Die Sanierungsarbeiten der Ortsdurchfahrt Ochsenburg haben am 28. August 2023 begonnen. Bis zum Sanierungsabschluss (ca. ein Jahr) ist die Ortsdurchfahrt für den Überlandverkehr vollgesperrt. Eine Umleitung für den Überlandverkehr ist über die gesamte Baumaßnahme eingerichtet. Diese verläuft zwischen Leonbronn-Sternenfels-Sulzfeld und Mühlbach in beiden Richtungen.
Ob für die Heizung oder die stromverbrauchenden Geräte - ohne Energielieferanten läuft nichts. Hier finden Sie alle Unternehmen, die dafür sorgen, dass Sie die Energie, die Sie benötigen, auch bekommen.
Ganz unten haben wir Ihnen zum Thema Energie sparen und der Energiekrise wichtige Informationen eingestellt.
Die Vorbereitung auf die neue Bestellsaison ist derzeit im vollen Gange. Wir informieren Sie in Kürze und bitten an dieser Stelle noch um etwas Geduld!
Online-Bestellung von Brennholz bei ForstBW
Der Forstbezirk Unterland, als Teil des Staatsforstbetriebs ForstBW, beförstert den Wald des Landes Baden-Württemberg und ist auch zuständig für den Verkauf des Brennholzes aus dem Staatswald. Dieses kann ausschließlich online bestellt werden. Bestellungen in Papierform oder per Telefon werden nicht mehr entgegengenommen. Den Brennholz-Webshop des Forstbezirks Unterland finden Sie ab September unter www.forstbw.de.
Bestellungen von Brennholz aus den Revieren des Forstbezirks Unterland können ab Dienstag, den 19.09.2023 getätigt werden. Die Brennholz-Preise im Forstbezirk Unterland für die Einschlagssaison 2023/2024 sind ab diesem Zeitpunkt auf der Seite von ForstBW einsehbar.
Im Rathaus steht Ihnen für Fragen rund um das Thema Brennholz gerne Frau Bäzner zur Verfügung.
Energieberatung
Das Landratsamt Heilbronn bietet in Kooperation mit ehrenamtlich und neutral zertifizierten Energieberatern bereits seit Juli 2015 an diversen Standorten im Landkreis Heilbronn kostenlose Beratungen zu Energieeinsparthemen wie Heizungsaustausch, Energetische Sanierung, Fördermöglichkeiten etc. an. Dieses Angebot steht auch den Zaberfelder Bürgerinnen und Bürgern im Rathaus in Zaberfeld zur Verfügung. Die ca. 30-minütige EnergieSTARTberatung führt eine/ein Energieberater*in durch. Die Beratung ist für die Einwohner des Landkreises Heilbronn kostenlos.
Um Terminvereinbarung zur besseren Planung wird gebeten. Die Termine werden in unserem Amtsblatt rechtzeitig bekannt gegeben und stehen Ihnen auch online jederzeit auf der Homepage des Landratsamtes Heilbronn zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Landratsamts Heilbronn. Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Online-Terminvereinbarung benötigen, steht Ihnen Frau Bintz-Maile, Energieberatungsstelle des Landratsamtes unter Tel.: 07131/994 –1184 oder unter energieberatung@landratsamt-heilbronn.de zur Verfügung.
Gas
Ein Netz für die flächendeckende Gasversorgung in den Zaberfelder Haushalten und Betrieben wird derzeit ausgebaut. Die Netze-Gesellschaft Südwest mbH wird die Gemeinde mit dem alternativen Energieträger versorgen.
Sie haben Interesse an einem Erdgasnetzanschluss? Der Anschlussservice der Netze Südwest ist für Sie erreichbar unter:
In der Umgebung gibt es einige Unternehmen, die Sie gerne mit dem altbewehrten fossilen Brennstoff Öl versorgen. Da es keinen speziell für Zaberfeld zuständigen Anbieter gibt, können wir Ihnen an dieser Stelle keine Kontaktdaten liefern.
