Gewerbebetriebe sind bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Das gilt sowohl für selbstständige Personen als auch für eingetragene Firmen. Freie Berufe, wie der des Rechtsanwaltes oder Arztes, sind von der Meldepflicht ausgenommen.
Die Gemeinde nimmt die Gewerbemeldungen auf. Für die Gewerbeüberwachung ist das Landratsamt Heilbronn zuständig. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich an Frau Tesching und Frau Krempel wenden.

Für eine Gewerbeanmeldung benötigen Sie Ihren Personalausweis. Falls vorhanden, zusätzlich den Gesellschaftervertrag und gegebenenfalls auch den Eintrag im Handelsregister. Handelt es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ist auch die Erlaubnis der genehmigenden Behörde vorzulegen.
Wurde der Betrieb innerhalb der Gemeinde verlegt, ist das durch eine Gewerbeummeldung anzuzeigen. Wird der Betrieb vollständig aufgegeben, ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Gleiches gilt bei der Änderung der Rechtsform und der Übergabe des Gewerbes an einen Nachfolger. Bei der Betriebsverlegung des Unternehmens in eine andere Gemeinde ist nach dem mit Wirkung zum 1. November 2025 neu eingefügten § 14 Abs. 1 Satz 3 GewO durch den Gewerbetreibenden nur noch eine Anmeldung am neuen Standort erforderlich. Die gesonderte Abmeldung bei der an der bisherigen Betriebsstätte zuständigen Behörde durch den Gewerbetreibenden entfällt; sie erfolgt nunmehr verwaltungsintern über die Fachverfahren vom neu zuständigen Gewerbeamt zum bisherigen Gewerbeamt.
Die Gebühren für eine Gewerbemeldung finden Sie in der aktuellen Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung). Diese ist unter der Rubrik Ortsrecht → Steuern und Gebühren für Sie eingestellt.