Grundsätzlich gibt es vier Ursachen von Überflutungen: Über die Ufer tretende Gewässer, Überschwemmungen durch Hangwasser, das bei Starkregen in hohem Tempo abfließt, überlastete Kanalisationen und steigende Grundwasserspiegel. Um beispielsweise Gewässer im Zaum zu halten, hat der Wasserverband insgesamt sieben Rückhaltebecken gebaut und zwei örtliche Maßnahmen umgesetzt. Nach Angaben der Planer bietet dies den Zaber-Anliegern einen Schutz für statistisch alle 100 Jahre wiederkehrende Hochwasser. Das Becken Riesenhöfe in Leonbronn hat eine vergleichbare Schutzwirkung.
Allerdings: absoluten Schutz gibt es nicht. Auch deshalb, weil lokaler Starkregen so viel Wasser bringen kann, dass das grundsätzlich sehr leistungsfähige Zaberfelder Kanalsystem überlastet ist und Überflutungen nicht zu verhindern sind. Die Gemeinde betreibt Vorsorge, soweit dies möglich ist. In der Pflicht sind aber auch die Bürger:innen selbst. Das Wasserhaushaltsgesetz gibt vor, dass Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen ist. Der „Leitfaden Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung enthält viele wichtige Informationen und Tipps
(Download Leitfaden).
In Notfällen eilt die Freiwillige Feuerwehr den Zaberfeldern und Zaberfelderinnen zu Hilfe. Die Feuerwehrsatzung der Gemeinde definiert, was unter einem solchen Notstand zu verstehen ist. Dabei geht es zum Beispiel um ein Naturereignis, das zu einer „gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt“. Das heißt: Droht in einem überfluteten Keller ein Heizöltank auszulaufen, ist ein solcher Notstand gegeben, steht der Raum nur knöcheltief unter Wasser, eher nicht. Erbringt die Feuerwehr Dienstleistungen, für die sie nach den rechtlichen Vorgaben nicht zuständig ist, können Gebühren erhoben werden.