Strom
Die EnBW sichert im gesamten Gemeindegebiet die Grundversorgung mit Strom. Dadurch müssen sich neue Stromabnehmer zunächst bei der EnBW anmelden. Es ist jedoch jederzeit möglich den Stromanbieter zu wechseln. Der Wechsel des Stromanbieters stellt in der Regel kein Problem dar.
Kontakt: EnBW Energie Baden Württemberg AG Durlacher Allee 93 76131 Karlsruhe Service-Hotline: Tel. 0721 / 72586 - 001
Tritt eine Störung auf oder wird ein neuer Stromanschluss benötigt, ist die Firma Netze BW der richige Ansprechpartner. Diese Firma erstellt und unterhält die Stromleitungen.
Die Unsicherheit der Energieversorgung durch die Abhängigkeit von Importen fossiler Energieträger und auch der immer stärker wahrnehmbare Klimawandel haben dazu geführt, dass der Umbau der Energieversorgung durch die Politik deutlich forciert wurde. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz heißt es unter anderem seit der letzten Novelle:
„Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“
Neben dieser Neuerung des EEG wurde über das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes und das Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg festgelegt, dass die Träger der Regionalplanung in Baden-Württemberg für jede Region 1,8 % der Fläche als Vorranggebiet für Windenergie ausweisen müssen.
Kann der in § 20 KlimaG formulierte Flächenbeitragswert für die planerisch zu sichernden Flächen für die Windenergienutzung (1,8% der Regionsfläche) spätestens zum Stichtag 31.12.2027 erreicht werden, entfällt gemäß § 249 Abs. 2 BauGB außerhalb dieser Gebiete die Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich. Somit wäre außerhalb der in einem Regionalplan festgelegten Vorranggebiet für Windenergieanlagen ein Ausschluss von Windenergieanlagen schon durch den Bundegesetzgeber erwirkt (§ 35 Abs. 2 BauGB). Eine eigene Planung auf Ebene der Bauleitplanung wäre mit dem Ziel der räumlichen Steuerung damit nach Vorlage eines den Flächenbeitragswert erreichenden Regionalplans nicht mehr notwendig. Sollten jedoch die in § 20 KlimaG vorgegebenen Flächenwerte zu den o.g. Stichtagen nicht erreicht werden, ist es nach § 249 Abs. 7 BauGB auf Ebene der Regionalpläne und der kommunalen Bauleitpläne nicht mehr möglich, die Windenergienutzung räumlich zu steuern. In der Region, die für sich ihren Beitragswert nicht erreicht, tritt eine Art „Super“-Privilegierung ein, wonach Windenergieanlagen nicht mehr durch räumliche Planung an den dafür am besten geeigneten Standorten konzentriert werden könnten. Eine Steuerung des Windenergieausbaus durch öffentliche Planungsträger wäre dann nicht mehr möglich.
Es sollte deshalb das gemeinsame Ziel von Regionen und Kommunen sein, die Flächenbeitragswerte für die Windenergienutzung zu erreichen. Nur so kann die Windenergienutzung an geeigneten Standorten konzentriert und an den übrigen Standorten ausgeschlossen werden. Eine kommunale Bauleitplanung für die Windenergienutzung, die häufig sehr kostenintensiv und verfahrensaufwendig ist, ist aufgrund der angepassten Regelungen im BauGB nicht mehr erforderlich.
Als Gemeinde Zaberfeld wollen wir uns daher unserer neuen Verantwortung frühzeitig stellen und den möglichen Windenergieausbau in Zaberfeld gestalterisch mitbestimmen – dass es in Zaberfeld entsprechende Potenziale gibt, zeigt der Blick in den Energieatlas der LUBW.
Unter einer Vielzahl von Gesichtspunkten wie die Eingriffe in die Umwelt und das Landschaftsbild, die Beteiligung an der Wertschöpfung oder auch die Mitwirkung bei Entscheidungsprozessen hat sich die Gemeindeverwaltung daher intensiv mit der Materie Windenergie befasst.
