Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt in der Gemeinde Zaberfeld durch ein externes Unternehmen. Zur Ermittlung des jährlichen Wasserverbrauchs erhalten die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer rechtzeitig ein entsprechendes Anschreiben mit allen wichtigen Informationen zur Ablesung.
Bitte lesen Sie Ihren Wasserzähler zum angegebenen Zeitpunkt ab und übermitteln Sie den aktuellen Zählerstand innerhalb des im Anschreiben genannten Rückmeldezeitraums.
Möglichkeiten zur Übermittlung
Der Zählerstand kann über die im Anschreiben angegebenen Möglichkeiten übermittelt werden. Je nach Ableseverfahren stehen hierfür insbesondere folgende Wege zur Verfügung:
Die jeweils gültigen Angaben und den persönlichen Rückmeldetermin entnehmen Sie bitte dem Anschreiben zur Wasserablesung.
Bitte Rückmeldetermin beachten
Damit der tatsächliche Wasserverbrauch bei der Abrechnung berücksichtigt werden kann, ist es wichtig, den Zählerstand rechtzeitig zu übermitteln.
Wird innerhalb des angegebenen Zeitraums kein Zählerstand mitgeteilt, wird der Wasserverbrauch geschätzt. Eine Korrektur des geschätzten Verbrauchs ist grundsätzlich erst im Rahmen der nächsten Turnusrechnung möglich.
Fragen zur Wasserablesung
Bei Fragen zur Wasserablesung wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung:
Frau Diefenbacher, Telefon: 07046 9626-23