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Bauamt

In der Regel müssen alle baulichen Veränderungen mit dem Bauamt abgestimmt werden. Für die meisten besteht auch eine Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht. Über die geltenden baurechtlichen Regelungen und die Bebauungspläne können Sie sich bei Herrn Schuster, Bauamt Zaberfeld erkundigen.

Die jeweiligen Gebühren für Bauangelegenheiten finden Sie in der aktuellen Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung). Diese ist unter der Rubrik Ortsrecht → Steuern und Gebühren für Sie eingestellt.

Weitere Informationen zum Thema bauen finden Sie auch → hier!

Rauchwarnmelderpflicht

Seit 01.01.2015 müssen in allen Wohnungen Rauchwarnmelder eingebaut sein. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für bereits bestehende Wohnhäuser. In welchen Räumen ein Rauchwarnmelder angebracht sein muss, wer für den Einbau verantwortlich ist und viele weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de

Energieberatung

Der Landkreis Heilbronn bietet den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis seit Juli 2015 eine kostenfreie Energieberatung an.
Auch in Zaberfeld wird eine Energieberatung den Bürgern angeboten. Die Termine sowie weitere Informationen können online unter www.landkreis-heilbronn.de/energieberatung eingesehen und vereinbart werden. Fragen oder Hilfe bei der Online-Terminvereinbarung erhalten Sie unter Tel.: 07131 994 – 1184 oder unter energieberatung@landratsamt-heilbronn.de

Grundstücksangelegenheiten

Bei einem Grundstückskauf oder -verkauf, im Erbfall und zu verschiedenen anderen Zwecken sind Grundstückseigentümer am Wert ihres Grundstückes interessiert. Zunächst ist hier ein Grundbuchauszug sehr aufschlussreich. Hier sind neben den Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks auch die Belastungen eingetragen, beispielsweise durch Geh-, Fahr- und Leitungsrechte oder Grundschulden. Einen Grundbuchausdruck oder die Einsicht in ein Grundbuch erhalten Sie bei Frau Stuber.
Um Aussagen über den Wert eines Grundstückes treffen zu können, kann zunächst der Bodenrichtwert herangezogen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit durch den Gutachterausschuss ein Wertgutachten erstellen zu lassen. Anfragen und Anträge nimmt die Stadtverwaltung Eppingen
(Tel.: 07262 920 1254 , E-Mail: gutachterausschuss@eppingen.de) gerne entgegen.
Des Weiteren können Baulasten auf dem Grundstück relevant sein oder Altlasten bestehen. Das Altlastenregister wird beim Landratsamt Heilbronn geführt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Bauherrschaft hat einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung, soweit die öffentlich rechtlichen Vorschriften eingehalten sind. Das Verfahren kann für alle Bauvorhaben angewendet werden. Dazu muss die Bauherrschaft ein Baugesuch, bestehend aus 3 Planheften, bei der unteren Baurechtsbehörde im Landratsamt Heilbronn einreichen. Nach der Nachbarbeteiligung und der städtebaulichen Beurteilung im GR prüft das Landratsamt die Rechtmäßigkeit.

Das Landratsamt ist Untere Baurechtsbehörde für den Landkreis Heilbronn und steht Ihnen für Rat und Tat
rund um das Thema Bauen gerne zur Verfügung.

Auf der Webseite des Landratsamtes finden Sie hilfreiche Informationen

Webseite LRA HN

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Die Bauherrschaft hat einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung, soweit die öffentlich rechtlichen Vorschriften eingehalten sind. Das Verfahren kann angewendet werden bei:

  1. Errichtung von Wohngebäuden und Gebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 (außer Gaststätten)
  2. baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind (z.B. Mauern, Werbeschilder)
  3. Nebengebäude und -anlagen zu Nr. 1 und 2

Die Bauherrschaft muss ein Baugesuch, bestehend aus 3 Planheften, bei der unteren Baurechtsbehörde im Landratsamt Heilbronn einreichen. Anträge auf Befreiungen von Bauvorschriften sind zusätzlich zu stellen. Nach der Nachbarbeteiligung und der städtebaulichen Beurteilung im GR prüft das Landratsamt die Rechtmäßigkeit.