Auch mit Blick auf die starke Bürgerbeteiligung hat das bereits seit Jahren praktizierte BürgerEnergie-Modell der ZEAG aus Heilbronn eindeutig die Nase vor allen Mitbewerbern. Dieses Modell lässt die Kommune und insofern die Bürgerschaft bzw. die Allgemeinheit über die Pacht- und Gewerbesteuererträge zum einen unmittelbar profitieren; zum anderen kann sich jede/r Bürger/in über eine BürgerEnergiegenossenschaft dauerhaft an allen Anlagen der Gesellschaft beteiligen und an der Wertschöpfung aus dem Betrieb der Windenergieanlagen partizipieren. Die Standortkommune hat innerhalb der Betreibergesellschaft – unabhängig von der Höhe ihrer Beteiligung – vertraglich fest vereinbarte Sonderrechte, die ihr eine weitgehende Kontrolle der Gesellschaft und damit die nachhaltige Absicherung ihrer Ziele ermöglichen.
Der Gemeinderat hat sich am 05. Mai 2023 im Rahmen eines Besuchs im Windpark „Harthäuser Wald“ umfassend über die Erfahrungen der Gemeinde Hardthausen mit der Windenergienutzung im interkommunalen Windpark „Harthäuser Wald“ und dem BürgerEnergie-Modell zur Beteiligung der Kommunen und der Bürgerschaft informiert. Auch wurden vor Ort Windenergieanlagen, deren benötigte Infrastruktur sowie der Wald in Augenschein genommen.
Vertreter der ZEAG Energie AG hatten in der Gemeinderatssitzung am 20. Juni 2023 die aktuelle Gesetzeslage, sowie das BürgerEnergie-Modell und die Ergebnisse der Windenergie-Untersuchungen für die Gemeinde Zaberfeld vorgestellt.
Weitere Gemeinderatsunterlagen zu diesem Thema finden Sie in unserem → Ratsinformationssystem.
Aktuelle Präsentation zur Energiewende
Präsentation zur Bürgerinformationsveranstaltung in Zaberfeld
Meldung Regionalverband Heilbronn-Franken
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien zählt zu den wichtigsten gesellschaftspolitischen Aufgaben. Deshalb haben die zwölf Regionalverbände des Landes mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen die Regionale Planungsoffensive zum Ausbau der Erneuerbaren Energien vereinbart. Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat für die Teilfortschreibung Windenergie ein Kriterienset erarbeitet und eine Suchraumkarte erstellt, in der geeignete Flächen für die Windkraft dargestellt sind. Seit kurzer Zeit stehen diese Informationen und die Suchraumkarte der Region Heilbronn-Franken auf der Homepage des Regionalverbandes (www.rvhnf.de, Regionale Planungsoffensive zum Ausbau der Erneuerbaren Energien, TFS Windenergie) zur Verfügung. Für alle Interessierten wurden nun die planerische Vorgehensweise in 2 Videosequenzen zusammengefasst:
Die nachfolgenden Faktenchecks samt Stellungnahmen sollen Ihnen Hilfestellung bei möglich aufkommenden Fragen oder Unklarheiten bieten.
Aussage: Am Heuchelberg gibt es nicht genügend Wind für Windkraftanlagen.
Stellungnahme
In der Begründung des Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg ist erläutert, dass dem Windenergie-Flächenziel von 1,8 % der Landesfläche eine Potenzialuntersuchung zugrunde liegt, die in Bezug auf die Windhöffigkeit einen Mindestwert von 190 Watt pro Quadratmeter ansetzt:
„Die Potenzialuntersuchungen des Energieatlasses (https://www.energieatlas-bw.de/wind – zuletzt besucht am 16. November 2022) wurden um Aspekte der Flugsicherung (Drehfunkfeuer, DVOR) und militärischer Belange (Hubschraubertiefflugstrecken und Radarführungsmindesthöhe, MRVA) weiter qualifiziert. Bezüglich der Windhöffigkeit wurde ein Mindestwert von 190 Watt pro Quadratmeter angesetzt. Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten, erweiterten Windpotenzialuntersuchungen belegen, dass eine Erfüllung in allen zwölf Regionen grundsätzlich möglich ist.“
Dieser dem Landesflächenziel zugrundeliegende Wert wird laut Windatlas an allen vorläufigen Standorten eingehalten und teils deutlich überschritten. Dennoch wird im Zuge der Projektentwicklung zunächst eine Windmessung durchgeführt, deren Ergebnisse dann zur Erstellung von Ertragsgutachten herangezogen werden. Erst nach Vorliegen dieser Gutachten kann über den Bau der Windenergieanlagen entschieden werden.
