Erdbestattungen
Für die Erdbestattung (mit Sarg) haben die Angehörigen die Auswahl zwischen Reihengräbern, Wahlgräbern und Rasenreihengräbern. Die Mindestruhedauer beträgt jeweils 25 Jahre.
In den Grabstellen der Reihengräber und Rasenreihengräber erhält ausschließlich der Verstorbene seine letzte Ruhestätte. In den Wahlgräbern stehen zwei Grabstellen zur Verfügung, so dass beispielsweise der Ehegatte oder ein anderer Familienangehöriger nach dessen Tod in diesem Grab bestattet werden kann, soweit die Ruhezeit des ersten Verstorbenen noch nicht abgelaufen ist.
Urnenbestattungen
Die Asche von Verstorbenen kann in Urnenreihengräbern, Rasenurnenreihengräbern und unter Umständen auch in bestehenden Gräbern der Erdbestattungsformen beigesetzt werden. Die Mindestruhezeit beträgt 20 Jahre.
In den Urnenwahlgräbern können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Seit März 2025 neu hinzugekommen ist die Möglichkeit der Bestattung in Baumwahlgräbern sowie in Urnenstelen, in den Stelen können allerding nur bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.
Bestattungsgebühren
Den unterschiedlichen Bestattungsformen wird auch in der Bestattungsgebühr Rechnung getragen.
Hier finden Sie eine Übersicht der Bestattungsgebühren sowie den