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Wahlen

Sämtliche Wahlen von der Gemeinderatswahl bis zur Europawahl in Zaberfeld werden durch die Gemeindeverwaltung organisiert.

Für alle Fragen zu diesem Thema steht Ihnen unser Wahlamt, Frau Siedler gerne zur Verfügung.

Informationen über vergangene und bevorstehende Wahlen finden Sie im Anschluss.

Bevorstehende Wahlen:

Person wirft Wahlschein in Wahlurne mit Titel „Kommunalwahlen 2024“. Grafik: Lpb BW
© Lpb BW
Person wirft Wahlschein in Wahlurne mit Titel „Kommunalwahlen 2024“. Grafik: Lpb BW

Kommunalwahlen 2024 in Baden-Württemberg

Wir können bei den Kommunalwahlen alle fünf Jahre unsere Kommune und unseren Landkreis aktiv mitgestalten. Keine andere politische Ebene ist so nah an den Bürgerinnen und Bürgern wie die kommunale. Bei den Kommunalwahlen bestimmen die Wahlberechtigten die Zusammensetzung der Gemeinderäte und Ortschaftsräte in den 1.101 Städten und Gemeinden Baden-Württembergs. Gewählt werden auch die Mitglieder der Kreistage in den 35 Landkreisen sowie der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart.

Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024

Durch den Gemeindewahlausschuss wurden in öffentlicher Sitzung vom 08. April 2024 die Wahlvorschläge der folgenden Fraktionen zur Wahl zugelassen:

  • Freie Wählervereinigung (FWV)
  • Unabhängige Wählervereinigung (UWV)
  • Alternative für Deutschland (AfD)

Die Kandidatenvorstellung erfolgt unter Herausgeberschaft des Verlags Nussbaum Medien in KW 19 am 10. Mai 2024 in einer Gesamtausgabe des Amtsblatts sowie digital an dieser Stelle.

Kreistagswahl am 9. Juni 2024

Pressemitteilung Landratsamt Heilbronn vom 11. April 2024:

Bewerberfeld steht fest

Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 10. April unter Leitung von Landrat Norbert Heuser alle für die Kreistagswahl am 9. Juni eingereichten 91 Wahlvorschläge zugelassen. CDU, Freie Wähler, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, ÖDP und DIE LINKE treten in allen elf Wahlkreisen an. Die Partei dieBasis in drei Wahlkreisen.  

Die Zahl der Kreisrätinnen und Kreisräte richtet sich nach der Einwohnerzahl des Landkreises. Im Landkreis Heilbronn sind somit 68 reguläre Sitze zu besetzen. Aufgrund von Ausgleichssitzen besteht der amtierende Kreistag aus 76 Mitgliedern.

Auf den 91 Wahlvorschlägen sind insgesamt 594 Bewerberinnen und Bewerber aufgeführt, davon sind 406 Männer und 188 Frauen. Der jüngste Bewerber ist 17 Jahre, der älteste Bewerber 82 Jahre alt.

Europawahl am 9. Juni: Deutschland wählt 96 Abgeordnete

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) zum zehnten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland wird am Sonntag, 9. Juni 2024, gewählt, so hat es die Bundesregierung am 10. August 2023 bestimmt. Die neunte Wahlperiode, die mit der konstituierenden Sitzung am 2. Juli 2019 begonnen hatte, endet mit Beginn der konstituierenden Sitzung der zehnten Wahlperiode, die am 16. Juli 2024 stattfinden soll. Gewählt wird nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. In der Bundesrepublik regeln das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung das Wahlverfahren.

Textquelle: Deutscher Bundestag

Hinweise zur Europawahl 2024

Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Möchten Auslandsdeutsche an der Europawahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Zaberfeld unter Europa- und Kommunalwahl oder unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html.

Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland wohnhaft sind

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden und gemeldeten Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Möchten Unionsbürger/-innen in Deutschland an der Wahl teilnehmen, müssen sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Für die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist ein Antrag bei der zuständigen Meldebehörde zu stellen. Nicht erforderlich ist der Antrag dann, wenn Sie bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen wurden und – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) bei einer Meldebehörde gemeldet sind. Sie werden dann von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Unionsbürger/-innen, die zwischenzeitlich außerhalb von Deutschland gemeldet waren, müssen erneut einen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger bzw. den Antrag für Unionsbürger, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden, finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Zaberfeld unter Europa- und Kommunalwahl oder unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html.

Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche
Antrag für Unionsbürger, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden
Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.

Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. 

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).

Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Seh-behindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.

Bekanntmachung nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes

Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs Monaten vor einem Wahltermin Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.

Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim Bürgermeisteramt Zaberfeld, Schloßberg 5, 74374 Zaberfeld, eingelegt werden. Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit. Das heißt bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.

Mit dem Antrag auf Sperrvermerk können Sie der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten bei Gruppenauskünften widersprechen.

Vergangene Wahlen:

Das Wahlergebnis zur Bundestagswahl 2021

Mehr als 60 Millionen Bürger*innen waren am 26. September 2021 zur Wahl des 20. Bundestags berechtigt.

Was ist eine Bundestagswahl?

Die Bundestagswahl findet alle vier Jahre statt. Diese Wahl ist eine politische Grundentscheidung, mit der die Wählerinnen und Wähler die politische Machtverteilung auf Bundesebene bestimmen.

Wahlergebnis

Die SPD hat die Bundestagswahl 2021 nach Auszählung aller Wahlkreise knapp gewonnen, so das vorläufige amtliche Wahlergebnis. Sie kommt demnach auf 25,7 Prozent. CDU/CSU folgen mit 24,1 Prozent. Die Grünen landen auf dem dritten Platz mit 14,8 Prozent. Die FDP liegt bei 11,5 Prozent, gefolgt von der AfD mit 10,3 Prozent. Die LINKE bekommt 4,9 Prozent der abgegebenen Stimmen. Sowohl SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz als auch Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet sehen im Wahlergebnis einen klaren Auftrag für eine Koalition mit Grünen und FDP.
(Quelle: www.bundestagswahl-bw.de)

Wahlergebnis von Zaberfeld und weiterer Kommunen des Landkreises Heilbronn

Achtung: Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.

Das Wahlergebnis zur Landtagswahl 2021 in Baden-Württemberg

Die Grünen bleiben stärkste Kraft in Baden-Württemberg. Der bisherige Koalitionspartner CDU verliert Stimmanteile. Im Landtag werden neben Grünen und CDU auch die SPD, die AfD und die FDP sitzen. LINKE und Freie Wähler bleiben unter der Fünf-Prozent-Hürde. Mehrere Koalitionen sind nun rein rechnerisch möglich.

Das Wahlergebnis von Zaberfeld und weiteren Kommunen finden Sie direkt → hier!
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Nähere Informationen zur Landtagswahl finden Sie auch → hier!