Aussage: Wussten Sie, dass viele Vögel/Insekten durch die Rotoren (bis zu 400 km/h Umlaufgeschwindigkeit) verletzt werden und qualvoll verenden?
Stellungnahme
Vögel Es ist unbestritten, dass es durch Windenergieanlagen zu Schlagopfern bei der Avifauna kommt. Wichtig ist aber, die Opferzahlen in ein umfassendes Bild einzuordnen. So nennt der NABU in dem Artikel „Das große Vogelsterben“ folgende Ursachen und Opferzahlen für Vögel in Deutschland:
Kollisionen an Glasscheiben: 100 - 115 Millionen Opfer pro Jahr
Hauskatzen: 20 - 100 Millionen Opfer pro Jahr
Kollisionen im Verkehr: 70 Millionen Opfer pro Jahr
Stromleitungen: 1,5 - 2,8 Millionen Opfer pro Jahr
Jagd: 1,2 Millionen Opfer pro Jahr
Windenergieanlagen: 100.000 Opfer pro Jahr
Insgesamt bewegen sich laut NABU die Opferzahlen in Deutschland zwischen ca. 192 Millionen bis 289 Millionen Vögel pro Jahr. 100.000 Schlagopfer an Windenergieanlagen tragen dazu mit 0,03 % bis 0,05 % bei. Bei 100.000 Schlagopfern und aktuell ca. 30.000 Windenergieanlagen ergeben sich durchschnittlich zwischen 3 und 4 Schlagopfer pro Windenergieanlage pro Jahr.
Insekten Genau wie bei den Vögeln gibt es auch bei den Insekten einen Einfluss der Windenergie auf die Populationen unterschiedlicher Arten. Eine Studie des DLR hat im Jahr 2018 zu einer verstärkten öffentlichen Wahrnehmung des Themas geführt. In der Studie wird abgeschätzt, dass beim Durchflug der Rotorüberstreichfläche 5 % der Fluginsekten getötet werden. Pro Jahr ergeben sich damit für alle Windenergieanlagen in Deutschland Opferzahlen von 1.200 Milliarden Individuen. Auch hier soll eine Einordnung der Größenordnung vorgenommen werden: So hat der bayerische Landesbund für Vogel- und Naturschutz die DLR-Studie aufgegriffen und auf seiner Internetseite dazu Stellung genommen. Nach dem LBV entspricht die Opferzahl von 1.200 Milliarden Insekten einer Insektenbiomasse von ca. 1.200 Tonnen. Als Vergleich zieht der LBV das Fraßverhalten von Waldvögeln heran, das über zahlreiche Studien gut untersucht sei. In Deutschland würden allein in Wäldern jährlich ca. 450.000 Tonnen Insektenbiomasse von Vögeln verzehrt – wohlgemerkt nur in Wäldern, Insektenfraß im Offenland ist hiervon nicht erfasst. Damit entspricht der Anteil der durch Windenergie getöteten Insektenbiomasse nur ca. 0,3 % der von Waldvögeln verzehrten Insektenbiomasse. Sowohl der LBV als auch das Bundesamt für Naturschutz kommen damit zu folgendem Schluss: Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Insektenwelt sollte weiter untersucht werden, einen maßgeblichen Anteil am Insektenschwund haben Windenergieanlagen nach aktueller Datenlage jedoch nicht. Das Bundesamt für Naturschutz weist richtigerweise auch darauf hin, dass der Insektenschwund schon eingesetzt hat, bevor Windenergie in größerem Maßstab ausgebaut wurde.
