Im westlichen Landkreis Heilbronn haben sich elf Städte und Gemeinden zusammengeschlossen um einen Mietspiegel zu erstellen. Es handelt sich dabei um einen „qualifizierter Mietspiegel“ gemäß § 558d BGB. Er bildet die ortsübliche Vergleichsmiete für die Städte Brackenheim, Eppingen, Güglingen und den Gemeinden Cleebronn, Gemmingen, Ittlingen, Kirchardt, Massenbachhausen, Nordheim, Pfaffenhofen und Zaberfeld ab.
Die ortsübliche Vergleichsmiete gibt die üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit wider. Den Nutzern steht ein kostenloser Online-Mietspiegelrechner zur Verfügung.
Der aktuelle Mietspiegel und weitere Informationen stehen Ihnen hier zur Verfügung:
Eppingen, 14.11.2025: Rund 5.500 Briefe an Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen in den Städten und Gemeinden Eppingen, Brackenheim, Cleebronn, Gemmingen, Güglingen, Ittlingen, Kirchardt, Leingarten, Massenbachhausen, Nordheim, Pfaffenhofen, Schwaigern, Zaberfeld, Abstatt, Eberstadt, Ellhofen, Flein, Ilsfeld, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Neckarwestheim, Obersulm, Talheim, Untergruppenbach, Weinsberg, Wüstenrot werden in den kommenden Tagen Post von der Stadtverwaltung erhalten. Grund dafür ist der neue Mietspiegel, der Anfang des Jahres 2026 erscheinen soll. Hierfür benötigen die Kommunen Angaben zu den vermieteten Wohnungen inklusive der Miethöhe.
Der qualifizierte Mietspiegel liefert ein wissenschaftlich abgesichertes, differenziertes Bild der bestehenden Mieten in den Kommunen: Wie hoch ist die ortsübliche Vergleichsmiete? Welche Spannen sind an den unterschiedlichen Standorten vorhanden? Damit bildet er die Basis für die Gestaltung der Mieten vor Ort. Als neutrales und kostenfreies Vergleichsinstrument für Mieterinnen und Mieter und Eigentümerinnen und Eigentümer hilft er, Mietstreitigkeiten zu vermeiden.
Mit der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels hat die Stadt Eppingen und die beteiligten Gemeinden die Firma Domus Consult Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH in Hamburg beauftragt. Die Teilnahme an der Befragung ist nach Artikel 238 § 2 EGBGB verpflichtend. Eine Zufallsstichprobe aus den Adressdaten der Stadt entscheidet darüber, wer angeschrieben wird. Dabei werden alle gesetzlichen Datenschutzregeln strengstens eingehalten.
Bitte um Beteiligung
Aufgrund der großen Bedeutung des Mietspiegels bitten die Städte und Gemeinden die angeschriebenen Personen darum, sich an der Befragung zu beteiligen. Wer einen Fragebogen erhält, möge diesen bitte ausgefüllt an die beauftragte Firma zurückzusenden – portofrei im beiliegenden Rückumschlag oder online bzw. per E-Mail.