Das Landratsamt ist Untere Baurechtsbehörde für den Landkreis Heilbronn und steht Ihnen für Rat und Tat
rund um das Thema Bauen gerne zur Verfügung.

Auf der Webseite des Landratsamtes finden Sie hilfreiche Informationen

Webseite LRA HN

Kenntnisgabeverfahren

Das Kenntnisgabeverfahren kann im Geltungsbereich eines Bebauungsplans unter den gleichen Voraussetzungen wie das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren genutzt werden. Allerdings muss das Bauvorhaben den Vorschriften des Bebauungsplans entsprechen. Die Bauherrschaft muss ein Baugesuch, bestehend aus 2 Planheften, bei der unteren Baurechtsbehörde im Landratsamt Heilbronn einreichen.

Das Landratsamt prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und stellt anschließend eine Bescheinigung darüber aus. Eine intensive Prüfung erfolgt nicht, da der Bauherr versichert, alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Der Bauherr haftet für Verstöße. Eine Baugenehmigung wird nicht erteilt!

Das Landratsamt ist Untere Baurechtsbehörde für den Landkreis Heilbronn und steht Ihnen für Rat und Tat
rund um das Thema Bauen gerne zur Verfügung.

Auf der Webseite des Landratsamtes finden Sie hilfreiche Informationen

Webseite LRA HN

Baugesuche

Ein Baugesuch besteht jeweils aus dem Antrag und den Planheften. Jedes Planheft besteht aus einem Lageplan im Maßstab 1:500, einem Grundriss jedes Stockwerkes im Maßstab 1:100, einem Gebäudeschnitt im Maßstab 1:100 und Ansichten von allen Seiten im Maßstab 1:100. Auf den Plänen sind die geplanten Änderungen in roter Farbe darzustellen, Bauelemente, die entfernt werden sollen, sind gelb einzuzeichnen. Außerdem müssen die Maße wie Höhe, Breite, Länge, Abstände zu anderen Gebäuden und den Grundstücksgrenzen an allen relevanten Stellen ersichtlich sein. Zusätzlich können je nach Bauvorhaben weitere Angaben erforderlich sein. Dies ist im Einzelfall abzuklären.

Falls der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung neu hergestellt oder geändert werden muss, ist zusätzlich ein Wasserversorgung- und Entwässerungsantrag zu stellen.

↓Antrag Baugenehmigung
↓Antrag Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
↓Formular Kenntnisgabeverfahren

↓Lageplan (schriftlicher Teil)
↓Baubeschreibung
↓Bauleitererklärung
↓Bauantrag - ergänzende Angaben Gewerbebetrieb

Einreichen von baurechtlichen Anträgen in digitaler Form

Nähere Informationen hierzu finden Sie → hier!
Merkblatt Landratsamt Heilbronn: Vorgaben für das Einreichen von baurechtlichen Anträgen in digitaler Form

Das Landratsamt ist Untere Baurechtsbehörde für den Landkreis Heilbronn und steht Ihnen für Rat und Tat
rund um das Thema Bauen gerne zur Verfügung.

Auf der Webseite des Landratsamtes finden Sie hilfreiche Informationen

Webseite LRA HN

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Für die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserbeseitigung besteht ein Anschluss und Benutzungszwang. Bei Neueinrichtung, Änderungen und Entfernung der Wasserversorgung oder der Abwasser- und Niederschlagsbeseitigung ist dies der Gemeindeverwaltung mit den entsprechenden Anträgen mitzuteilen. Soweit der Anschluss bei einem neuen Bauvorhaben oder einem Umbau hergestellt oder geändert wird, sind die Anträge mit dem Wasserversorgungs- und Entwässerungsantrag in einfacher Ausführung mit dem Baugesuch einzureichen.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Die Gemeindeverwaltung führt ein Verzeichnis, in dem alle bestehenden Baulasten auf Grundstücken der Gemarkung aufgelistet sind. Sobald eine Baulast auf einem Grundstück eingetragen ist, kann das Bauen auf diesem Grundstück möglicherweise erschwert werden. Auskünfte darüber, ob auf einem Grundstück eine Baulast eingetragen ist und wenn ja, welche, können Sie beim Bauamt, Herrn Schuster erhalten.