Aussage: Wussten Sie, dass bei einem Brand das Windrad nicht gelöscht werden kann & giftige Stoffe entstehen?
Stellungnahme
Korrekt ist, dass die Gondel oder die Rotorblätter im Brandfall nicht gelöscht werden können, da die Feuerwehren keine Drehleitern haben, die in entsprechende Höhen reichen. Im Fall eines Höhenbrandes wird daher die Umgebung durch die Feuerwehr gesichert, sodass eine Ausbreitung des Brandes ausgeschlossen wird. Brennen Bauteile im Fuß des Turms kann dieser Brand wie jeder andere vergleichbare Brand von den Feuerwehren bekämpft werden. Insgesamt ist die Brandwahrscheinlichkeit für Windenergieanlagen jedoch sehr gering und beträgt nach einer Veröffentlichung des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zwischen 0,01 % und 0,04 %.
Zur Einordnung der Wahrscheinlichkeit: Zum Ende des Jahres 2022 gab es in Deutschland ca. 84,3 Millionen Einwohner, die im Jahr 2022 in 2.403.366 polizeilich erfasste Verkehrsunfälle verwickelt waren. Unter der Annahme, dass an allen Unfällen nur eine Person beteiligt war, betrug die Wahrscheinlichkeit im Jahr 2022 in einen polizeilich erfassten Verkehrsunfall verwickelt zu sein 2,85 %. Geht man davon aus, dass bei der Hälfte der Unfälle zwei Personen beteiligt waren, steigt die Wahrscheinlichkeit auf 4,28 %.
Aussage: Wussten Sie, dass die Windräder derzeit nicht recyclebar sind?
Stellungnahme
Eine Windenergieanlage besteht größtenteils aus Beton und Metallen, diese machen ca. 95 % der Gesamtmasse aus und sind schon heute recyclebar. Weitere genutzte Stoffgruppen sind Kunst- und Schmierstoffe oder Elektronikbauteile, für die es ebenfalls schon heute etablierte Recyclingverfahren gibt. Einzig für die Rotorblätter, die aus glasfaserverstärktem Kunststoff hergestellt sind, fehlen diese Verfahren heute noch. Aktuell werden Rotorblätter nach ihrem Nutzungsende als Brennstoff z.B. in der Zementproduktion eingesetzt, dabei entsteht – über die Lebensdauer der Windenergieanlage gerechnet – pro erzeugter kWh ca. 0,12 g Asche als Verbrennungsrückstand. Demgegenüber beträgt der Ascherückstand bei der Kohleverstromung zwischen 25 g und 40 g Asche pro erzeugter kWh.
Unabhängig davon hat ein erster Anlagenhersteller inzwischen ein Verfahren zum vollständigen Recycling von Rotorblättern patentiert und ist gerade dabei, die dafür notwendigen Prozesse zu skalieren und einzuführen. Eine erste Recyclinganlage soll bis Ende 2024 in der dänischen Stadt Esbjerg in Betrieb gehen, bis 2030 sollen insgesamt sechs Recyclinganlagen für Rotorblätter in Europa errichtet werden.
Aussage: Wussten Sie, dass es zu regionaler Klimaveränderung kommt (Dürren/Temperaturanstieg)?
