun beschlossenen Hebesätze wird die Verwaltung in die Haushaltsplanung für das Jahr 2027 aufnehmen. Auf folgende Steuersätze ab dem 01. Januar 2027 hat sich der Gemeinderat geeinigt: Grundsteuer A: Erhöhung von 430 auf 475 Prozent für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke; Grundsteuer B: Erhöhung von 285 auf 330 Prozent für bebaute und unbebaute Grundstücke, die nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt werden; Gewerbesteuer: Erhöhung von 340 auf 370 Prozent für gewerbesteuerpflichtige Unternehmen. Anders fiel die Entscheidung bei der Hundesteuer aus: Hier hat der Gemeinderat den Vorschlag der Verwaltung weiter erhöht. Die Steuersätze waren zuletzt im Jahr 2016 angepasst worden. Ab dem 01. Januar 2027 gelten folgende Sätze für die Hundesteuer: Ersthund 120 €/Jahr (bisher 90 €/Jahr), jeder weitere Hund 240 €/Jahr (bisher 180 €/Jahr), Kampfhund 700 €/Jahr (bisher 540 €/Jahr), jeder weitere Kampfhund 1.400 €/Jahr (bisher 1.080 €/Jahr), Zwingersteuer 360 €/Jahr (bisher 270 €/Jahr).
Kalkulation der Wasserverbrauchs- und Zählergrundgebühren für das Jahr 2027 und Änderung der Wasserversorgungssatzung
Der Gemeinderat hat einer Anpassung der Wasserverbrauchsgebühr und der Zählergrundgebühren zugestimmt und die Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen. Grundlage ist eine neue Gebührenkalkulation für das Jahr 2027. Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt ab dem 01. Januar 2027 4,70 Euro je Kubikmeter Frischwasser zuzüglich Mehrwertsteuer. Auch die monatlichen Zählergrundgebühren werden ab dem neuen Jahr angepasst und richten sich nach der Größe des Wasserzählers: Bis Größe Q3 4: 6,10 Euro monatlich, bis Größe Q3 10: 11,80 Euro monatlich. Auch hier kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Für größere Wasserzähler werden die Gebühren individuell vereinbart. Die Gemeinde hat sich bewusst für einen einjährigen Kalkulationszeitraum entschieden, um flexibel auf Kostenentwicklungen, anstehende Investitionen und mögliche zusätzliche Unterhaltungsmaßnahmen reagieren zu können.
Kalkulation der Abwassergebühren für den Zeitraum 2027 und Änderung der Abwasserversorgungssatzung
Für die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser gelten in Zaberfeld ab dem 1. Januar 2027 ebenfalls neue Gebührensätze. Der Gemeinderat hat folgende Anpassung der Abwassergebühren beschlossen: Die Schmutzwassergebühr beträgt ab dem 1. Januar 2027 3,96 Euro je Kubikmeter Abwasser, die Niederschlagswassergebühr 0,36 Euro je Quadratmeter versiegelter Fläche. Für die Schmutzwassergebühr ist die verbrauchte Frischwassermenge maßgeblich. Bei der Niederschlagswassergebühr wird die angeschlossene überbaute und befestigte Fläche des Grundstücks zugrunde gelegt. Die neuen Gebührensätze für das Abwasser basieren auf der Gebührenkalkulation für das Jahr 2027. Ausschlaggebend für den Kostenanstieg sind insbesondere höhere Aufwendungen des Gemeindeverwaltungsverbands Oberes Zabergäu, was zu höheren Umlagen der Mitgliedsgemeinden Zaberfeld und Pfaffenhofen führt und bei der Kalkulation der Abwassergebühren mit einfließt.
