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Wasserverband Zaber

Die Zaber hat ihren Ursprung in der Nähe der Gemarkungsgrenze zwischen Zaberfeld und Sachsenheim. Von dort aus fließt sie durch den Stausee Ehmetklinge und dann das gesamte Zabertal hinab bis sie in Lauffen a.N. in den Neckar mündet. Entlang des Bachlaufs gab es Jahrhunderte lang immer wieder Hochwasserereignisse, die teilweise zu erheblichen Schäden an den Gebäuden, der Infrastruktur und in den landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben führten.

Aufgrund dieser Problematik hat sich 1962 der Wasserverband Zaber gegründet um Maßnahmen gegen die Gefahren des Hochwassers zu treffen. Mitglieder dieses Zweckverbandes sind die Gemeinden Zaberfeld, Pfaffenhofen, Güglingen, Cleebronn, Brackenheim und Lauffen a.N.. In der Broschüre zum 50-jährigen Bestehen des Wasserverbandes können Sie sich ausführlich über die Maßnahmen informieren, die seither umgesetzt wurden. Die Broschüre erhalten Sie auch im Rathaus. Die Hochwassereinrichtungen in Zaberfeld wie der Stausee Ehmetsklinge oder der Staudamm an der Landesstraße L 1103 haben beispielsweise beim Starkregenereignis im Juni 2013 bewiesen, dass sie die Wassermassen zuverlässig zurückhalten können.

Der Wasserverband hat seinen Sitz in Zaberfeld.

Anschrift und Kontaktdaten

Wasserverband Zaber
Schloßberg 5
74374 Zaberfeld

Ansprechpartner Frau Häußer
Telefon: 07046/9626-16
Fax: 07046/9626-26
annette.haeusser@zaberfeld.de

Verbandsversammlung

In der Verbandsversammlung sind die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden vertreten.
Die aktuellen Sitzungstermine werden frühzeitig im Zaberfelder Amtsblatt bekanntgegeben. Zum aktuellen Amtsblatt gelangen Sie hier!

© Hochwasserrückhaltebecken Zaberfeld beim Hochwasserereignis 2013, Gemeinde Zaberfeld

Schutz vor Überflutungen

Die Zahl von sogenannten Starkregenereignissen nimmt zu. Extreme Niederschläge und Hochwasser können zu Überflutungen und hohen Schäden führen. Die Gemeinde Zaberfeld hat gemeinsam mit dem Wasserverband Zaber in den vergangenen Jahrzehnten viel für den Hochwasserschutz getan. Eine Reihe von Rückhaltebecken sind entstanden, vor allem um das Überschwemmungsrisiko im Umfeld der Zaber zu reduzieren. Die Ehmetsklinge und der Katzenbachsee sind die prominentesten Beispiele für Dauerstaubecken. Gefragt sind aber auch die Bürger selbst.

Grundsätzlich gibt es vier Ursachen von Überflutungen: Über die Ufer tretende Gewässer, Überschwemmungen durch Hangwasser, das bei Starkregen in hohem Tempo abfließt, überlastete Kanalisationen und steigende Grundwasserspiegel. Um beispielsweise Gewässer im Zaum zu halten, hat der Wasserverband insgesamt sieben Rückhaltebecken gebaut und zwei örtliche Maßnahmen umgesetzt. Nach Angaben der Planer bietet dies den Zaber-Anliegern einen Schutz für statistisch alle 100 Jahre wiederkehrende Hochwasser. Das Becken Riesenhöfe in Leonbronn hat eine vergleichbare Schutzwirkung.

Allerdings: absoluten Schutz gibt es nicht. Auch deshalb, weil lokaler Starkregen so viel Wasser bringen kann, dass das grundsätzlich sehr leistungsfähige Zaberfelder Kanalsystem überlastet ist und Überflutungen nicht zu verhindern sind. Die Gemeinde betreibt Vorsorge, soweit dies möglich ist. In der Pflicht sind aber auch die Bürger:innen selbst. Das Wasserhaushaltsgesetz gibt vor, dass Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen ist. Der „Leitfaden Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung enthält viele wichtige Informationen und Tipps
(Download Leitfaden).

In Notfällen eilt die Freiwillige Feuerwehr den Zaberfeldern und Zaberfelderinnen zu Hilfe. Die Feuerwehrsatzung der Gemeinde definiert, was unter einem solchen Notstand zu verstehen ist. Dabei geht es zum Beispiel um ein Naturereignis, das zu einer „gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt“. Das heißt: Droht in einem überfluteten Keller ein Heizöltank auszulaufen, ist ein solcher Notstand gegeben, steht der Raum nur knöcheltief unter Wasser, eher nicht. Erbringt die Feuerwehr Dienstleistungen, für die sie nach den rechtlichen Vorgaben nicht zuständig ist, können Gebühren erhoben werden.