Stellungnahme
Dürren und Temperaturanstiege durch den Einsatz fossiler Energieträger sind bereits heute nicht nur in regionalem, sondern auf globalem Maßstab mess- und spürbar. Durch die Durchmischung von Luftschichten kommt es im Windschatten von Windenergieanlagen tatsächlich zu kleinräumigen Veränderungen in der Temperaturschichtung der Luft, die vor allem nachts zu geringfügig höheren Temperaturen in Bodennähe führen können. Nachgewiesen hat dies eine Studie aus den USA, die aber zum Schluss kommt, dass dieser Effekt durch eine Umstellung auf eine treibhausgasfreie Energieversorgung überkompensiert werden kann. Im Übrigen führen auch Versiegelung und die Verbrennung fossiler Energieträger zu regionalen Veränderungen im Wetter. So ist der städtische Wärmeinseleffekt weithin bekannt, weniger bekannt ist, dass Staubpartikel aus der Verbrennung fossiler Energieträger die Wolkenbildung und damit das Niederschlagsverhalten durch ihre Eigenschaften als Kondensationskeim für Wasserdampf beeinflussen.
Aussage: Wussten Sie, dass der CO2-Speicher [sic] Wald durch die Baumrodung abnimmt?
Stellungnahme
Korrekt ist, dass Wald für das Errichten der Windenergieanlagen gerodet werden muss. Der Wald muss jedoch an andere Stelle wieder aufgeforstet werden, sodass bilanziell keine Waldfläche verloren geht. Damit bleibt die Waldfläche unterm Strich unverändert bzw. steigt durch die Ausgleichsbilanzierung voraussichtlich sogar. Damit steigt langfristig betrachtet auch die CO2-Speicherfähigkeit des Waldes. Ohne diesen Waldausgleich ist das Projekt nicht genehmigungsfähig. Zu beachten ist auch, dass durch die erneuerbare Stromproduktion deutlich mehr CO2-Emissionen vermieden werden, als der gerodete Wald hätte aufnehmen können.
Aussage: Wussten Sie, dass der Strom so zur Verfügung gestellt werden muss wie er verbraucht wird, da sonst das Stromnetz zusammen bricht [sic], da es derzeit noch keine Speicherkapazitäten gibt?
Stellungnahme
Es ist korrekt, dass im europäischen Stromverbund immer genauso viel Strom bereitgestellt werden muss, wie von den Abnehmern verbraucht wird. Schon heute geschieht dies durch die Bereitstellung flexibler Lasten von beispielsweise Industrieunternehmen oder von Regelleistung aus Kraftwerken von Energieversorgern.
Es ist nicht korrekt, dass es in Deutschland keine Speicherkapazitäten für Strom gibt. In Deutschland gab es Stand 2022 ca. 500.000 kleine Stromspeicher mit einer Leistung von 2,5 GW, daneben gibt es nochmal knapp 10 GW Speicherleistung in großen Pumpspeicherkraftwerken. Zum Vergleich: Neckarwestheim II hatte eine Leistung von ca. 1,3 GW. Korrekt ist aber, dass diese Speicherleistung und -kapazität in Zukunft noch weiter ausgebaut werden muss, um das Stromnetz auf unsere zukünftigen Erfordernisse anzupassen.
Aussage: Wussten Sie, dass der von den Windrädern zusätzlich erzeugte Infraschall zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen für uns Menschen und unseren Tieren [sic] führen kann?
Stellungnahme
Das Umweltbundesamt schreibt dazu im Umweltinformationsdienst 01/2021:
„Nach dem derzeitigen Stand der Forschung gibt es keine Evidenz dafür, dass durch Infraschall von Windenergieanlagen gesundheitliche Beeinträchtigungen verursacht werden.“.
Weiter schreibt die für Baden-Württemberg zuständige Landesanstalt für Umwelt und Messungen Baden-Württemberg:
„Infraschall wird von einer großen Zahl unterschiedlicher natürlicher und technischer Quellen hervorgerufen. Er ist alltäglicher und überall anzutreffender Bestandteil unserer Umwelt. Windkraftanlagen leisten hierzu keinen wesentlichen Beitrag. Die von ihnen erzeugten Infraschallpegel liegen deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenzen des Menschen. Es gibt keine wissenschaftlich abgesicherten Belege für nachteilige Wirkungen in diesem Pegelbereich. Auch für den Frequenzbereich des Hörschalls zeigen die Messergebnisse keine akustischen Auffälligkeiten. Windkraftanlagen können daher wie andere Anlagen nach den Vorgaben der TA Lärm beurteilt werden. Bei Einhaltung der rechtlichen und fachtechnischen Vorgaben für die Planung und Genehmigung sind keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche von Windkraftanlagen zu erwarten.“
Aussage: Wussten Sie, dass der Windpark die Zerstörung unseres Naherholungsgebietes bedeutet, hervorgerufen durch den Kahlschlag und der zu wenig vorhandenen Ausgleichsflächen?