Neufassung der Verbandssatzung des Neckar-Energieverbands (NEV)
Der Gemeinderat hat der geplanten Neufassung der Verbandssatzung des Neckar-Energieverbands (NEV) zugestimmt. Bürgermeisterin Diana Danner wurde ermächtigt, der Neufassung in der nächsten Verbandsversammlung zuzustimmen. Anlass für die Überarbeitung sind Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt aus der Finanzprüfung der Jahre 2017 bis 2024. Mit den Änderungen sollen die Zuständigkeiten der Verbandsorgane klarer geregelt und an die Entwicklung des Verbands angepasst werden. Dazu gehören unter anderem präzisere Regelungen zu den Aufgaben der Verbandsversammlung, des Verwaltungsrats und der Geschäftsführung sowie zur Vertretung des Verbands in Gesellschafterversammlungen. Zudem soll die öffentliche Bekanntmachung künftig über die Homepage des Verbands erfolgen und nicht mehr über den Staatsanzeiger. Hintergrund der Neufassung ist auch, dass der Neckar-Energieverband seine Beteiligungen in den vergangenen Jahren insbesondere in den Bereichen erneuerbare Energien sowie Strom- und Gasnetze erweitert hat.
Annahme von Spenden vom 01.07.2026 bis 30.09.2026
Im 3. Quartal 2026 sind Spenden für die Anschaffung von Seniorenstühlen für die Mensa, die Jugendfeuerwehr und den Kindergarten Hutzberg in Leonbronn eingegangen. Der Gemeinderat hat die Spenden angenommen.
Erwerb der Containeranlage Eugen-Zipperle-Straße 10 vom Ministerium der Justiz und Migration
Der Gemeinderat hat die Beschlussfassung auf die Dezembersitzung vertagt. Vor einer Beschlussfassung über den Erwerb möchte sich der Gemeinderat die Containeranlage ansehen.
Bauvorhaben
Der Gemeinderat hat das Einvernehmen zu den vorgelegten Bauanträgen erteilt.
Bauplatzvergabe Baugebiete „Gottesacker III“ in Zaberfeld und „Gartenäcker“ in Michelbach
Für den Bauplatz Flurstück 4863 im Baugebiet „Gottesacker III“ sowie für das Flurstück 1987 im Michelbacher Wohngebiet „Gartenäcker“ haben sich Interessenten gemeldet. Der Gemeinderat hat dem Verkauf der beiden Bauplätze zugestimmt und festgelegt, dass wie bisher die beiden Grundstücke innerhalb von 3 Jahren ab dem Kaufvertragsdatum mit einem bezugsfertigen Wohnhaus zu bebauen sind.
Kommunalisierung der technischen Wasserbetriebsführung im Zabergäu; Absichtserklärung
Die technische Betriebsführung der Wasserversorgung in Brackenheim, Güglingen, Pfaffenhofen und Zaberfeld sowie für die beteiligten Zweckverbände wird seit vielen Jahren durch das Unternehmen Wasserversorgungstechnik Uwe Kenngott erbracht. Da der bisherige Betriebsführer sein Unternehmen aus Altersgründen nicht dauerhaft weiterführen möchte, haben sich die beteiligten Kommunen mit einer zukunftssicheren Lösung für die Wasserversorgung beschäftigt. Ziel ist es, die technische Betriebsführung künftig gemeinsam in kommunaler Trägerschaft zu organisieren. Dazu soll eine interkommunale Gesellschaft gegründet werden, in die das bestehende Unternehmen übernommen wird. Auf diese Weise sollen das vorhandene Fachwissen gesichert, die Zusammenarbeit gestärkt und die technische Betriebsführung langfristig zuverlässig gewährleistet werden. Die Zuständigkeit für die Wasserversorgung und das Eigentum an den jeweiligen Anlagen bleiben weiterhin bei den einzelnen Kommunen. Der Gemeinderat hat der weiteren Vorgehensweise zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt, eine entsprechende Absichtserklärung zu unterzeichnen. Auf dieser Grundlage sollen die Verhandlungen mit den beteiligten Kommunen und dem bisherigen Betriebsführer über die erforderlichen Verträge und den Kaufpreis fortgeführt werden. Eine endgültige Entscheidung über die Umsetzung und die Beteiligung an der gemeinsamen Gesellschaft steht noch aus.