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Gewerbeamt

Gewerbebetriebe sind bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Das gilt sowohl für selbstständige Personen als auch für eingetragene Firmen. Freie Berufe, wie der des Rechtsanwaltes oder Arztes, sind von der Meldepflicht ausgenommen.

Die Gemeinde nimmt die Gewerbemeldungen auf. Für die Gewerbeüberwachung ist das Landratsamt Heilbronn zuständig. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich an Frau Tesching und Frau Krempel wenden.

Gewerbeanmeldung ,-ummeldung oder -abmeldung


Für eine Gewerbeanmeldung benötigen Sie Ihren Personalausweis. Bei einem Unternehmen zusätzlich den Gesellschaftervertrag und gegebenenfalls auch den Eintrag im Handelsregister. Handelt es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ist auch die Erlaubnis der genehmigenden Behörde vorzulegen.

Wurde der Betrieb innerhalb der Gemeinde verlegt, ist das durch eine Gewerbeummeldung anzuzeigen. Wird der Betrieb vollständig aufgegeben, ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Gleiches gilt bei der Verlegung des Unternehmens in eine andere Gemeinde, der Änderung der Rechtsform und der Übergabe des Gewerbes an einen Nachfolger. Das Gewerbe ist dabei am neuen Standort, mit der neuen Rechtsform oder vom neuen Inhaber neu anzumelden.

Die Gebühren für eine Gewerbemeldung finden Sie in der aktuellen Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung). Diese ist unter der Rubrik Ortsrecht → Steuern und Gebühren für Sie eingestellt.

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