Stellungnahme
Ein Ausgleich des Eingriffs wird durch die Genehmigungsbehörde dadurch sichergestellt, dass der Antragssteller im Zuge der Genehmigung des Projekts nachweisen muss, dass die für das Projekt notwendigen Ausgleichsflächen vertraglich gesichert sind. Ohne diesen Flächensicherungsnachweis kann keine Freigabe für das Vorhaben erfolgen.
Energie sparen: Gemeinsam ein Zeichen setzen - zusammen, solidarisch, gegen den Krieg und für unser Klima.
Die Kampagne „CLEVERLÄND – Zusammen Energie sparen“ ruft in einem breiten Bündnis aus Baden-Württemberg zum Energiesparen auf.
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zeigt uns in aller Deutlichkeit, welche Folgen eine große Abhängigkeit in Sachen Energie für uns haben kann. Gleichzeitig sehen wir auch in Baden-Württemberg bereits drastische Auswirkungen des Klimawandels. Ein bewusster, sparsamer und nachhaltiger Umgang mit Energie ist deshalb ein zentraler Hebel, um diese Folgen abzumildern.
Mit der Energiesparkampagne „CLEVERLÄND – zusammen Energie sparen“ zeigt unsere Landesregierung, wie jede und jeder im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten einen Beitrag leisten kann. Viele kleine clevere Maßnahmen haben in der Masse ein großes Einsparpotential. Und wenn wir elf Millionen Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger an einem Strang ziehen, werden wir nicht nur die Krise gut bewältigen, sondern schaffen gemeinsam einen großen Schritt in Richtung Unabhängigkeit und Klimaschutz.
Also – lassen Sie uns gemeinsam Energie sparen! Jedes Kilowatt zählt!
Gemeinsam mit der Kampagne „CLEVERLÄND – Zusammen Energie sparen“ unseres Landes Baden-Württembergs wollen wir Ihnen helfen, clever und effizient Energie zu sparen.
Jeder Haushalt, jedes Unternehmen kann zum Energie sparen beitragen! Gemeinsam ein Zeichen setzen - zusammen, solidarisch, gegen den Krieg und für unser Klima.
StromGedacht - App informiert bei angespannter Situation im Stromnetz
Stromerzeugung und Stromverbrauch müssen stets im Gleichgewicht sein. Dieses Gleichgewicht ist notwendig für den sicheren und stabilen Betrieb unseres Stromnetzes. Der zunehmende Anteil wetterabhängiger Energien bei der Stromerzeugung, wie Wind- und Solarenergie, sowie aktuelle geopolitische Entwicklungen stellen die Sicherung der Stromversorgung vor Herausforderungen.
Privathaushalte machen rund ein Viertel unseres Stromverbrauchs aus. Indem Privatpersonen Strom sparen oder den eigenen Verbrauch verschieben, leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes. Schon vermeintlich kleine Maßnahmen können in Summe dazu beitragen, das Gleichgewicht im Stromnetz zu halten.
Die StromGedacht-App informiert rechtzeitig, wenn eine angespannte Situation im Stromnetz vorhergesagt wird. So können auch Privatpersonen mithelfen, das Netz stabil zu halten, indem sie ihren Stromverbrauch an die jeweilige Netzsituation anpassen.
Hol Sie sich jetzt die App! Die Stromversorgung steht vor Herausforderungen – holen Sie sich die StromGedacht-App, um jederzeit über angespannte Situationen im Stromnetz informiert zu sein und mitzuhelfen!